Der Kleine
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
3.749 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
-
Tagessiege
2
Inhaltstyp
Profile
Forum
Downloads
Kalender
Blogs
Shop
Alle Inhalte von Der Kleine
-
Die Realität hat uns wieder. :confused: Nein. Der reguläre Arbeitsort nach Vertrag ist nicht das heimische Schlafzimmer. Die dort zur Verfügung stehenden Ressourcen erlauben von der Art und dem Umfang her nicht, hier gewerblich tätig zu werden. Außerdem ist das Projekt einmal nmach hause verlagert (sonst wäre es kein Projekt). Heimarbeitsplatz, Büro zu Hause, Arbeitszimmer etc. bedürfen anderer Vorraussetzungen. Das ist private Spielerei und bei Mitnahme von Ressourcen aus dem Unternehmen ohne Erlaubnis Diebstahl und somit eine Straftat. Es ist ein privates projekt, wird somoit ein privates Projekt bleiben und ist somit nicht geeignet, für die Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Alles, was aus einem solchen Projekt dann herausgeholt und dokumentiert wird, basiert nicht auf einem betrieblichen Projekt. Die Vorspielung der Tatsache eines betrieblichen Projektes ohne realen Hintergrund macht es zu einem fiktiven betrieblichen Projekt und muss zwangsläufig aufgrun Betrugsversuches zum Durchfallen führen. (Drastisch ausgedrückt - weniger drastisch: es sollte niemals zum bestehen reichen können)
-
FiSi: Projektantrag Ticket-Software
Der Kleine antwortete auf Määhd Sheep's Thema in Abschlussprojekte
Das Gleiche, nicht das Selbe. Die rechnung ist doch einfach: Wie viele Azubis gibt es? Wie viele Projektthemen gibt es? Dann wird schnell klar, dass sogar bein kleinen IHKèn die Themenvielfalt gerade im FISI - Bereich doch überschaubar ist. Bei den AE sieht es ein wenig anders aus. Und dennoch gleicht kein Projekt dem anderen (außer einmal, wo wir dem Nachahmer(Abschreiber) durchfallen lassen mussten). -
FiSi: Projektantrag Ticket-Software
Der Kleine antwortete auf Määhd Sheep's Thema in Abschlussprojekte
Du hast also auch 500 Supportanfragen bei XXXX am gleichen Standort bei der gleichen IHK, die bisher über Access beantwortet werden und willst diese durch ein TS ablösen? Dann, und nur dann könnte es kritisch werden. Ansonsten wäre dein Projekt nur mit ähnlichem Hintergrund. An den TO: Die Begründung unter 1.1 zu Ablösen von Access finde ich noch nicht schlüssig genug. Deine angesprochenen Probleme kann man alle mit Access lösen. Warum sollte dann ein Ticketsstem eingeführt werden? -
Nur die Ruhe. 50/25/25 ist schon richtig in der Verteilung. Mit bestandener Doku (um 76 %) wird es also ganz schwer, noch durchzufallen, da üblicherweise die Präsi nicht deutlich schlechter wird. Und das Fachgespräch diejenige Kontrolle, welche einfach deine Kommunikation und Erklärungsfähigkeit testen und herausstellen. Kein Prüfer wird dich dabei mit Absicht gegen die Wand fahren. Vielmehr werden die Fragestellungen, sofern man wirklich den Faden verloren hat, so gestellt, dass man den Weg wieder zurück bringt. Es ist der Nachweis deiner Kenntnisse zu tun. Wenn du nicht 3 Jahre CS gezoggt hast, dann hast du kaum etwas zu befürchten. Das große Sieb ist immer die schriftliche Prüfung.
-
Bitte versuche niemals privates und geschäftliches zu trennen. Komme nie auf die Idee, dich selbständig zu machen. Weil genau dort benötigst du die klare geistige Trennung zwischen Geschäft und "zu Hause". Insbesondere dann, wenn man manche Objekte sowohl geschäftlich, wie auch privat nutzt. Das Finanzamt wacht darüber jedes Jahr aufs Neue. Alos nochmal: Der heimische Arbeitsplatz ist nicht "zu Hause". Bitte beachte doch die bei dir fehlenden Anführungszeichen.
