Die Aufgabe mit dem Anwalt und der Formulierung der "individuellen Schulung" finde ich äußerst schlecht gewählt, das lässt sich viel zu viel Raum für Spekulation offen, was damit gemeint sein könnte. Es ist üblich, dass man im Geschäftsleben bei Schulung für Endkunden immer von individuellen Schulungen spricht im Bezug auf den Kunden und seine Bedürfnisse. Heißt die Schulung ist auf den Kunden/ die Firma zugeschneidert und nicht das jeder ein Einzelcoaching bekommt.
Es gibt noch eine Reihe weitere Interpretationsmöglichkeiten:
Flexibilität: Es könnte bedeuten, dass die Schulung flexibel gestaltet wird, sowohl in Bezug auf Inhalte als auch auf Format (z. B. online oder vor Ort), um den Anforderungen der Teilnehmer gerecht zu werden.
Die Schulung wird individuell an spezifische Themen, Probleme oder Ziele angepasst, die für die Teilnehmer oder die Organisation relevant sind.
Eine individuelle Schulung könnte auch spezielle oder unkonventionelle Lehrmethoden beinhalten, die auf die Lernpräferenzen des Einzelnen oder der Gruppe abgestimmt sind (z. B. praktisches Lernen, interaktive Übungen, Rollenspiele).
Es könnte auch bedeuten, dass die Schulung in einem besonders diskreten Rahmen stattfindet, um beispielsweise sensible Themen vertraulich zu behandeln.
Es könnte sich um eine Schulung handeln, die speziell für eine klar definierte Zielgruppe entwickelt wurde, etwa Führungskräfte, technische Teams oder kreative Abteilungen, wobei die Inhalte genau auf deren Bedarf eingehen.
Am Ende denke ich, die IHK sollte hier sowohl richtig bewerten, wenn die Schulung 1 mal in der Rechnung eingeflossen ist, als auch wenn sie 3 mal enthalten ist. Alles andere ist mMn. keine gerechte Bewertung.