Der Kleine
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
3.749 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
-
Tagessiege
2
Inhaltstyp
Profile
Forum
Downloads
Kalender
Blogs
Shop
Alle Inhalte von Der Kleine
-
Wieder Prüfungen im Vorfeld durchgesickert?
Der Kleine antwortete auf Thanks-and-Goodbye's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Das ist alles noch offen und im Entscheidungsprozess. Zumal die Entscheidung über die Benotungen bei denen von der IHK eingesetzten aber unabhängigen PA's liegt, die eine objektive Bewertung der aufgezeigten Leistungen zu bringen haben. Ob diese noch gewährleistet werden kann, entscheiden andere, wie schon beschrieben. PS: Es besteht gar keine andere Möglichkeit bei deinem Handeln als ein Wiedersehen im November. -
Wieder Prüfungen im Vorfeld durchgesickert?
Der Kleine antwortete auf Thanks-and-Goodbye's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Ich möchte eigentlich nur mal wissen, gegen wen und mit welcher Anklage geklagt werden sollte. Die Beweislast der Schuld liegt in diesem Fall eindeutig beim Kläger. Und falls du den Übeltäter kennen solltest, würde ich mich an Deiner Stelle schleunigst bei der Kripo melden. Vielleicht gibt es noch eine Hinweisbelohnung. @ALL: IMO waren die Prüfungen im Vorfeld bekannt. IMO sind irgendwo zumindest Themengebiete im Vorfeld veröffentlicht. Damit ist die Prüfung zumindest bei einer nicht dichten Stelle gewesen. Folglich ist irgendetwas nicht mehr fair gewesen. Ein Vertuschen dieser Informationen würde nichts bringen, da diese sowieso ihren Weg in die richtigen Hände finden, ob nun über Fi.de oder anders. Es ist in meinen Augen für die IHK und die anderen sowohl das (erneute) Nachschreiben wie auch eine Entscheidung zum Bewerten der Prüfung blamabel. Die Entscheidung darüber wird aber nicht bei uns liegen, sondern an anderen Stellen getroffen. Und bis dahin nützt nur ein Abwarten und Tee - trinken. -
Das was wir als Prüfer bekommen, ist noch etwas legerer als das, was die Prüflinge vorher zu hören bekommen. PS: Habe oben mal orginal zitiert.
-
Ich glaube, auf den Lösungshinweisen steht geschrieben, wenn es eindeutig erkennbar ist, welcher HS nicht beantwortet wurde, dann ist dieser HS auch nicht zu bewerten. Wenn alle Fragen beantwortet wurden, und keine erkenntlich nicht bewertet werden sollen, dann ist HS 6 nicht zu bewerten. Wenn in diesem Fall ein HS (nicht HS6) nur mit einem Wort (und auch noch falsch) beantwortet wurde, HS 6 aber vollständig ist, eine Kennzeichnung aber nicht erfolgte, dann ist es für den Prüfling eine Lehre für das weitere Leben (Sorry, aber Fairness muß in diesem Fall vorgehen).
-
Zwischen schriftlichen und praktischen Teil besteht ein Unterschied-. Schriftlich durchgefallen bedeutet nicht Praktisch nochmal.
-
Wenn man es drauf hat - warum nicht.
-
Warum? Ist es im Leben anders? Immer 20 Jahre ordentliche Arbeit - plötzlich ein Fehler und schon passiert wieder nichts, weil ja 20 Jahre ...
-
Erst mal abwarten und die Ergebnisse erfahren. Schlisslich gibt es noch (menschliche) Prüfer. Und die werden schon das Beste herauslesen.
-
Sorry :"korrigieren". PS: Muss mich warm schiessen - zum korrigieren. Viel Erfolg morgen!
-
Du würdest einen Teil deiner Ausbildung im Bereich des Gesundheitswesens absolvieren. Das bedarf in der Industrie dann vielleicht einiger Erklärungen - warum gerade eine Einrichtung aus dem Gesundheitswesen. Der Abschluß ist der Gleiche. Du würdest dem "Herdentrieb" - reine Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik aus dem Wege gehen und dann einen nicht mehr unbedingt klassischen Lebenslauf besitzen. Vor- bzw. Nachteile sehe ich noch keine - diese hängen immer noch mit der Ausgestaltung deines Studiums selbst zusammen, also wie sehr denkst du an das Studieren und wie sehr an deine Freundin. :floet:
-
Ich glaube nicht, daß dieses irgendjemanden interessiert.
-
wieviel soll ich verlangen???!??! bitte lesen!
Der Kleine antwortete auf maydonoz's Thema in IT-Arbeitswelt
Na wie lange wirst du denn brauchen? Und welchen Stundensatz würdest du dir selbst genehmigen, also was meinst du, bist du selbst Wert? Und dann frage hier nochmal, falls Gelächter kommt, war irgendwas falsch. PS: Falls dein Bekannter ne Firma hat, spielen die Unterschiede eigentlich keine Rolle, schliesslich schreibst du ihm doch eine Rechnung. -
Woanders auch, da wir die Prüfungen erst Mitte Mai aufteilen und zwar dannach, wann jemand er Prüfer sich zur mndl. Prüfung melden kann, also nach der Terminabstimmung.
