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Der Kleine

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  1. Nein, viele . PS: Was soll am BWL - Teil für Fachinformatiker anders sein, als bei dem BWL - Teil für andere Berufszweige? Nur die Gewichtung und Bedeutung der einzelnen Themenschwerpunkte ist differenziert - und für IT-ler gar nicht mal so schwer.
  2. Ja, ja, hatte auch schon verschiedene Leute dran, wo ich dann einfach sagen muss, dass mich das herzlichst wenig interessiert, da ich nicht Telekom - Kunde bin. Dem vom Arcor durfte ich sagen, daß ich seit 2 Jahren Arcor - Kunde bin. Der von Tele5 musste aufgeben, als ich Ihn nach ISDN und Internetzugang gefragt habe. Dem von der Telekom durfte ich auch schon mal erklären, daß ich leider billiger telefoniere. BTW: An den Telefonierkosten von 10 EURO im Monat ist ja wohl kaum zu sparen, eher an einer geeigneten Zugangsmöglichkeit zum Netz.
  3. Warum denn das? Du magst Sachsen nicht, gelle, denn die haben vorne eine "0"? PS: Postleitzahl wäre sinnvoller als Textfeld mit der Beschränkung auf 5 Zeichen, wobei bei der Eingabe die Überprüfung auf eine Zahl erfolgen muß. Dann dürfte sich auch dein Problem erledigen.
  4. Die Ablaufzeit kann auf Verlangen aber auch verlängert werden. Sie ist also nicht unbedingt mit Erreichen der vereinbarten Zeit beendet. Aber: back to the topic.
  5. Das ist IHK - abhängig. Bei uns gibt es erst am Ende aller Prüfungen (also unmittelbar nach dem Fachgespräch) eine erste Einschätzung (besatnden / nicht bestanden). Alles weitere gibt es dann schriftlich und offiziell von der IHK.
  6. Nicht ganz nach BBIG §14. Die Kündigung ist geregelt im BBIG § 15 und hier somit IMO unwirksam, da bisher kein wichtigen Grund genannt. Aber dazu ist sicherlich der Wortlaut der Kündigung und die Meinung eines Rechtsexperten notwendig.
  7. Eine interessante These, die sicherlich nicht überall auf Gegenliebe stößt. PS: Es soll PA's geben, die nur die Doku bewerten, den Anhang aber lediglich als Beiwerk und Ergänzung sehen. Somit wäre das gesamte Fachliche nicht bewertet. IMO möchte der Textkorpus schon schlüssig und mit fachlichem Know - how belegt sein, der Anhang darf lediglich als Beiwerk dienen (ohne welchen für einen Insider und Profi die Doku auch einen Sinn machen würde - aber der PA ist nicht unbedingt bei jedem Thema Insider und Profi der firmeninternen Gegebenheiten und Termini )
  8. Mal ganz generell: Wenn ich Arbeiten bzw. Dokumentationen zu lesen bekomme, habe ich den Antrag zu diesem Thema nicht vormir liegen. Eventuell habe ich gerade mal das zugehörige Thema bekommen. Aber : Das ist sicherlich nicht generell so, bzw. wird schon irgendjemand (bei uns der PA-Vorsitzende) eine Übereinstimmung zwischen Antrag und tatsächlicher Doku nachkontrollieren. Am einfachsten sind Änderungen in einem Punkt an der methodisch richtigen Stelle (also dort, wo es wichtig ist) unterzubringen, der lautet : Änderungen gegenüber den Projektantrag. Eine kurze Begründung wäre IMO auch angebracht, spätestens bei dem Fachgespräch muß man dieses tun, besonders wenn es nicht unbedingt einleuchtend ist. Änderungen im Projektablauf sind an sonsten nichts schlimmes, sie dokumentieren eher, das während des Projektes auch gearbeitet wurde, und somit das Projekt dynamisch zum (hoffentlich) richtigen Ergebnis geführt hat. Bewertet wird, wie schon öfter geschrieben, deine Fähigkeiten und Fertigkeiten, somit, wie du dein spezielles Fachwissen richtig zum richtigen Zeitpunkt im Projektablauf sinnvoll eingesetzt hast und somit das Projekt zum richtigen Ergebnis geführt hast.
  9. MPC? - Multiple Choice? In der AP (Abschlußprüfung) gibt es (nicht gibbet) Kästchen zum Eintragen der Zahlen. Für jeden richtigen Eintrag gibt es die entsprechenden Punkte. Also im Prinzip auf deine Fragen: Ja! Nein!
