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Der Kleine

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  1. Wenn mans gar nicht entziffern kann, dann sicherlich.
  2. Bei WISO ist es sehr schwer. Man müsste bei dem ersten des Folgemonats schon bald beide Augen zudrücken. Rein rechtlich kommt ein Arbeitnehmer IMHO auch durch und muss bis zum 15 bzw. Ende des Monats weiterbezahlt werden. Zudrücken könnten sie vielleicht. Sie müssen es aber nicht. Ich würde es höchstwahrscheinlich auch nicht machen. Das spielt aber sicher auch nur eine rolle, wenn es um 29 bzw. 30 % geht. Dann wären auch die Ergebnisse der GH's wichtig um einen Gesamteindruck zu bekommen. Also alles Ermessensfragen und sehr doll zugedrückt. Bei 50 % - Hürde überhaupt keine Diskussion. So nach dem Motto.
  3. Leider ist es so, daß du gar nicht wissen kannst, wie ich kontrolliere. Steht da nennen Sie 4 Dinge, die Sie bewegen, dann kann man durchaus kulant sein. Steht da was von kreuzen sie die richtige Antwort an, dann geht es nicht so. Im Prinzip erwarte ich Verständnis der Aufgabenstellung und eine generelle Übersicht des Prüflings über den abgefragtem Stoff. Und auch bei der Wahlaufgabe dürfen die Prüfer durchaus kulant sein. PS : Sie müssen es aber nicht.
  4. Ist die Schnellspeicherung abgestellt?
  5. Kennst du MS - Project? (Besonders die Hilfe?) Kennst du das IT - Handbuch 2. Auflage S. 30 und ab Seite 266ff.? Da dürftest du die Anfänge zum Ablauf bzw. Strukturierung von Projekten finden.
  6. Ne Vorlage? Also du hast doch den absoluten Pfad des Programmes (Funktion : CurrentDb()) und kannst den Rest (zur Vorlage) einfach hintenranhängen.
  7. Fragt doch einfach das Orakel : Uli's Notenrechner .
  8. IMHO ja. Probiers einfach. Jetzt ist übergeben bei b die 1 bei a der Null-Wert - folglich Typen unverträglich. Nö, logisch - irgendwie. Gruss zurück.
  9. Wir haben Ahnung von IT? Dauer circa 10 Sekunden. Und bei solchen Geschichten sicherlich als erstes einen Blick gewürdigt.
  10. Die Typen sind nicht verträglich. Die Feldtypen in den angelegten Tabellen und die Feldtypen der eingelesenen Variablen stimmen nicht überein. Also nochmals anschauen (Text=Text, Datum=Datum, Zahl=Zahl - Und alle Werte muessen diese Bedingungen erfüllen) Bei Fehlern im Primary Key müßte IMHO eine andere Fehlermeldung kommen.
  11. Welches Problem? Es kann keines geben, wenn du die Felder als Schlüsselfelder deklarierst und genauso verwenden musst. Irgendwo steckt in dem logischen Aufbau ein Fehler.
  12. Na denne Wahnsinnsleistung trotzdem am Montag gegen 14.59, 16.27, 19.43 am Dienstag gegen 13.05 und 13.07 hier posten zu können. Was sollen wir denn dann glauben?
  13. Na dann fällt mir nur VBA dazu ein. Vorher aber die Frage : Was brauchst du genau? Jeden Namen (ohne die Klammern) und genau nur einmal? Vielleicht kann man es auch noch anders lösen - über Formeln? Aber erstmal bitte genaue Anforderungsbeschreibung (darf auch Lastenheft genannt werden - um mal im Projektmanagement zu bleiben)
  14. Mal eine Lösungsmöglichkeit : in der Spalte ( daneben (neben (A)) die Funktion : =ZÄHLENWENN(A$1:A$1500;A1) in die Zelle B1, dann nach unten kopieren (doppelklick) dann absteigend sortieren nach Spalte B dann die ersten Einträge, wo keine 1 in Spalte B steht, bearbeiten.
  15. Nun da muss ich erstmal die genaue Aufgabenstellung und die Lösungshinweise abwarten. Dann muss der Fall bei mir eintreten. Dann ist die Frage, wie oft dieser Fall auftritt. Dann wird abgewogen. Und wenn das nicht hilft, wird nochmals im PA das Thema angesprochen, damit wir eine einheitliche Linie für unseren PA in unserer IHK fahren. Wann genau? Welche Frage? Bitte mit Quellenangaben. Bisher waren die Daten taggenau datiert. Alles schon gehabt. Ich erinnere mich an den 29.02.2000, welcher im Gegensatz zum 28.02.2000 richtig war - also noch mehr gemein! Macht auch Sinn, da man später im Berufleben bei falsch ausgeschriebenen Kündigungsterminen die Kündigungen durchaus berechtigt anfechten kann. Den Rest klären dann die Anwälte, und nur, weil ich als Chef das Richtige gemeint habe??? Also abwarten. Es ist sicherlich nicht der entscheidene Punkt, der bei sowas abgezogen werden könnte.
