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Der Kleine

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  1. Hallo Hellboy: Mache deine Angaben doch bitte rund. Dann klappt es auch.
  2. Daweile habe ich gar nichts gemacht. *War das jetzt am nicht mehr vorhandenen Thema vorbei?*
  3. Gehen tut eigentlich alles. Ich würde 1 Formular (oder mehrere) erstellen, in denen die Parameter für die einzelnen Berichte eingegeben werden. Diese Parameter nutzt man dann, um innerhalb von Abfragen verschiedene vorbereitete Berichte auzugeben. Parameterabhängigkeiten funktionieren, wenn die Form des Berichtes gleich ist, nur die Inhalte verschieden werden können. Dafür ist kaum VBA notwendig. Eine zweite Möglichkeit wäre, auch die Form der Berichte (also was alles dargestellt wird und ob die Detailfelder aufgeführt werden, oder nur die summarischen Zusammenfassungen) dynamisch zu gestalten. Dazu muss man jedoch auf die Eigenschafte der Steuerelemente innerhalb des Berichtes zugreifen und diese per VBA ändern. Dieser Zugriff wird dann sehr Access-Spezifisch. Achso, um die Arbeit im Einzelnen für jede extra Fragestellung wirst du nicht drunmherumkommen. Du kannst nur versuchen, das, was viele Gemeinsamkeiten beinhaltet, wiederzuverwenden oder über Parameter zu steuern.
  4. Du solltest dir den Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler anschauen. IMo darfst du Software als Freiberufler anbieten. Dann gilt: 1.) nein 2.) nein (wird nur teurer, da mehr Einkommen da ist), kann aber 3.) Nein, es sei denn, du verdienst viel Geld 4.) ?!? bei Gewerbe: 1.) ja 2.) nein, (es wird teurer, ...) kann aber, 3.) siehe oben. In beiden Fällen wirst du eine Einkommenssteuererklärung machen, in der du deine Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung (unselbständige Arbeit) und Einkünfte aus selbständiger Arbeit angibst.
  5. Wow, du hast die Schriftgröße, den F-Button und den U-Button gefunden? Um mal bei Aussagenlogik zu bleiben: Die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme muss nicht zwingen die Maßnahme enthalten. Ein Ausspruch "Hüte Dich" ist jedoch bereits eine Ankündigung, der ich glauben schenken darf. Folglich fehlt dort nix. Auch hier nur der Hinweis, das es einen Unterschied gibt zwischen einer Aussage eine Drohung zu unterstellen und sich bedroht zu fühlen. Deine Schlussfolgerung basiert somit nur auf eine Unterstellung. Auch hier bitte eine strikte Trennung von IST und Wunschdenken. Meine Aussage ist im Kontext ganz klar als Statement bezeichnet um ein Argument zu unterstützen oder zu widerlegen. Und dafür kann es ganz ohne weitere beweise gebracht werden, es sei denn, du schaffst es, mein Statement zu entkräften oder zu widerlegen, wohingegen dir Argumente wie fehlen dürften. Wann, wo und was ich studiert habe, dürfte kaum eine Rolle spielen. Den Zeitrahmen darf ich dir aber gerne auf 1992-1998 eingrenzen. Bafög und andere finanzielle Unterstützungen sind sicher in den 300 Euro sicher jeden Monat eingerechnet. Ansonsten wäre dieses Statement selbstentkräftend. PS: Warum wird die ursprüngliche Diskussion auf einen Fokus gelenkt, welcher die eigentliche Diskussion kaum vorwärtsbringen dürfte? Die Frage, welche im Raum steht, lautet eigentlich: Welche Ansprüche darf ein junger Mensch an die monetäre Unterstützung im Rahmen seiner Ausbildung / Lehre an den Ausbildenden stellen, um sich seinen Lebensweg zu planen? Mein Statement dazu: Die Ansprüche sollen für das Leben reichen, nicht für den Luxus. Ein Auto ist erstmal als Luxusobjekt aufzufassen, es sei denn (kaufmänisch betrachtet) sind sämtliche Alternativen finanziell schlechter oder zeitlich bedeutend schlechter bzw. als menschenunwürdig zu betrachten. 80km zur Berufsschule kann man auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln berappen, sofern diese (sinnvoll) vorhanden sind. Ein Allabentliches Erlebnis muss nicht immer Geld kosten. Ein Konsum von Tabakwaren kann nur durch Verzicht auf andere Güter gewährleistet werden. Alles keine Pflicht für den Arbeitgeber, dieses in einer Ausbildung zu bezahlen. Wohnung, Essen, Kleidung, Hygieneartikel sind diejenigen Bedürfnisse, welche im angemessenen Rahmen zwingend erfüllbar sein sollten. Alles weitere kann als Luxus interpretiert werden.