-
Mal zur Information : Der BAB war zusammen mit einer Nachkalkulation schon mal gefragt!
-
1.) Versorgungsbezug allein - aber wie schon beschrieben - für die Prüfung irrelevant. 2.) bis DM 3802,49 zahlt man eine LST von 538,83 DM monatlich in LstKl. I und IV ohne Kinder ! richtiger Zahlenwert bei 3 Kindern ist : 17,27 DM Soli und 28,26 KiST. plus 554,58 DM LSt. Bitte unbedingt darauf achten, daß die Sortierung der Lohnsteuerklassen zwischen ganz vorne (kinderlos) und Spalte 3 (mit Kindern) unterschiedlich ist. Ansonsten sollte es nicht einen solchen Streß machen, den richtigen Wert zu finden.
-
Lohn und Gehalt in fett. Versorgungsbezug in unfett. PS: Meistens ist für die Prüfung Lohn und Gehalt relevant und somit die fette Zahl. Mal einen Link zum Versorgungsbezug.
-
W.z.b.w. - was zu bezweifeln wäre. Mit solchen Pauschalaussagen frage ih mich einfach nur, wer in einer Abschlußprüfung am stärkeren Hebel sitzt - der PA oder der Prüfling? BSP: Ähnliches Vorgehen, aber zusätzlich die Namen und Adressen und das Angebot an den Kunden mit genauen Euro - Werten in die Arbeit gepackt. Als Kaufmann frage ich mich dann, welche Daten relevanter sind für die Firma - der Quellcode - mit dem der PA nichts (auch nicht privat) anfangen kann, da die Firma auf dem Markt genau damit etabliert ist, oder mit den Angeboten an den Kunden - wo ... Ergo : Ich würde es mir reiflich überlegen.
-
kleine Nebenbei arbeiten ohne Selbständige zu sein ?
Der Kleine antwortete auf Soulmate's Thema in IT-Arbeitswelt
Hallo Nadine, Auch wenn wir könnten, wir dürften dich nicht beraten. PS: Es gibt IMO einen Betrag, den man nicht überschreiten sollte, um kein Gewerbe anmelden zu müssen. Die Einnahmen darüber sind dann zusätzlich in der Einkommenssteuererklärung (welche damit natürlich zur Pflicht wird) anzuzeigen und dann nachträglich zu versteuern. Genauere Informationen (vor allem Info's, die auh Rechtsgültig sind) kann es nur vom Steuerberater geben. -
Wann erfährt man Ergebnisse der schriftlichen Prüfung?
Der Kleine antwortete auf ittocs's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Das ist abhängig von der IHK. Bei uns (IHK FFO) gibt es irgendwann eine Einladung zur Präsentation. Und nach dem dort stattfindenen Fachgespräch gibt es eine erste Aussage (bestanden ja / nein bzw. Möglichkeit in einem Fach zu bestehen durch mndl. Ergänzungsprüfung? Zu dieser gibt es auch dann gleich die Einladung.) Alles weitere (und offizielle) kommt dann später in schriftlicher Form von der IHK. -
Ja, frühstens 6 Monate später. Ansonsten wäre es durchgefallen, da mindestens 30 % in jedem Prüfungsteil erreicht werden müssen.
-
Fertigstellung des Projektes und Abgabetermin bei deiner IHK sind zwei paar Schuhe. Bei uns sind die Dokus (IHK FFO) zur schriftlichen Abschlussprüfung mitzubringen - das war zumindest immer so. Bekommen tue ich die dann Mitte Mai, genauso wie die schriftlich von kir zu korrigierenden Aufgaben - zu unserem halbjährliche PA - Treffen.
-
Das kann man aber leicht umgehen. :bimei Anderer Fehler: Man ist abhängig von einem Auftraggeber, der ca. 99 % des Umsatzes ausübt. Wenn der plötzlich nicht mehr will, dann ist man kurz darauf ein Sozialhilfefall. Das Risiko (nur 20 EURO / Stunde) auf Dauer zu nehmen und damit seine Existenz aufbauen zu wollen, ist viel zu groß.
-
Schon vorstellbar. ich liege nur leicht drüber und hatte ein Einstiegsalter von 27 Lenzen erreicht. Wenn man noch jünger anfängt, dann ist es noch billiger. Meine Leistungen liegen leicht über den gesetzlichen Leistungen und somit drüber.
-
Habt Ihr den zweiten Satz gelesen? Gemeint sind Informatikkaufleute!
-
Vielleicht vor dem fachlichen Teil nach der Einführung in die Aufgabenstellung (bzw. der Vorsetllung des Unternehmens) oder auch eventuell als Fußnote auf der ersten Seite.