verkürzen im herkömmlichen sinn und im nachhinein ist nur bei überdirchschnittlicher zwischenprüfung möglich und wenn der betrieb einverstanden ist (wenn die zp net überduchschnittlich sein sollte bist du eh net gut genug dafür denk ich).
man kann aber den ausbildungsvertrag ändern, z.b. auf 2,5 jahre um dann nochmal um ein halbes jahr zu verkürzen. gemeinsamer antrag dafür muss bei der ihk, z.b. wg. überdurchschnittlichen leistungen im betrieb und in der schule oder aufgrund der schulischen vorbildung, am besten mit dem arbeitgeber zusammen, gestellt werden.
der antrag kann auch nur von deinem arbeitgeber (wohl eher die ausnahme) oder nur von dir gestellt werden. falls du den antrag alleine stellen musst, weil dein arbeitgeber dich nicht bei deinem vorhaben unterstützt, solltest du meiner meinung ein ganzes jahr beantragen (dann wird der arbeitgeber wohl keine weitere verkürzung mehr unterstützen, also macht erst um ein halbes jahr und dann nochmal keinen sinn). aufgrund der guten leistungen kann man um ein ganzes jahr verkürzen und aufgrund der vorbildung auch, aber insgesamt sind nicht weniger als 18 monate ausbildungszeit zulässig. aber bei sowas würd ich bei der ihk anrufen und mich mal genau informieren.
ich werd es vermutlich auch so machen (antrag alleine stellen mein ich), da mein betrieb mich bei dem vorhaben nicht unterstützt, aber vorher probier ich noch evtl. den weg über auszubildendenvertretung.
zum stoff den du nachholen mnusst: lass dir von deinem lehrer den lehrplan geben!