  6. Eventuell bietet deine IHK an, dein Abschlussprojekt nochmals zu dokumentieren und zu präsentieren. (Das dürfte IMO auch legitim sein). Da ist aber ein kleiner Unterschied zu deiner Beschreibung.
  7. Auf deine Frage: mit Deiner verlinkten Beschreibung antworte ich mal mit
  8. Sorry Jungs: Aber ich würde unbedingt noch erwähnen, dass ein für Excel kompatibles Betriebssystem installiert sein sollte. Oder noch besser ein Stromgenerator, der mit dem mit dem excelkompatiblem Betriessystem installierten Rechner kompatibel ist. Ich glaube, ein paar Grundbasiswissensvoraussetzungen dürfen schon sein, oder der TE meldet sich dazu nochmals.
  9. Komplett Neu. Ein bereits absolviertes Projekt erfüllt die Anforderungen an die Prüfung nicht. Ein bereits durchgeführtes Projekt nochmals durchzuführen, dürfte IMo gegen die Definition eines Projektes sprechen, erfüllt folglich die Anforderungen ebenso wenig.
  10. Laß es bitte, mir zu drohen. Pauschalisiert sind deine Aufstellungen, nicht meine Aussage. Es wurde von mir nichteinmal eine Zahl (als Verdienst genannt). Von einem Auto war keine Rede, jedoch ist das mit 18 Pflicht, um seine privaten Interessentinnen zu beeindrucken? Wozu ne Hausrat, wenn kein Hausrat da ist? Leicht muss es nicht sein, den Lehrjahre sind nunmal keine Herrenjahre. aber machbar ist es sicherlich. Ich wäre froh gewesen, wenn ich während meines Studiums 300 Euro oder (mal Pauschal) 600 DM jeden Monat mein eigen nennen könnte.
  11. Was für ein Statement. Für eine Wohnung und Essen reicht eine Lehrlingslohn allemal. Mehr muss nicht sein (kann aber). In jungen Jahren auf Verzicht verzichten bedeuted sicher später, Chancen nicht wahrgenommen zu haben. Tschuldige Bitte, aber eine fundierte Ausbildung und darauf aufbauend einen erklärbaren gradlinigen Kariereweg ist immer die bessere Entscheidung im Vergleich zu jugendlichen hormonellen Schwankungen und kurzfristigen Alternativen. Das Berufsleben wird nunmal ca. 45 Jahre dauern.
  12. Warum klaust du mir meine Worte? Der Median ist statistisch auch anerkannt.
  13. Wenn ich das richtig erkenne, hast du bisher eine Assistentenausbildung, jedoch keinen IHK Abschluss. Mein Tip wäre, nach einer betrieblichen Asubildung zu suchen. Du wirst auch mit Assi und Zertifikat immer weniger in der Hand haben (und somit maximal Sklave statt Facharbeiter werden), als mit einer ordentlichen Berufsausbildung. Von 1400 Brutto wirst du kaum deine Ansprüche im Leben auf Dauer finanzieren können, also lege einen fundierten Grundstein für Änderungen. BTW: Wie alt bist du eigentlich?
