Der Kleine
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Das sind Lösungsvorschläge, wobei ich alle möglichen denkbaren (irgendwie sinnvollen) Lösungen auch korrekt bewerte. Und dabei bin ich nicht der Einzige. Es darf nur kein Blödsinn dastehen (oder die Hälfte der Rechner nicht mit dem Server verbunden sein, etc.)
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Also : 1.) Sollte man eigentlich schon besitzen. Bloss ob deine private Haftpflicht für die Schäden, die du im Rahmen deiner Praktikantentätigkeit im Unternehmen machen wirst, zahlen wird (und sich freut) ist zweifelhaft. Eigentlich sollte dein Unternehmen entsprechend abgesichert sein. 2.) Unfall - muß privat jeder für sich einschätzen bloss (siehe 1.) 3.) Es geht irgendwie (legal) kaum ohne. Im Rahmen einer Praktikumsvergütung??? wird dein Arbeitgeber die genaue Adresse schon erfahren, da er die Beiträge abführt. 4.) Die Vorlage kann von der Firma sicher eingefordert werden, bloss wozu? Oder arbeitest du im Hochsicherheitstrakt mit Verschwiegenheitspflichtstufe ganz hoch? IMHO sind das kleine Hürden bei der Bewerbung, die einfach dazu eingebaut wurden, um diejenigen Bewerber herauszufiltern, die wirklich zusätzliche Aufwendungen in Kauf nehmen, um das Praktikum zu bekommen. Ehrlich währt am längsten - also offen ein kleines Schreiben (oder ein mündliches Bekenntnis), daß du dein Risiko eines Unfalles nicht für Absicherungswürdig einstufst. (Was aber gerade in jungen Jahren zu überlegen wäre - PS : Unfall - Direktversicherungen sind eigentlich noch bezahlbar)
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Nein, dass sind alles gnadenlose Gerüchte. :D WISO - Im IT - Bereich für alle gleich (auch Kaufleute) GH1 - Fachquali - für alle unterschiedlich GH2 - Kernquali - für alle gleich.
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Studium & Kündigung der Arbeitsstelle
Der Kleine antwortete auf zulunda's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Im Gesetz steht es aber leicht anders. Und in @HELLmuts Link steht es genauso wie im Gesetz. Innerhalb von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats, sofern im Einzelarbeitsvertrag nichts anderes (längeres) geregelt ist. Aber ich glaube, wir sind schon weit vom eigentlichen Thema entfernt. -
Studium & Kündigung der Arbeitsstelle
Der Kleine antwortete auf zulunda's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Sorry, das sagt das BGB §622 aber etwas anderes. Normalerweise 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats, wenn im Arbeitsvertrag keine längeren Kündigungsfristen vereinbart wurden (Maximal zulässig : als die für den Arbeitgeber maßgebenden) . -
Mal eine ganz bescheidene Frage: Wart ihr die 7 Stunden, die ihr länger gebraucht habt, nicht in wirklichkeit rauchen, so daß euer Projekt in Wahrheit doch nur 70 Stunden gedauert hat? Wenn es deutlich mehr Stunden werden, ist manchmal das Projekt überdimensioniert, do daß sicherlich nicht (unbedingt) alles zur Prüfung auch verkauft werden muß (jedes Detail der Funktionalität etc). Es sollte aber immer noch ein Projekt von vorne bis hinten bleiben, in dem man seinen eigenen Erkenntnisstand (unanfechtbar) nachweisen kann. Eigentlich erkennt ein PA an dem vorgestellten Projekt, wie lange es in Wahrheit gedauert hat (+/- 10 Stunden), so daß man 50 Stunden schlecht weglügen kann. Dann muß man nochmals nachdenken, wo die eigentlichen Grenzen des Projektes liegen.
