wird wohl... klingt ja sehr gut, aber selbst wenn... is deine "schwiegermutter" mitgegangen oder hat sie ihm einfach den schlüssel gegeben?
wie auch immer, wer schuld hat ist klar, jedoch wird dir vor gericht oder sonst wo keiner irgendwelches geld erstatten, zumindest dürfte das schwer werden...
du kannst höchstens mit dem anderen mieter reden und versuchen das über seine haftpflicht hinzubekommen, aber da es eine versuchte hilfeleistung war wird das glaube ich damit auch nich abgedeckt... naja viel spaß auf jeden fall