  14. 1. Frage: Stichwort "Autoopen" 2. Frage: Stichwort Taste F1 im VBA. Sorry, aber ein Link war mir zu kompliziert. PS: Frage 1 läßt sich viel besser erst nach dem Ausführen der Antwort auf Frage 2 ausführen.
  15. Wie kann man bei Taschenrechner nur an Casio denken? Meine Empfehlung: Casio fx-991 ES. Aber bitte vorher anschauen, ob die Funktionalitäten mit dem Wunsch übereinstimmen.
  16. Erst denken, dann tippen oder aber warten. (Sorry) Da war aber nicht wirklich etwas neues dabei. Ich glaube, die Seite von Google kennt jeder. Die Firma dürfte auch ohne witeren Support zuminest die nächsten Monate ziemlich gut leben. Warum sollte man sich sein Forum damit zerstückeln und User weglocken? Es gibt weitere Suchmaschinen und dann auch weitere Fragen, also Warum nicht Yahoo? Warum nicht Bing? Warum nicht Zickenschulzes interaktiven Dorfsuchclub? Fragen über Fragen. PS: Stelle vernünftige Fragen oder warte einfach 20 Sekunden. Der Blick in ein Buch dürfte länger dauern, bis die Antwort da ist.
  17. Nein, du kannst word komplett fernsteuern. Einschränkungen bzw. Beschränkungen gibt es keine, sofern du alles wieder schliesst und freigibst. Ansonsten wird dir irgendwann dein Arbeitsspeicher deine Grenzen aufzeigen. Man kann die Applicatiopn auch sichtbar machen. Es könnte also mit oword.visible=true schon funktionieren.
  18. Oword müsste eigentlich ein worddocument innerhalb einer wordapplication sein. VBA will es genau wissen. Such mal unter diesen Stichpunkten (nicht bei der 2007 Hilfe - die ist nicht gut), da gibt es irgendwo Beispiele. PS: Irgendwo habe ich es (aus Access gemacht - ist im Prinzip da Gleiche), aber ich habe keine Suchlust derzeit.
  19. Tja, der Index wird derjenige seien, in wecher Reihenfolge diese angelegt sind. Laß dir diese doch einzelnd und schön langsam greifen und irgendetwas (sichtbares) verändern. Vielleicht kannst du den Shapes auch Namen geben, die normalerweise über die Steuerelementeeigenschaften (Shapes1) einstellbar sind. Dann gehst du alle Shapes durch und greifst dir denjenigen, mit dem richtigen Namen. PS. Habe aber nix dazu probiert.
  20. Der Kleine

    Das beste CMS

    3 Jahre, 6 Monate, 2 Tage nach dem letzten Beitrag hat sich sicher einiges geändert.
  21. Man definiere mathematisch: "zwei ungefähr gleich große Hälften". Eine Hälfte ist mathematisch eindeutig. Diese Hälften sind immer gleich groß (nämlich das Halbe vom Ganzen). Es sind vom Ganzen auch immer 2. Ungefähr ist ein ziemlich dehnbarer Begriff. Jedoch ist ungefähr die Hälfte ziemlich genau eindeutig. Mein Vorschlag: Genau ein Mal. Spaß bei Seite: Was willst du genau? Wie oft kann man eine Zahl in zwei Zahlen aufteilen? Laut Definition kann nämlich 1 auch ungefähr 1256 sein, sofern die man die Grundgesamtheit hinreichend groß, also ungefähr 80000000 wählen würde.
