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Der Kleine

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  1. Also, wenn es das ist, was ich erahne, werden so Krankheiten (Grippe? Äh Viren!) verbreitet. Ansonsten sollte man als Entwickler doch vollen Zugriff auf eigenerstellte Ressourcen haben.
  2. In der freien Marktwirtschaft werden Leistungen und Vergütung durch zweiseitige übereinstimmende Willenserklärung (sprich Vertrag) mündlich oder schriftlich vereinbart. Gesetzliche Regelungen dieser oder ähnlicher Art findet man eher in anderen Gesellschaftssystemen. Ob Azubi oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. Wenn an meinem Auto nen Azubi rumlernt, darf ich trotzdem 100 Euro pro Stunde berappen. Wenn die junge Frisöse noch keinen Abschuss hat, hat sie dennoch meine Haare in Bearbeitung, natürlich zum selben Festpreis, wie die Chefin. Also, ob Azubi oder nicht, was für wen bezahlt wird, wird individuell vereinbart. Shareware ist gar nicht das Thema. Sofern in der Firma damit kein Umsatz generiert wird, bzw. Sachen für Kunden erstellt werden, würde ich es unverändert als privaten Gebrauch verstehen können. Die Grenze zu ziehen, ist sicherlich schwer. In der Nachweispflicht steht nunmal der Ersteller der Software. Bei Kunden für Geld würde ich die Finger weglassen, es sei denn, eine Installation und Konfiguration beim Kunden für den angesprochenen privaten Gebrauch wird ausderücklich vom Kunden verlangt, so daß man mit der Dienstleistung, jedoch nicht mit der Software sein Geld verdient. PS: Der untere Text ist meine private Meinung, kann durchaus falsch sein und sollte wahrscheinlich von einem Anwalt gegen viel Geld hieb- und stichfest geprüft werden. Dazu ist hier aber die falsche Plattform. Auch hier nochmals Einspruch von mir. Ware darf vor Kauf auf volle Funktions- und Gebrauchsfähigkeit getestet werden. Da es bei Software anders als im Gebrauch kaum geht, gibt es die Möglichkeit zum Testen. Wenn der Softwareersteller dort keinen Riegel vorschiebt, ist Testen ein weiter Begriff. Formal muss der Ersteller wiederum Beweise für ein Hinausgehen über das Testen liefern. Sofern eine 60-Tage -Testphase vorgesehen ist, kann man das Produkt im vollem Umfang 60 Tage testen, also auch innerhalb der Firma im Produktiven Einsatz verwenden. Ansonsten wäre die Gebrauchsfähigkeitserkennungstestmöglichkeit nicht umfangreich gegeben.
  3. Der Kleine

    VBA Word --> Excel

    Du kannst im Word Textmarken vergeben, die du dann abfragen kannst. Hierbei spielen dann die Längen der eingegebene Namen / Bezeichnungen keine Rolle. Jedoch solltest du irgendwie sicherstellen, dass die Eingabe auch nur in der angegebenen Textmarke erfolgt. Hast du im Word vorgefertigte Formulare oder nur eine reine (vorgefertigte) Word-Seite? PS: Der Weg ist umständlich. Eine klassische Datenbankanwendung mittels Word und Excel zu basteln. PPS: Ich werde bei jedem Post lästern. Also nimm es mir nicht übel. Falls du Hilfe brauchst, melde dich hier.
  4. Der Kleine

