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<grinz> Danke Thiemo, wäre jetzt auch meine nächste Frage gewesen. Also bitte keine weiteren Synonyme. Ne Beschreibung wäre klasse <lach> :floet:
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Was is denn ne Anmeldenote ?? :confused:
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Sorry, aber das ist die offizielle Musterlösung ...
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GH 2 (momentane Musterlösung) 1. Handlungsschritt a) Produktgestaltung ---------------------- - aktuelle Softwareversionen können sofort bereitgestellt werden. - Verpackung entfällt bei Download - Handbücher können als PDF-Version bereitgestellt werden, dadurch geringere Versand- und Lagerkosten - u.a. Produktpolitik ----------------- - Kunden können Beta-Versionen zu Testzwecken bereitgestellt werden. - Softwarevarianten oder modular Software kann bereitgestellt werden, damit der Kunde ein optimales Produkt erhält. - Es können Demoversionen bereitgestellt werden - Internetshop bieten Daten (Nachfrageverhalten), nach denen Produkte optimiert werden können. - Über einen Chatroom zu Software können Kundenwünsche ermittelt werden. - U.a. Sortimentspolitik --------------------- - Software für den Download ist auf einem Server gespeichert, dadurch ist kein traditionelles Lager und keine Versandabteilung erforderlich. - Softwaresortiment für den Download kann leicht gepflegt werden, daher ist ein breites und tiefes Sortiment möglich - Softwaresortiment für den Download kann schnell aktualisiert werden. - U.a. ...................Vertragshändler..Einzelhandel..Vertriebsniederlassung..Internet Gesamtkosten..1.350.000,00...1.220.000,00...1.800.000,00...........740.000,00 Erlöse.............1.440.000,00......630.000,00..1.800.000,00...........880.000,00 Gewinn................90.000,00....-590.000,00..............0,00...........140.000,00 c) Absatzmenge Die Absatzmenge, da sie nicht genau geplant werden kann und von Zufällen abhängt. d) - Bannerwerbung - Marketing-Kooperation - Zielgruppenorientierte Platzierung der Werbebotschaften - Sponsoring im Zielgruppenbereich - Internet-Preisausschreiben - Internet-Marketing-Games - U.a.
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Handlungsschritt 2 Teilaufgabe f (Lösung) ------------------ 5120 Sekunden (1KByte = 1024 Byte) alt.:5000 Sekunden (1KByte = 1000 Byte)
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Aufgabe 6 GH2 Sommer 2004
BasMe antwortete auf duisburg6681's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Tja ... haben wir wohl pech gehabt <grinz> Ich war auch der Meinung, die Frist sei verstrichen, aber vielleicht heisst: "ab Erhalt" ja, ab dem nächsten tag !? Dann wäre es noch in der frist. Oder bei denen zählt ne Woche von Montag bis Montag und nicht von Montag bis Sonntag .... -
Aufgabe 6 GH2 Sommer 2004
BasMe antwortete auf duisburg6681's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Momentane Musterlösung: Handlungsschritt 6 ------------------ a) Die Software-Direct KG, weil es gemäß BGB vorgeschrieben ist. ba) Die Rückgabefrist von zwei Wochen wurde eingehalten, Wareneingang am 20.04.2004, Warenrücksendung 04.05.2004; der Eingang der zurückgesendeten Ware bei der Software-Direct KG hat keinen Einfluss auf die Rückgabefrist. bb) Herr Schuster hat von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht. Danach wird der Kaufvertrag hinfällig und er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückgewährung des Kaufpreises. Allerdings hat Herr Schuster die CD entsiegelt. Dies geht über eine Prüfung, wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, hinaus. Dort hätte er die bereits auf einem PC installierte Software testen können und es hätte keine CD entsiegelt werden müssen. Da die Software-Direct KG keine entsiegelte Software verkaufen kann, hat sie Anspruch auf Wertersatz. c) - Erneute kostenlose Zusendung der entsiegelten CD - Warengutschein in Höhe des Kaufpreises bei Einbehalt der entsiegelten CD - u.a. -
Wieder Prüfungen im Vorfeld durchgesickert?