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Rechnungswesen als FiSi..verzeifel
Der Kleine antwortete auf Ty4Pi's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Drankommen kann alles. Aber die erfahrungen mit den Prüfungen vergangener Jahre legte ein besonderes Augenmerk auf die Punkte : Kalkulationen (in allen Variationen) BAB (Betriebsabrechnungsbogen - als Vollkostenrechnugen im Mehrproduktunternehmen, Kostenartenrechnungen) Deckungsbeitragsrechnungen Teilweise kamen auch Fragen zur Finanzierung (Skontogewährung) etc. dran. Nicht desto trotz: Neue Thematiken sind (in den Prüfungen) immer gerne gesehen. PS: Falls ich etwas wichtiges vergessen habe, bitte ergänzen. -
Dann versuch doch mal das genaue Konstrukt sowie die damit verbundenen rechtlichen (private unbeschränkte Haftung) und steuerlichen Vorteile daraus zur Erfragen. Es klingt irgendwie interessant aber auch unglaubwürdig. :confused: :confused: :confused: IMHO gibt es sicherlich rechtliche und (bei geeigneter Führung des Unternehmens) auch steuerlich andere (bessere) Ausgangspositionen. Einen großen Vorteil (auch steuerlich) kann ich mir nur in der gegenseitigen Aufrechnung vorstellen. Nachteile sehe ich bei den Themen : unbeschränkte Haftung, Steuerliche Vorteile nur unter bestimmter Situation (also nicht bei jeder beliebigen Umsatz- und Gewinngröße), Scheinselbständigkeit. :confused: :confused: :confused:
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Bürokratie ohne gleichen. Beide schreiben sich gegenseitig Rechnungen inkl. MwSt. Außerdem wird es einen von beiden mit einer Scheinselbständigkeit treffen. Und zum Arbeiten kommt man nicht mehr? Erzähl mal Details von diesem Konstrukt - wenn du uns das schon so anbietest.
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IT Handbuch - Was darf ich, und was nicht?
Der Kleine antwortete auf dummabua's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Keine Grenzen. -
Die Außenwirkung des Geschäftes, die für Dritte erkennbar ist, zeigt den folgenden Sachverhalt. Du bist Inhaber der Domain und des Space. Die Zusammenarbeit ist nach Außen nicht erkennbar. Also wirst du derjenige sein, auf den die Prozeßlawine losrollt. (Inhaltlich) Da Ihr im Projekt zusammenarbeitet, müsst ihr eventuell gegenseitige Verpflichtungen in Form eines Vertrages (am besten in Schriftform) festhalten, damit du entstehende Verpflichtungen auch anteilmässig weiterbelasten darfst. Wie sieht es überhaupt mit Zahlungen aus. Sind die Inhalte zu zahlen, falls ja, an wen? (Gewerbe oder zu dir privat) Falls Zahlungen zu dem Gewerbe erfolgen, sind alle gewerblichen Verpflichtungen, die angeboten wurden, somit an das Gewerbe zu entrichten (Preise etc.). Der Vertrag kommt dann mit dem Gewerbe und dem Kunden zustande, nicht zwischen Domaininhaber und Kunden. Inhaltlich bist du aber weiter verantwortlich. (im Sinne des Strafrechts) Folglich muß auch in diesem Fall alles per Vertrag abgesichert sein. (Schliesslich willst du auch was davon haben, oder bist du mit einem monatlichen Pauschbetrag für die Domain zufrieden?) Nächste Variante - du kauftst die Scripte ab und machst alles über deinen Namen??? Rechtlich eindeutige (für beiden Vor- bzw. Nachteilhafte) Variante : Beide melden Gewerbe an, gründen aufgrund Zusammenarbeit somit eine GbR und haften vollständig privat und solidarisch. Also irgendwie fehlt was schriftliches, wie Michael schon schrieb. (PS: Wieder kein Jurist, nur noch ein Tipgeber)
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Gehalt nach der Ausbildung im öffentl. Dienst?