  16. Gehn tuts schon, wenn du die Werte nicht in einem Formular sondern in einer Tabelle gespeichert hast. Dann kannst du mittels SQl - Abfrage darauf zugreifen, die Abfrage temporär behalten und die Werte einzelnd nach Word übergeben. Das ist vom Prinzip eine sehr komplexe Aufgabenstellung und es wäre sicherlich für alle Seiten einfacher, wenn du genau die Feldbezeichnungen deiner Tabelle inklussive Tabellenbezeichnung, sowie die Steuerelementbezeichnung innerhalb deines Formulares mit der Formularbezeichnung nennen würdest. Ansonsten würden wir ewig aneinander vorbeireden. PS : Falls morgen Interesse, habe morgen früh Zeit, dann können wir das hier auf dem Board lösen.
  17. Fragt doch einfach das Orakel : Uli's Notenrechner .
  18. Schön wärs manchmal. Also ich darf per Hand kontrollieren.
  19. Nicht wenn du ein Prospekt für Gewerbetreibende (also aus der geschäftswelt) erhälts. Oder bei der "Metro" etc. hast du meist Nettopreise angegeben (die Bruttopreise stehen nur ganz klein daneben. Dafür dürfen dort nur Gewerbetreibende hinein. Also Innerbetriebliche Angebote sind Nettoangebote.
  20. Generell ja! (Also bisher IMHO ohne Ausnahme) [OT] Schnapp dir ein Bier und verdau den Tag! [/OT]
  21. Nochmals! Das Ergebnis ist das Selbe. Wenn ich intern kalkuliere, kalkuliere ich auf den Nettopreis den Skonto mit Rein. Wenn ich eine Rechnung bezahlen solle, dann bezahle ich den Nettoendbetrag abzuglich Skonto. Auf diesen Rechnungsbetrag wird die Märchensteuer aufgeschlagen, welcher an das Finanzamt abgeführt wird. Ein Weg : Rechnungsbetrag : 999,00 € Skonto (3%) : -29,97 € Rechnungsendbetrag : 969,03 € + MWST : 155,05 € zu überweisen : 1124,08 € Zweiter Weg (IMHO falsch) Rechnungbetrag : 999,00 € + MWST : 159,84 € Rechnung brutto : 1158,84 € Skonto (3%) : -34,76€ zu überweisen : 1124,08 € Im Zweiten Weg bekommt das Finanzamt mehr Geld (welches mein Lieferant zu überweisen hat) und ich ziehe zuviel Skonto (16 % auf die MWST) ab. Folglich muesste mein Lieferant diesen Differenzbetrag (3 % auf 16 % von 999 €)=4,79 wieder von mir verlangen, da ich um genau diesen Betrag besser gestellt wäre.
  22. Wer mich kennt, der weiss woher. Ist halt mein Spitznamen seit Beginn des Studiums vor 11 Jahren. Und immer wenns um den Kleinen ging, wurde ich so rot .... .
  23. Besteht nicht die Möglichkeit, erstmal die feste Arbeit in Anspruch zu nehmen und mit dem Arbeitgeber eine Möglichkeit der Erlangung der Scheine irgendiwe zu organisieren? Wie mag der Arbeitsmarkt im IT - Bereich nach einer Ausbildung (ca. 3 Jahre) bzw. einer Umschulung (ca. 2 Jahre) aussehen? Die Angaben sind meist Bruttoangaben. Der Rest hängt stark von dir ab. Bruttogehalt entspricht vereinbartem Bruttogehalt plus Arbeitgeberanteil von VL. Lohnsteuer aus der Lohnsteuertabelle (abhängig vom Bruttogehalt, Steuerklasse, Kinderanzahl). *Meine Glaskugel ist kaputt - Sorry* Soli (5,5 % von der Lohnsteuer) Kirchensteuer (0 oder 9% von der Lohnsteuer) KV (50% von z.B. 14,9% entsprechend deiner Krankenkasse vom Bruttogehalt) PV (50% von 1,7% vom Bruttogehalt) RV (50% von 19,1% vom Bruttogehalt) AV (50% von 6,5% vom Bruttogehalt) Schau mal da.
  24. Ohne jemals die Aufgabe gesehen zu haben, oder ohne auch nur den geringsten Bezug bisher zur Aufgabe gehabt zu haben (ich darf sie bald kontrollieren) erstmal pauschal : falsch. Skonto wird vom Nettobetrag ermittelt. Erst dann kommt die Märchensteuer. Da aber beides prozentuall angegeben wird (im Normalfall), ändert sich am Ergebnis nix. Es ist nur eine kleine Formalität. Ein kleiner BWL-er.
  25. Schade eigentlich nur, daß nur Stellungnahme von den Schülern, jedoch weder vom Bildungsträger, noch von den Dozenten oder gar von denen im Arbeitsamt zuständigen Abteilungen und Ansprechpartner zu recherchieren waren. Und nochmals Schade, daß die neuen Anforderungen an die Bildungsträger (der Tod der IT - Umschulungen), welche seit Januar geltend sind, mit keinem Wort erwähnt wurden. Oder Schade daß ich einfach nur nicht lesen kann.

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