BasMe antwortete auf Thanks-and-Goodbye's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Ich würde behaupten, fast keine der Aussagen auf den letzten 4 Seiten nützen irgendwem etwas. Weder die Sarkastischen Bemerkungen der Administratoren, noch das Gejammer. Jemand der ein Zitat der IHK einstellt ist da wohl noch am Objektivsten und am Zielgerichtesten. Was nützt all das Geschreibsel, wenn niemand konkretes weiss? -
JAV kann selbstverständlich auch ein Azubi sein (wählbar ist jeder Mitarbeiter unter 25, auch Azubis). Die JAV kann selber nicht agieren, sie braucht immer den BR im Hintergrund. So gilt die JAV aber als direkter Ansprechpartner für die Azubis und kann Angelegenheiten der Azubis dann dem BR mitteilen. Dieser ist verpflichtet auch JAV-Themen zu diskutieren und bestimmte Dinge gegebenenfalls durchzusetzen. Die JAV selber hat keine Handhabe gegenüber dem Arbeitgeber, der BR kann kann da schon eher eingreifen
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Hi :-) Tja, zuerst einmal könnt Ihr eine JAV (Jugend-und Auszubildendenvertretung) wählen. Vorraussetzung dafür ist, dass Ihr mindestens 5 Wahlberechtigte Jugendliche oder Auszubildende seid. Wahlberechtigt sind Jugendliche Mitarbeiter (=unter 18) oder Azubis bis 25. Hmm. Ansonsten ist Deine Frage schwer zu beantworten. Was wünscht Du Dir denn vom BR? Du musst da schon mit konkreten Wünschen und/oder Anregungen kommen, weil ansonsten kann er gar nichts für Dich tun. Vielleicht kann ich Dir hier aber beantworten, ob ein BR auf Deine speziellen Interessen eingehen kann... ...nenn sie mir <grinz> Bis denne Basti JAV
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Berrufschulzeitenzubuchung auf Zeitkonto Wieviel??
BasMe antwortete auf geloescht_saschabu's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Hallo :-) Mal wieder ohne Gewähr: Der Ausbilder muss Dich, sofern Du schon 18 bist, nur für die reale BS-Zeit + die Wegzeit von der BS zum Betrieb freistellen. Er kann also von Dir verlangen, dass Du nach der BS noch zur Arbeit gehst. Das gilt auch bei Blockunterricht. Müsste irgendwo im BBiG (Berufsbildungsgesetz) stehen. Anders schaut das bei Minderjährigen aus. Da tritt das JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) inKraft. Bei Bedarf kann ich gerne noch zitieren, spar ich mir jetzt aber ersteinmal. So, 100%ig habe ich die Gesetzeslage jetzt nich im Kopf. Wenn Du es genauer brauchst, kannst Du eventuell noch im Forum der Seite www.JAV.de (wenn ich das hier so nenne darf) mal nachfragen. Ich habe allerdings auch das Glück, ich brauche nach der Schule nicht mehrzur Arbeit, mir werden die normale tägliche Arbeitszeit angerechnet (8 oder 7 Stunden, je nachdem an welchem Tag ich Schule habe). Zum Ausgleich müssen unsere Auszubildenden allerdings an Projekten arbeiten, die in der so entstandenen Freizeit, bearbeitet werden. Da wir uns aber die Zeit relativ frei einteilen können, und meist nicht sooo viel Arbeit hinter einem Projekt steht,fahren wir damit ganz gut. Ich wünsche noch nen schönen Feierabend. Gruß der Bas -
Hallöchen :-) Wenn ich mal meinen Senf dazugeben darf: Ich kanns nicht beschwören, aber ich würde sagen, folgende Sachen gehören zu digitaler (Schalt-)Technik: - duales-&hexadezimales Zahlensystem - Schaltzeichen und Schaltungen zeichnen (siehe der Kollege oben: AND, OR usw.) - Zustandstabelle (heisst des so? das mit den einsen und nullen <grinz>) - KV-Diagramm usw. Is niech viel, aber vielleicht hilft es etwas. Have a nice day Bas
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Hiho :-) Ich würde ja mal behaupten, dass Dir Arbeitslosengeld zusteht, schliesslich zahlst Du als Azubi doch auch ein, oder nicht?:confused: Bas
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Hiho :-) Wenn Du Literatur zu Einstellungstests allgemein suchst, dann versuch mal ein Buch von HESSE / SCHRADER aufzutreiben. Die beiden gelten in der Regel als die "Götter" wenn es um Bewerbungen und Einstellungstests geht. :bimei Ansonsten, locker bleiben. Meist reicht schon das, was man in der Schule so alles gelernt hat. Vielleicht noch ein bissal was über den Betrieb in Erfahrung bringen (fürs Gespräch) und wenn man sich bei der Stadt bewirbt, sollte man auch ein wenig was über dieselbe wissen. Viel Glück :marine Bas
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Hallo Zusammen :-) Zu der E-Mailgeschichte kann ich nicht viel sagen, ausser, dass ich mich den anderen anschliessen kann, dass es in den meisten Betrieben verboten ist, private Mails zu verschicken. Die Sache mit den Überstunden: Nen Manteltarifvertrag zieht meines Erachtens nur, wenn man dem entsprechendenTarif auch angeschlossen ist. Jugendarbeitsschutzgesetz zählt auch nicht mehr. Also bleiben nur noch Arbeitszeitgesetz und Berufsbildungsgesetz. Arbeitszeitgesetz ist weiter oben ja schon zitiert worden, wobei es aber auch hier Lücken gibt, die Arbeiten über 10 Stunden rmöglichen. Im Berufsbildungsgesetz steht aber: §10 (3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Sprich: Nen Azubi darf zwar Überstunden machen, er/sie muss diese aber auch bezahlt bekommen. Entweder in Euros oder in Freizeit. Bei unter 18jährigen wäre alles noch ein wenig komplizierter. So, das soll dann erst einmal alles gewesen sein, für meinen ersten Beitrag <grinz> Gruß Bas