Der Kleine antwortete auf windowscleaner's Thema in IT-Arbeitswelt
Das ist glaube ich eine wenig aussagefähige Zahl (da meine Nebenkosten für die Wohnung circa 50 % der Gesamtmiete ausmachen). Und ob das Brot und die Butter auf dem (brandenburger) Land wirklich weniger kostet, als in Münster würde ich auch bezweifeln wollen können. Man muss schon alles offenlegen, oder aber diese Einzelfälle von Vergleichen sein lassen. Es rechtfertigt IMHO nicht einen Unterschied von 2100 € zu 1000 €. PS: Übrigends orientiert sich die Wirtschaft in der freien Marktwirtschaft nicht an den Lebenshaltungskosten, sondern irgendwie nach Angebot und Nachfrage (und entsprechende Produktivität) in der jeweiligen Region. Und das Angebot an Arbeit ist im Osten der Republik prozentual etwas höher als im Westen, die Nachfrage ist sicherlich etwas geringer. Ob es nun fair ist, oder nicht. -
Und du weisst schon, daß Erkner bei Berlin zur IHK Frankfurt (Oder) gehört, und wir dort nichts in elektronischer Form annehmen wollen, sondern eine (in einem Schnellhefter) in ordentlicher Form erstellte Dokumentation in die Hand bekommen. @Moeki: Falls meine Vermutung mit der zuständigen IHK falsch wahr, bitte berichtigen.
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Jupp, als Einzelkämpfer sehe ich das genauso. Wenn es dann ne Firma wird, mit strikter Trennung zwischen Firmenkapital und privatem Kapital (und Eröffnungsbilanz und bla bla bla), dann nicht mehr ganz. (Steuergesetzegrausendanwärter)
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17) 1.1 bis 31.12 klingt gut, machen die meisten. Das Jahr der Gründung ist somit ein Rumpfjahr, die entsprechenden Ergnisse werden für das nächste Jahr beim FA hochgerechnet. Also alles nichts falsches. 18) Die Grenze wirst du bei deinen Planungen nicht erreichen. 19) Folglich kannst du einen Antrag auf jährliche Umsatzsteuermeldung (und somit Istversteuerung) stellen. Deine Zahlen sind dafür (IMHO) geeignet. Nochmal : MWSt musst du ausweisen. Es geht lediglich um die Zahlungen der bekommenden MWSt (also von deinen Rechnungen), die an das FA abzuführen sind. Bei deinen Umsätzen kann das jährlich (auf durch das FA bestätigten Antrag) erfolgen. Ansonsten ist monatlich (oder entsprechend dreimonatlich - bei Antrag) eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung inklussive der dazugehörenden Zahlungen zu machen, die dann jährlich mit dem Abschluss des Jahres (zum Ende deines Geschäftsjahres) wieder ausgeglichen wird. (Also zuviel gezahlt, dann gibt es später mal was zurück - anders herum wird sich für dich einiges ändern ) Jahresende am 31.12.03, dann hast du bist zum 30.09.04 deinen Jahresabschluß (für dich Einnahme / Überschußrechnung) beim FA durchzuführen. (Irgendwie hat es meine Steuerberaterin geschafft, diesen Termin nochmals bis zum 28.02.04 (Abschluß Jahr 2002) zu verlängern - Dafür will sie schliesslich Geld haben). Wenn ich den §19 Abs.1 UStG richtig interpretiere, wirst du dich mit Annahme für 5 Jahre auf Geringe Umsätze (unter 17.500 Euro) und entsprechend geringe Gewinne einlassen. Andersherum sind einige Vorschriften für dich mehr Pflicht. UstID bekommst du automatisch (irgendwann) von deinem FA. Zusatzfrage fällt (logischerweise) dann flach. 