    VBA Word --> Excel

    Da sehe ich gar nicht das Problem. Das Problem sehe ich eher im greifen der richtigen Werte im Word, um diese dann an Excel zu übergeben. Im Word wird mit fortlaufenden Zeichen und Steuerzeichen gearbeitet. Dort muss also genau definiert sein, wann welcher Wert aufhört und wann welcher Wert beginnt. Ob dieses so einfach mit Formularen in Word geht, ist fraglich. Excel öffnen, Tabellenblatt auswählen, erste freie Zeile suchen, ergänzen Excel speichern und wieder schliessen ist nicht so schwierig (wenn man nicht gerade ganz blutiger Anfänger im VBA ist). PS: Welche Word Version? Welche Excel Version? Warum nicht Access - denn dafür kann man schon mal Access nutzen?
  5. Dann möchte ich dir mal ganz ehrlich antworten. Als ausgebildeter Fachinformatiker solltest du eigentlich die simple Mathematik der Addition und Prozentrechnung beherrschen. Deine Doku geht zu 50% in den praktischen Prüfungsteil ein. Die anderen 50% bestehen aus Präsi und Fachgespräch. Diese Summe wiederum geht zu weiteren 50% in das Prüfungsergebnis ein. Wenn sich das Gesamtergebnis nun um 1% erhöhen sollte, muss die Doku um x% erhöht werden. x sei hierbei 400% von deinem angegebenen Wert, so daß du dich um 300% verrechnet haben dürftest. Wenn sich ein Fachinformatiker um 300% verrechnet, dann sind seine Leistungen auch nicht mit einer 3 zu beurteilen. q.e.d. *Über deinen Einzelfall kann ich nichts sagen, sondern nur über deine Aussagen. Und mit Statistiken kann man eine Menge anfangen, sofern man diese bedarfsgerecht interpretiert.* PS: Auf deinem Zeugnis steht hinterher die Gesamtpunktzahl, nicht die Note. Der Unterschied bei dir liegt nicht an der Grenze zwischen Bestehen und Nichtbestehen, so daß hier kaum Handlungsbedarf entsteht. Irgendwo muss die Grenze gezogen werden, auch wenn es dich in diesem Fall trifft. Bei Wiso gebe ich dir Recht, zu dem anderen sage ich nur: Wenn du wüsstest.
  6. Dazu sind die Managementaufgabe zu weitläufig. Mitarbeiterangelegenheiten machen Psychologen und Pädagogen mit Industrieerfahrung. Technische Bereiche sind den Ingenieuren vorbehalten. Finanzen und Controlling macht der Chef alleine (bis zu einer gewissen Größe). BWL kann man (zumindest in den Grundzügen) vielleicht einfacher Lernen, als Technik oder Menschenkenntnis. (wichtige ist der Part in Klammern - es trennen ein genau solche Welten, wie dem FI vom Dipl-Inf. - einfach andere Einsatzbereiche und Aufgaben) Meiner Meinung nach, sollten alle Führungspositionen mit BWLern besetzt sein. *Das war Ironie* Ein BWLer
  7. Ja. Brauchst du noch eine? Ich stelle dir gerne eine aus (werde den genauen Wortlaut aber mit dem Chief abstimmen). Dann hast du schon 2 Dinge für die Tränen dabei. Bewerbungen geben einen allerersten Eindruck von einer Persönlichkeit, die in Zukunft eventuell Geld im Unternehmen verdienen soll. Mit Urkunden ala schönster Mann im 1-Mann-Büro wird man auf Dauer kein Geld verdienen, sondern mit Leistung. Mach dich für deinen potentiellen Arbeitgeber interessant, nicht lächerlich.
  8. Mein Tip: Mach es per Hand und lerne etwas. (Wenn du schon Javascript magst). Selfhtml bietet leicht und schnell einen funktionierenden und umfassenden Einblick. In deinem Quelltext scheint etwas zu fehlen, nämlich: awmCreateCSS Dieses wird nicht weiter betrachtet und stellt wahrscheinlich eine Funktion dar. PS: Wenn Javascript deaktiviert ist, dann funktioniert irgendetwas nicht auf der Seite.
  9. Eigentlich nur, sofern du nachweisen kannst, daß ein Prüfer nicht unabhängig geprüft hat, also vorbelastet war. Fachlich wirst du Prüfern kaum einen Fehler nachweisen und somit gegen die Bewertung ankommen. Außerdem verschlechtert das nur deinem nächsten Versuch. PS: Nur am nicht durchgeführten RAID-System kann es nicht gelegen haben. Sofern du magst, nimm Einsicht bei der IHK, dann wirst du schlauer. Genauen Ablauf dazu bei Uli auf der Seite oder bei deiner IHK.
  10. Was willst du als ITler mit einem VHS-Schein, der dir bestätigt, dass du den Rechner anschalten kannst und lesen kannst, den Aufbau einer Datenbank verstanden hast und dort selbständig ohne fremde Hilfe Daten eingeben kannst? Zumal du für die Jobs mit einer rein kaufmännischen Ausbildung (also inklussive extensives Buchen und Bilanzieren) Wenn SAP eine berufliche Zukunft darstellen soll, dann sind 2500,- pro Woche über einen längeren Zeitraum sicher notwendig. SAP lernt man nicht in 14 Tagen. Business Englisch kann sicher sinnvoll sein, um seine Chancen in nicht deutschsprachigen Firmen zu verbessern. Mein Tipp: Versuche es doch mal mit Bewerbungen! Bei deinem Zeugnis und deiner Flexibilität sicher eigentlich kein Problem.
  11. Was soll diese Aussage? Meinst du, ein BWL-Studium zwingt automatisch zur Karriere? Wieso betonst du Unterschiede zur Informatik? IMO habe es Techniker schon eine ganze Weile leichter, etwas lukratives zu finden, als BWLer.
  12. Kleine Ausschnitte aus dem Quelltext sind in diesem Fall sicher besser, als eine Erklärung einer Funktion, die durch die Nichtbeschreibung innerhalb der Dokumentation keine Substanz besitzt, jedoch aufgrund der vielfachen wagen Erwähnungen in der Dokumentation real (virtuell) existent sein muss. *Boah, war das nen Satz: Noch Fragen?*
  13. Naja, manchmal halt schon. Verallgemeinere doch bitte deine privaten und persönliche Lebens- und Leidenswge nicht auf alle möglichen und unwahrscheinlichen anderen Situationen mit anderen Thematiken, mit anderen Prüfern, mit anderen IHK's und mit anderen Ausbildungen. Sofern Quelltextpassagen essentiell für die Dokumentation eines Projektes ist, dürfen diese nicht Anlage bleiben, sondern sind gezielt in der Doku zu erwähnen. Es sollte bezüglich der Lesbarkeit einer Dopkumentation jedoch damit sehr sparsam umgegangen werden. Falsch - es soll eine Projektpräsentation, nicht ein Produktverkauf dargestelt werden. Damit ist der Prüfungsausschuss nicht automatisch ein Kunde - sondern fachlich versiertes Publikum. Die Ausrichtung einer solchen Präsentation und Dokumentation ist jedoch stark unterschiedlich, als bei Kundendokumentationen. PS: @nihat1988: Auch wenn du es jetzt hinter dir hast, es macht keinen Spaß, jede einzelne deiner Aussagen in das richtige Licht rücken zu müssen und zu relativieren.
  14. Der Kleine

