:D:D
Die Einschränkungen, die ein Arbeitgeber auf eine Nebentätigkeit ausüben kann, sind so weitläufig, dass es defacto ohne seinen Zuspruch nicht möglich ist.
Einfachster Killer ist einfach, dass du deine Freuzeit mit Freizeit und nicht mit einem Job verbringen sollst.
Voraussetzung dafür ist natürlich ein angemessenes Gehalt (wir reden also nicht von 400 € - Jobs, die parallel laufen).
Wenn du privat ein wenig bei Ebay verdienst, ist das Freizeit und keine Nebentätigkeit. Wenn du aber ein Portal betreust, welches dich am Tag mindestens 2 Stunden bindet, ob du willst oder nicht, bzw. welches dich strafrechtlich anfällig macht, wenn du es mal nicht betreust, dann kann es Probleme geben.
Sofern du noch in der Ausbildung bist, sieht die Situation nochmals anders (extremer) aus.
Die einzige saubere Möglichkeit ist die Zustimmung des Prinzipals, also des Gelbüberweisers.
*Anders gesprochen, würde ich als Arbeitgeber mitbekommen, dass deine Arbeit dich nicht auslastet - mit den entsprechenden Konsequenzen :bimei*