  22. War die Frage rhetorischer Art? Jetzt die Antwort, die folgen muss: Ja, du musst zum Chef gehen. Sage ihm, was du gemacht hast, was du noch machen müsstest im Rahmen deiner Ausbildung, erzähle ihm von deinen derzeitigen Empfindlichkeiten und das du gerne stärker mit ziel- und inhaltlich gefüllten Aufgaben (im Rahmen der Firma - also evtl. SAP) gefüttert werden möchtest. Vielleicht kannst du Vorschläge machen, wo du eigene Aufgaben übernimmst, die eine wertvolle Hilfe innerhalb des Unternehmens darstellen, jedoch den laufenden Betrieb nicht beeinflußen oder gar zerstören könnte. Wenn du nicht redest, wird sich nicht ändern, nur der Frust wird (auf beiden Seiten) größer. Manchmal steckt in einem Chef auch noch ein Mensch (Melde dich unbedingt, wenn du es herausgefunden hast). Und nun meine ehrliche Antwort: Überlege einfach mal (jetze ist Wochenende, also bist du Montag früh fertig), welche Alternative du hast. Eigeninitiative und mitdenkende Mitarbeiter (zumindest in einem begrenzten Rahmen) sind sicher nicht verkehrt. Nichtstun verbessert deine Situation auch nicht. Auch wenn du nicht beim ersten Gespräch einen Erfolg verbuchst bzw. einen Misserfolg bekommst, ist zumindest der Gedanke an deine Person bei deinem Chef initialisiert. Dieser muss dann nur zum Leben erweckt werden - das kann manchmal dauern.
  23. Im Umkehrschluß daraus darf also innerhalb eines Unternehmen Software, welche zum privaten Gebrauch freigegeben ist, nicht privat genutzt werden? Keine Frage, wenn damit Wertschöpfung generiert wird, aber wenn keine Wertschöpfung dabei ist, sondern es einfach aus Spaß an der Freude (also privat) läuft? Abnutzung für Software in der Testlaufzeit? Die Frage bleibt danach, wer den Nachweis der missbräuchlicen Nutzung zu führen hat. Sofern nicht die Wertschöpfung mit diesem Produkt seitens des Herstellers nachgewiesen werden kann, steht dieser, nicht der Nutzer, vor einem Problem. Werden Sperren umgangen, dann ist mit Absicht (also mit Vorsatz) gehandelt. Erst, wenn Testphasen abgelaufen sind bzw. keine private Nutzung unterstellt werden kann, tritt die Grauzone ein. Die Nachweispflicht immer noch beim Kläger. Shareware bestimmt den Testzeitraum über eine bestimmte Zeit. Bei längerer Installation und Nutzung wird also vorsätzlich gegen Nutzungsbedingungen verstossen. Die Nachweispflicht der privaten Nutzung ändert sich somit. Und Shareware ist nicht dieses Thema. Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, im Laden die Funktionalität der Software zu testen. Dieses ist zwingend vorgeschrieben, (auch wenn es keiner weiss). Sofern dann die Funktionalitäten nicht den angepriesen Merkmalen entspricht, kann man sehr wohl Software zurückgeben. PS: Wir bewegen uns sehr stark im juristischen Feld, wobei hier viel Geld verdient werden kann und unsere Aussagen sicher nur einen (meiner kaufmännischen Kenntnis und Ahnung) wagen Zusammenhang des Einzelfalls liefern können. Genaueres kann es nur bei spezialisierten Anwälten geben. PPS: So und nun gut von meiner Seite.
  24. Das ist wohl richtig, weil hier Arbeitsgesetze, entsprechende Paragraphen aus dem BGB sowie im speziellen BBIG greifen. Vertragsfreiheit für Werkverträge bzw. Dienstleistungsverträge hingegen besteht nunmal immer noch, es sei denn, arglistige Täuschung sowie Wucher bzw. Ausnutzung von Abhängigkeiten liegt vor. Wie gesagt, dass ist IMO mein Wissen, geht stark in das juristische Geplänkel und sollte dementsprechend vorsichtig bewertet werden. Jedoch sollten arbeitsvertragliche Bindungen (die auf Mitarbeitertätigkeiten im Rahmen eines Dienstvertrages) und formfreie Verträge im Bereich des Werkvertrages, Dienstleistungsvertrages nicht miteinander vermengt werden.

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