20) Nur wenn du bezahlte Angestellte hast - fällt somit weg. 22) Keine weitere Erklärung zu finden? - Du musst ganz stark Privates vom Geschäftlichen trennen. Wenn du privat Einkünfte hast, dann kommen diese auf deine Einkommenssteuererklärung - nicht auf dein Geschäft. Wenn du geschäftliche weitere Einkünfte hast (Miete, Aktien, Spekulationsgewinne, Anteile (Beteiligungen) an anderen Unternehmen ) sind diese hier anzugeben. Arbeitslosengeld nur dann annehmen, wenn du unter der magischen Grenze von 165€???? Euro im Monat erlaubten Zuverdienstes bleibst. Sonst gibt es da eh nichts. Auch dieses ist privates Geld. Ich habe im letzten Jahr die Unterstützung vom AA (Überbrückungsgeld) kassiert, welches natürlich nicht in das Geschäft eingeht, somit nicht auf meinem Abschluß steht, sondern nur in meiner (zusätzlich zu erstellenden) privaten Einkommenssteuererklärung zu finden ist. 23) Das ist deine Entscheidung. Der Vorteil - es ist bequem. Der Nachteil - dein Konto ist plötzlich mal ganz leer. - Wir können gerne weiterphilosophieren - aber dafür ist es mir zu spät. Verpass bei Nummer 2 bloss keine Termine. PS: Ich hoffe mal, diesmal keinen allzu großen Mist geschrieben zu haben. Der Disclaimer (rechtsverbindliche Aussagen nur über einen Steuerberater) gilt auch in diesem Fall wieder. Vom Prinzip her, bist du aber auf dem richtigen Weg, mit den richtigen Gedankengängen. Die Erfahrung kommt von allein. Dann viel Spass beim Geld verdienen. :uli
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IT Handbuch - Was darf ich, und was nicht?
Der Kleine antwortete auf dummabua's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Oder einfach : Alles ist erlaubt, wie teilweise bei uns im Studium. Und genauso sahen dann auch die Fragen und die verfügbare Zeit aus. :D -
siehe : Nicht unbedingt jedem. :D
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Die beiden Lösungswege sind vom Prinzip her gleich, nur das Crash die Hälfte der Lösungen vergessen hat. Einen dritten Weg (zur Kontrolle) : Grafisch Die Ausgangsfunktion ist eine Normalparabel verschoben um +1 in x-Richtung und um -1 in y-Richtung. Diese Funktion ist zwar eindeutig, aber nicht eineindeutig, so daß die Umkehrfunktion nicht gebildet werden kann. Wenn man dieses doch tut, so muß die Funktion an der Geraden y=x gespiegelt werden. Man erhält für jeden (definierten) Funktionswert 2 Lösungen, die hier schon rechnerisch darggestellt wurden - also laut Definition keine Funktion.
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Hallo EvilNick! Ne Seite kann ich dir zwar nicht nennen, aber vielleicht ein wenig Hilfe anbieten. Du hast dein Gewerbe frisch angemeldet. Wie hoch sind deine Erwarteten Umsätze pro Jahr. Bis zu einer gewissen Grenze kannst du es veranlassen, daß du die Umsatzsteuervoranmeldung nicht monatlich (sondern quartalsweise bzw. jährlich - als Istbesteuerung) anführst. Auf deinen rechnungen solltest du einfach Mehrwertsteuer anführen (das ist Pflicht, für die meisten Fälle). Entsprechend kannst du Vorsteuerbeträge gegen die Mehrwertsteuer entsprechend deinen entstandenen Kosten geltend machen. Damit werden deinen monatlich zu zahlenden Umsatzsteuervoranmeldebeträge entsprechend reduziert. Du wirst sicherlich Einzelunternehmer sein (also keine andere Rechtsform gewählt haben). Somit hast du am Jahresende eine Einnahmen - / Überschußrechnung dem Finanzamt vorzulegen. (Die damit verbundene Eröffnungsbilanz macht IMHO nur Sinn, sofern eine strikte Trennung zwischen Privat und Unternehmensvermögen vornehmbar ist - folglich die gewählte Rechtsform eine andere ist) Bitte poste im Detail genau (und exakt) die Fragen dieser Anmeldung. Vielleicht kann (und darf) man dir Hinweise geben. Zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz würde ich mich (da ich nicht den Status eines Steuerberaters besitze) komplett raushalten. Dieses ist nunmal dieser Gesellschaftsgruppe vorbehalten. PS: IMHO schadet ein Steuerberater nicht. Wenn er auch bezahlt werden möchte, umgehst du vielleicht Tiefenprüfungen des FA. Ebenso hat er für seine beratung rechtsverbindlich geradezustehen, also bei nachweisbarer falscher Beratung in Steurangelegenheiten (und dem verschlafen von Terminen) ist er verantwortlich, sofern die Terminüberschreitungen nicht durch deine fehlende Mitwirksamkeit verursacht wurden.
