Hallo Fido,
bei jugendlichen Auszubildenden (unter 18) ist es zum Beispiel bei den Berufsschulbesuchen so, dass du nach 5 Schulstunden nicht mehr in den Betrieb musst.
In diesem Fall muss sie sogar ein Tag vorher freigestellt werden.
Bei Erwachsenen wird es etwas flexibler gehandhabt. Auf jeden Fall zählen, Fahrzeiten und Verbleib in der Prüfung zu den freizustellenden Zeiten. Das macht 4 std. Prüfung, 0,5 std Pause ( bei uns) plus 2 mal 1 Stunde Fahrt (bei mir). Gibt zusammen 6,5 stunden. Die verbleibende Zeit von max. 1,5 stunden kann eigentlich nicht mehr sinnvoll zur Ausbildung verwendet werden. Daher denke ich, deine Schwester ist auf der sehr sicheren Seite.
Hinzu kommen noch Aspekte wie: min 0,5 Stunden vorher da sein (Zur Sicherheit) und warten auf Fahrtverbindungen.
Hier nochmal ein Artikel dazu: http://www.bs-recht.musin.de/ausbildungsrecht.htm
P.S. Was für ein Ar..... ist der Chef deiner Schwester eigentlich??? (das aber ganz privat)
Topas