-
Ups, da habe ich wohl nicht gesehen, dass der Kopf sich gewendet hatte. Mein Fehler. Du hast Bürokauffrau - also einen 3-jährigen bundesweit einheitlichen IHK-Abschluss. Du willst dann einen landesspezifischen Berufszweig, wie den ITA (2 Jahre) um dannach den FI (3 Jahre) zu machen? Ohne Verkürzung landest du (sofern du die Plätze bekommst) bei 8 Jahren Ausbildung. Der ITA gibt dir in meinen Augen keinen Vorteil, wenn du sowieso den FI machen willst. Wirst du bei deinem Unternehmen bleiben können? Dann versuche doch einfach, mit deinem Chef zu reden. Vielleicht schätz er deine Ambitionen, setzt dich verstärkt im IT-Bereich ein. Dann sind die Möglichkeiten für einen qualifizierten Abschluss berufsbegleitend anders. Wirst du nicht bleiben, versuche einerseits ein Unternehmen zufinden, was dich als Kauffrau auch im IT-Bereich einstellt, dann gilt oberes. Oder gehe gleich auf Ausbildungssuche. Du wirst dann komplett eine zweite Lehre nachsteuern. Die ersten beiden Varianten hätten den Charme, dass du berufliche Erfahrung sammelst. Jedoch sind diese viel mehr persönlich fordernd, neben dem Beruf mehr zu machen. Die Mathematik im IT-Bereich ist beherrschbar. Die Ausbildungsinhalte jedoch weichen stark von deinen Selbstreparaturhilfemassnahmen ab. IT ist ein sehr breit gefächertes Feld. Hier wird man sich auf seine eigenen Bereiche spezialisieren, entsprechend Erfahrungen sammeln und diese dann durch ein Projekt nachweisen. Ansonsten muss zur Abschlussprüfung ein breites Basiswissen nachgewiesen werden, d.h. man muss sich im Rahmen der Ausbildung mit allen Fragen der IT zumindest beschäftigt haben. Es wird auch kaum möglich sein, alle Fragen korrekt zu beantworten (aus den verschiedensten Gründen). Das entsprechend viel Fleiß und vor allem Interesse da sein muss, sehe ich mal als Selbstverständlich an. Jedoch gilt dieses durchaus auch für den Bürokaufmann, sofern man die Ausbildung ernst nimmt und alle weiteren Berufsausbildungen.
-
Sorry, aber bei der Einstellung: wäre das vergebene Liebesmühe. Wo ist nun der Unterschied zu anderen Ausbildungsberufen? Vielen Dank, werde ich mir vielleicht mal überlegen.
-
Die erste Aussage war:
-
Du kannst (fast) jeden Beruf, den du angeboten bekommst, auch ausführen (außer denen, die höhere Abschlüße verlangen, wie Arzt, Anwalt etc.). Die Berufe ITSK und FISI haben im Kern die IT, sind also stark verwandt. Natürlich kannst du dich ohne weiteres bewerben, ohne vorher irgendetwas machen zu müssen. Deine IT-Kompetenzen kannst du jederzeit (auch durch deinen Abschluß) und deine kaufmännischen Kompetenzen solltest du einfach bei einer Bewerbung herausstellen. NMeistens geht es nicht um genaue Berufsbezeichnungen, sonderndarum, die geforderten Tätigkeiten ordnungsgemäß ausführen zu können.
-
Such unbedingt nach den Autoren "Hesse/Schrader".
-
Also wenn mein Wasserkocher nicht geht, quäle ich meine Kaffeemaschine solange, bis sie sich freiwillig ergibt. Was steckt dort für eine Logik hinter? Was soll das duale System, wenn dieses strikt ausgehebelt wird? Kennen die Lehrer der Berufsschule das Problem? Kennen die Leiter der Berufsschule das Problem? Kennt das zuständige Bildungsministerium das Problem? Man muss doch die Ursachen bekämpfen und nicht die Symptome übertünchen.
