Ich fand die Aufgabe mit den monatlichen Kosten auch durchaus nicht eindeutig genug gestellt, da die Anschaffungskosten in der Übersicht als einmalig Kosten aufgeführt waren und nicht von monatlicher Abschreibung der Anschaffungskosten die Rede war. Daher habe ich auch nur die Kosten in der Berechnung berücksichtigt die eindeutlich als monatliche Kosten zu identifizieren waren, also die Anzahl bzw. Kosten der S/W bzw. Farbscans sowie die Wartungskosten.
Bei der Aufgabe mit den Anwälten allerdings stand bei dem Preis für die jährliche Schulung, dass es eine individuelle Schulung ist, sprich jeder Anwalt eine eigene Schulung bekommt. So meine Interpretation von "individueller Schulung".
Aber man wird's sehen, ich bin mal gespannt, wie lange die Korrektur braucht.