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Oder ganz nett auf Wiedersehen sagen und vor allem sagen, wann du wieder da bist. :D
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Ähmm, das ist spannend. Und das ist sehr gefährlich. Bitte mit der zuständigen IHK abklären. Alles andere verbirgt einfach die Gefahr eines Nichtbestehens in sich.
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Ja, habe vor kurzem irgendwo (auf Info-Radio) gehört, daß das Verstaubte Image eines bürokratischen Amtes durch eine Umbenennung (in 2004 oder 2005) zur Agentur einen jugendlichen Schwung hineinbringt, 3.000 Mitarbeiter freisetzt und somit die Arbeitsberater zur Vermittlung von Arbeit, nicht zur Verwaltung von Arbeitslosigkeit anhält. [OT]Jeder hat so seine Träume.[/OT]
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Sorry, aber das vereint sich nicht mit meiner Logik? Blindbewerbung: Mit Zusendung der Bewerbung verursachst du Kosten in meinem Unternehmen, indem ich deine Bewerbung zurückschicken soll? Ich habe diese Bewerbung nicht angefordert. Stellenanzeige : Auf eine Stelle für ein Kleinunternehmen : Wie soll ich reagieren, wenn ich dann doch 1.000 Zuschriften bekomme? Alle zurückschicken (bis auf eine) und somit die Portokosten bezahlen? (PS: Bei Arbeitsamt.de merkt man ziemlich spät, dass die dort ausgeschriebene Stelle schon seit einem halben Jahr besetzt ist, trotz Meldung dieser Information). Wir sind uns einig, daß es für größere Unternehmen schon so sein sollte, daß man auch eine Reaktion bekommt. Bloß als Kleinunternehmer könnte ich mich schnell (auch ungewollt) überfordert sehen. Also kann ich (bei Bedarf) nur Leute über Vitamin B einstellen?
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Ist ja korrekt und richtig. Was würdest du an deinem Schema ändern, damit der Aufwand geringer ist und alles natürlich Papierlos wird? *Dannach bitte diesen Verbesserungsvorschlag in dreifacher Ausfertigung mit verschiedenen Papierfarben zur weiten Vorlage an deinen direkten Chef weiterleiten*
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Warum kommt ihr Euch immer in die Haare, wenn einer seine Einzelfälle aus Prüfungen erzählt, und ein anderer (Timmi) die Allgemeinheit der Prüfer nicht in den Schmutz gezogen sehen will? Verstehen kann man beide : da gibt es den Einzelfall - der auf die Allgemeinheit schliessen läßt - und da gibt es die Allgemeinheit, die im Einzelfall auch gelten soll. Das kann doch gar nicht funktionieren. Und jetzt mein Kommentar : Ja, wir Prüfer sind unfehlbar. Ja, wir Prüfer kennen alles. Ja, ohne uns Prüfern würde sich die Welt nicht weiterdrehen. Und nochmals Ja, alle anderen sind nicht Kritikfähig - wir sind schliesslich nicht zu kritisieren. Mal eine Andere Frage: Wo ist die Grenze zwischen Allgemeinwissen im IT - Bereich (welches durchaus abgeprüfft werden darf) und dem Spezialwissen im IT - Bereich (welches immer und überall abgeprüft wird)?