-
Ups: Hast du dich schon mal extrem an Buchführung, Rechnungswesen und Jahresabschluß versucht (also Einführung, Umsetzung, Verständnis, Zurechenbarkeit)? Die dahinterstehende Logiken (Mehrzahl!) gehen über die notwendige Logik der IT weit hinaus, da sie vielfältig, veränderbar (seitens Gesetz) sind und nicht logisch erscheinen. Jedoch beruht sämtliche gewerbliche Kostenrechnung darauf. Ein Bürokaufmann muss dieses durchaus anwenden und damit im Grunde verstanden haben. Kommt mir in der FI - Ausbildung leider viel zu kurz, nur wenige FI's-Azubis können den Wert Ihrer Leistung richtig einschätzen, bewerten und interpretieren. PS: Warum sollte der ITler hier mehr gefordert sein, obwohl die Abschlüsse vergleichbar sind?
-
Und die Verantwortung der Berufsschule nach Ausbildungsverordnung bleibt völlig außen vor? Ein ordentlicher Ausbildungsbetrieb wird sicher seine Unterstützung gewähren, jedoch wird er die fehlende Aufgabe der Berufsschule niemals ausbügeln können. Wozu gibt es das duale System in Deutschland. Vielleicht solltet Ihr Eure Sichtweise ein wenig überdenken. Schließlich ist der Betrieb derjenige, der die Kosten der Ausbildung (neben der Gesellschaft allgemein) auf sich nimmt, einem Azubi damit Perspektiven eröffnet und natürlich damit für seinen Nachwuchs sorgt. Jedoch sollten nicht alle Pflichten des dualen Systems dorthin abgelagert werden und die Berufsschule sämtlicher Verantwortung freigestellt bekommen.
-
Zäumt ihr das Pferd nicht von der falschen Seite auf? Im Betrieb wird man gefordert, hat anspruchsvolle Aufgaben direkt beim Kunden zu lösen? Dann freue dich. Viele träumen davon, live die Praxis zu erleben. In der Schule hast du Probleme? dann rede mit der Schule, da diese die Probleme schafft. Nutze deine Zeit dort, um deine Aufgaben dort zu erledigen. Warum sollte dein Unternehmen deine Differenzen mit dem schulischen Teil ausbügeln (Helfen und untestützen ist nicht die Frage). Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Überstunden für Berufsschule geht nicht. Da kann man den Vorrednern nur zustimmen. Der Tipp mit dem Klo war hoffentlich nicht ernst gemeint. Ansonsten wirst du vielleicht einmal Klo putzen müssen (was im Prinzip, sofern es jeder im Unternehmen macht, auch zum Thema Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz gehört). Wenn es gezielt nur deine Person betrifft, dann kann deine IHK sicher eingreifen.
-
Da mag ich mal bezweifeln wollen. Die Schnittpunkte zwischen Bürokauffrau und dem IT-Bereich sind durchaus vorhanden. Insbesondere bei einer Konzentration auf die kaufmännischen Berufszweige. Aber auch der FI benötigt einige Grundlagen, die als Bürokauffrau vorkommen. Der IT-Bereich ist stärker ausgebaut, der kaufmännische Part ist schwächer ausgebaut. WISO ist fast vergleichbar.
-
Wie schlussfolgerst du das denn jetzt?
-
Lese doch bitte meine Posts aufmerksam. Der heimische Arbeitsplatz ist nicht "zu Hause".