    Excel

    Workbooks(ThisWorkbook.Name).Sheets(ActiveSheet.Na me).Cells(1,1)="" nur falls du mit blank nüscht meinst.
  15. Der Kleine

    Excel

    Puh! *Das war aber eine schwere Geburt*
  16. Erkläre doch bitte einfach mal ausführlich, was du bisher gemacht hast, in welcher Sprache und was der Internet Explorer mit deiner Anwendung zu tun hat? Den OpenFile/SaveFile-Dialog kann man doch selbst ansteuern und muss diese Entscheidung nicht dem Betriebssystem überlasssen. Ebenso kann man die einzelnen Komponenten dieses Dialoges ziemlich gebrauchstauglich steuern (was bei dir erstmal ausreichend sein sollte).
  17. Der Kleine

    Excel

    Was funktioniert nicht? Bekommst du irgendeine Fehlermeldung? Es ist eine ganz einfache Zeile Quelltext, die im aktiven Arbeitsblatt in der aktiven Tabelle an der Stelle 1,1 (Also die Zelle A1) einen Text hineinschreibt, der lautet: "sowieso ausgeführt" Wenn du ihn in deinem Quelltext an der richtigen Stelle einbringst (im Excel VBA), dann sollte es auch funktionieren. Nochmal: Name ist Name, nicht Na me - und das zweimal. Du solltest auch anfangen, den Quelltext zu verstehen, damit du weist, was an der entsprechenden Stelle geschieht. PS: Welche Excel Version hast du überhaupt? Bei Uraltversionen (2000 oder früher) werden Makros noch nicht im VBA etabliert. Ab 2003 solltest du bei deinen Makros bei Bearbeiten jeweils den Quelltext im VBA sehen.
  18. Meine portable Version auf meinem Stick benötigt keinen Programmordner.
  19. Der Kleine

    Excel

    Probiers mal mit: *Mist, wenn man vorher jeden Kram mit Variablen deklariert." Ist getestet mit Excel 2003 und Excel 2007 PS: Alles ohne Leerzeichen (bei Name), außer deinen Text. Irgendwie wird es nicht richtig umgesetzt, obwohl ich es im Editierfenster richtig sehe.
  20. Der Kleine

    Excel

    Workbooks(ThisWorkbook.Name).Sheets(this_sheet).Cells(1,1)="sowieso ausgeführt"
  21. Der Kleine

    Excel

    msgbox ("sowieso ausgeführt") im Makro am Ende anhängen.
  22. Und wenn es schon um Rechtschreibung geht: Stätte sind nicht gleich Städte.
  23. Nö, bei dem Klick auf neue Beiträge kommt: Neue Beiträge sind keine vorhanden. Und [nörgel] Kann man beide Worte entweder groß oder klein schreiben? Also ungelesen und insgesamt? Wobei ich klein präferieren würde. Oder sagt die deutsche Rechtschreibung wieder mal die Korrektheit des Entwicklers aus? [/nörgel]

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