  10. Naja, Erstens sind die Musterlösungen einfach nur Lösungshinweise, Zweitens weiss jeder Kontrolleur, daß diese garrantiert nicht immer fehlerfrei sind, Drittens sid die Kontrolleure gestandene Personen aus der Praxis (AG, AN und Lehrkräfte), Viertens gibt es genug Bücher, die eine schwierige Sachlage eindeutig aufklären könnten, Fünftens kann man ja mal die Prüflinge über FI.de fragen, und Sechstens kannst du nach dem Erfahren deines Ergebnisses dieses ruhig anfechten und nochmals einen Profi zum Kontrollieren geben. Bitte keine Behauptungen, daß ein PA (in seiner zusammengesetzten Einheit) keine Ahnung hat. Durch drei Leute ist eine Ausgewogenheit und Objektivität in der Bewertung gewährleistet. Und jeder einzelne von Ihnen könnte dich spielend mit Fragen an die Wand spielen, schliesslich kannst du nicht alles Wissen (der PA übrigends auch nicht)
  11. Nein, ich habe da noch ne Ausrede : Also rein wirtschaflich betrachtet ...., hast de ja Recht. Aber es ist angenehmer.
  12. Was hast denn du für ein Weichei? *Duck und Wech*
  13. Ich widerlege diese Aussage mal mit meiner Wohnung, keine Kaution, keine Provision, Besenrein zu übergeben. Also das hängt schon ab, von anderen Dingen.
  14. die allwöchentliche nach_Hause_zu_Mutti_Fahrkarte.
  15. Dazu sage ich nur: Stille Wasser sind tief und dreckig. Mit 30 bei Mutti (mit Frau und Kind), naja das könnte irgendwo Probleme geben. Mit 30 nen eigenes Haus - naja wäre schön wünschenswert (und billiger als in der Mietwohnung) Und da mein Leben (jetzt - mit 30) nochmal 50 Jahre gehen soll, bin ich ja wohl 50 Jahre weg von Mutti und so cool, wie ich will. Demgegenüber läßt die Coolness des Mutti-darf-ich-heute-abend-eine-Freundin-mit-nach-Hause-bringen-Typs mehr und mehr nach. Ergo : Nach Zeit : 50 zu 30 für den (gesundheitsbewussten) ZuFußLäufer.
  16. *Schamesröte wieder verschwinden lassen - und ruhigen Gewissens weiterschlafen* Ich habe aber (warum auch immer - es kam doch vom IJK) es wie Timmi interpretiert. Also nochmals Handheb bei EinzelfallEntscheidungsBewertung und gegen OhneNennungVonGründenEinfachÜberlesenPauschalisierung.
  17. Was ist mit den fehlenden 6 % durchschnittlicher Realschul- bzw. Gmynasiallehrer, die Schülerlaptops nach verborgenen Hilfsprogrammen untersuchen müssen? Und was zum Teufel ist ein Gmynasiallehrer?
  18. Am einfachsten dort, wo es passt. Ist der gesamte Verlauf des Projektes von diesen Änderungen betroffen, dann relativ weit vorne (kurz nach der Einführung in die Aufgabe) Wenn, wie bei dir, nicht alles geschafft wurde, würde ich es als Resumee (am Schluss) mit aufführen, indem man dort z.B. schreibt: Mach ruhig, wenn es dir weiterhilft. PS: Übrigend nerven solche Fragen nicht.
  19. Ich möchte manchmal wissen, warum du dann Weisheiten über die Bewertung und Einschätzungen von AP's abgeben kannst? Und woher kennst du die in jeder IHk unterschiedlich angesetzten Beurteilungskriterien? Zum Thema: Die AP dient dazu, einen Nachweis zu erbringen, daß das zu erhaltende Zeugnis die Bestätigung darüber ausstellt, daß der Prüfling in seinem Fachgebiet die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen seiner Ausbildung erlangt hat. Eine pauschale Beurteilung des Zeitkriteriums ist daher gar nicht möglich. Die Frage ist, ob die in der Doku nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend den Anforderungen erlangt wurden. Kommt es im Rahmen des Projektes zu einer Zeitverzögrung (die im realen Leben häufig nur teuer zu bezahlen ist), bleibt die Frage, ob man diese Zeitverschiebung hätte vorraussehen können und müssen (sprich : ist deine Planung des Projektablaufes nicht korrekt gewesen), oder ob diese Zeitverzögerung aufgrund anderer Umstände (also nicht von dir zu beeinflussender Umstände - sprich höhere Gewalt) zurückzuführen ist. Ebenso sind die daraus resultierenden Folgen von dir realistisch einzuschätzen. Sicher kann es nur negativ sein, wenn dadurch das Gesamtziel des Projektes gefährdet ist. Aber genauso sicher kann eine Zeitverzögerung einen dermassen Qualitätssprung in den Ergebnissen bewirken, daß dieser somit positiv (die Entscheidung, doch etwas anders zu machen) bewertet werden kann. IMO ist also nur eine Einzelfallentscheidung der Beurteilung zulässig. Eine Pauschalisierung der Nichtbewertung, wie sie hier vorgeschlagen wird, kann ich nicht zustimmen. PS: Auch der PA weiss eindeutig, daß in der Prüfung ausgelernte Azubis geprüft werden, nicht gestandene Manager, die natürlich die Folgen und Gefahren hätten erkennen müssen. Also wenn das (dann irgendwann resultierende) Ergebniss nicht gefährdet ist, eine ordentliche und nachvollziehbare Begründung für den Zeitaufschub vorliegt, und dieser unter Umständen nicht auf deine Person zurückzuführen ist, dann ist auch Angst fehl am Platz.

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