-
Laß uns doch bitte nicht falsche Aussagen mit nichtpassenden Argumenten unterstützen wollen. Zu Hause ist derjenige Wohnort, für welchen in einen Schlüssel habe, und wo Couch, Kühlschrank, Bett mir alleine gehören (nagut: die Familie ist mit eingeschlossen). Es sind defakto die eigenen 4 Wände, die im privaten Bereich genutzt werden. Jedoch muss nicht alles, was sich in den eigenen vier Wänden befindet, auch mein zu Hause sein. Mein gewerblich genutztes Arbeitsszimmer ist dann auf jedem Fall geschäftlich anzusehen. Jede Tätigkeit dadrin sollte auf alle Fälle nicht privat sein. /*OK privates Internetserven im Arbeitszimmer ist solange ok, wie der Chef, also man selbst es gestattet - jedoch ist dieses privat*/ Die Trennung zwischen Geschäft und Privat muss im Kopf eindeutig klar sein, ansonsten bringt ein solches Vorgehen nur Ärger. Der Computerladen um die Ecke ist nicht mein zu Hause. Jedoch kann ich dort sowohl privat, wie auch geschäftlich auftreten. Eine Korrelation zwischen Heimnetzwerkes und zu Hause sollte gar nicht angestrebt werden, da es völlig unterschiedlichen Betrachtungsweisen sind. Es gibt Heimnetzwerke, die zu Hause angelegt werden - es gibt Heimnetzwerke, die geschäftlich genutzt werden, es gibt Nichtheimnetzwerke, die geschäftlich genutzt werden und es gibt Nichtheimnetzwerk, die privat genutzt werden. Zu Hause ist in jedem Fall privat. Jedes private Projekt ist somit ein nichtbetriebliches Projekt. Jedes private Projekt ist somit ein fiktives betriebliches Projekt, also ein Projekt, das nicht Gewerblich durchgeführt wird. Sofern solche Projekte von Euch genehmigt werden (was ich mal nicht unterstelle), handelt ihr gegen die Berufsverordnung und damit rechtswidrig. Die Leistungen Eurer Prüflinge können damit jeder Zeit auch nachträglich nicht anerkannt werden. Ob Ihr dieses verantworten könnt, solltet ihr schon selbst wissen. Was ich mal bezweifeln möchte. PS: Du solltest bei der Wahl deiner Worte insbesondere hier im Forum sehr stark auf kleine Nuancen aufpassen. Eine zu lapidare Auslegung der Formulierungen fallen irgendwann auf die Füße und sei es, dass irgendjemand anwaltlich deine Aussagen "Man darf zu Hause Projekte erledigen" einklagt bzw. Schadensersatzrechnungen aufstellt. Stelle bitte ganz eindeutig und ganz klar deine Aussagen, gerade in diesem hochsensiblen Bereich der Abschlussprüfung, heraus und lasse allgemeine und hochrechnende Schlussfolgerungen bzw. Interpretationen seitens Prüfungskommissionen der IHK'en außen vor. Ihr macht im Prinzip nichts anderes, als andere auch, nämlich betriebliche Projekte zu genehmigen. Jede private Lösung ist von Gesetzesseite (per Verordnung) untersagt. Mannheim gehört auch in den Einzugsbereich dieser gültigen Verordnungen. Wie das ganze umgesetzt wird, dass liegt jedoch im Ermessen der zuständigen IHK, aber nicht die Interpretatioin des Inhaltes. Falls Ihr es doch anders machen sollte, würde ich einfach mal die Aberkennung sämtlicher ausgestellter Zeugnisse und Zertifikate Eurer IHK seit Bestehen einfordern wollen, da diese (amtlichen/(halb-)staatlichen) Bescheide bei Euch zu Unrecht erworben wurden. Ich glaube einfach nicht, dass du mit deinen Interpretationen diesen Schritt verantworten magst.
-
Hör doch bitte auf, solche einen Mist in die Gegend zu posaunen. Ständige Wiederholungen falscher Aussagen bestätigen den Wahrheitsgehalt in keinem Maße. Weil alles mal ein Ende hat und man sich um die Konsequenzen ohne Perspektive keinen Kopf machen muss? Praktikanten werden teilweise für befristete Projekte auf Zeit eingestellt, die Spielregeln sind mit Vertragsunterschrift klar. Eventuell gibt es Hoffnungen auf Übernahme. - Also was soll dein geschriebener Mist? Du kannst Leute mit unterschiedlichen Grundlagen nicht vergleichen wollen und damit Schwierigkeitsstufen aufstellen. Gern geschehen, jedoch sind wir immer noch beim Thema. Jedes fiktive Projekt - jedes nichtbetriebliche Projekt, also jedes Projekt für zu Hause birgt nunmal die Gefahr, des Nichtbestehens. Ein betriebliches Projekt kann durchaus in Heimarbeit durchgeführt werden, jedoch sind die Ansprüche zu einem Privatprojekt andere. Viele Selbständige arbeiten zu Hause in ihrem Arbeitszimmer und wissen dennoch ziemlich genau Geschäft und Privates zu trennen.
-
Alles, was für die Berufsausbildung sinnvoll ist. Warum heisst es Berufsausbildung und ist damit zwingend mit einem Beruf und somit mit einem Betrieb (oder einer ähnlichen Organisation) verbunden? Es heisst nicht Heimspielereien oder zuHauseDieZeitVergeude, sondern Berufsausbildung. Dieses ist im heimischen Wohnzimmer nicht zu gewährleisten, da die Ansprüche und Anforderungen und Interessen an ein Heimnetzwerk völlig anders sind, als an ein Unternehmensnetzwerk. Ich möchte keine ITler in meinem Unternehmen haben, die zu Hause schon mal ein VirusScannerZweiComputerUpdate eingerichtet und protokolliert haben. PS: Als IT-Prüfer sollten dir die Anforderungen der Industrie und des Handwerkes an ausgebildete Fachleute deiner Gilde bestens bekannt sein. Schliesslich ist auch zwingend dein Ansehen mit der Qualität der Ausbildung in deinem Bereich verbunden. Wenn jeder IchHabSchonMalDenEinschaltknopfGefundenUndGedrückt-Itler einen Facharbeiterabschluss bekommen sollte, dann kann es mit der Qualität und der Güte der Arbeit nicht weit her sein. Und viele der Forumsmitglieder haben ein solches Ansehen sicher auch nicht verdient.
-
Wirklich? Wo liegt hier der Unterschied? Mit der Konsequenz des Nichtbestehens der Prüfung? Ich darf mal einen Hinweis geben: Verordnung über die Berufsausbildung §15 Absatz(2) Satz 1.
-
Sicher kannst du mit beliebigen programmen auf Excel zugreifen, jedoch sind verschiedene Bibliotheken richtig einzubinden und zu konfigurieren. Excel-VBA ist jedoch bereits im Excel enthalten und damit kann man vieles vom Handling auch zufriedenstellend lösen.
-
Ja. Deine Aufgabe hört sich stark nach einer Datenbankorientierung an. Bist du dir ganz sicher, dass du dieses unbedingt in Excel realisieren musst? Anderes (datenbank mittels Access oder ähnlichem) wäre einfacher, flexibler, komfortabler und zukunftsweisender.
-
Was man ja dann auch gleich gar nicht machen braucht. Bitte nicht solche falschen Ratschläge. Ein Pseudoprojekt ist Grund für ein Nichtbestehen der Prüfung. Und ein bischen mit Virtualisierung rumspielen, sollte nicht reichen, um hier zu bestehen. Der Ausbildungsbetrieb muss gemeinsam mit dem Auszubildenden ein geeignetes Projekt im Rahmen der Abschlussprüfung finden.
-
Wie sich die IHK versehen kann
Der Kleine antwortete auf Prüfling2009's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Mal bitte nicht die angesprochene Sachlage verdrehen. Sofern du weiter als Azubi bei der Firma beschäftigt bist, bleibt die Differenz zwischen Azubi-gehalt und Festgehalt dein Wunschtraum. Einen juristischen Nachweis der potentiellen Übernahme wirst du nicht bringen können, weil sich die Sachlage geändert hat und zumal jede Bekundigung deines Arbeitgebers hier vor Gericht als parteiisch eingestuft sein dürfte.