Hallo zusammen!
Habe da mal eine Frage bezüglich meines Resturlaubs in meiner Firma. Laut Vertrag (und Gesetz) stehen mir 24 Tage Urlaub im Jahr zu (2 pro Monat), bin ja über 18 Jahre alt. Nun ist es so, dass ich um 6 Monate verkürzt habe und im Februar 2003 meine mündliche Abschlussprüfung ablegen werde. Also stehen mir ja auch im Februar noch 2 Urlaubstage (wie jeden Monat) zu. Der Haken an der Sache ist nur der, dass ich nicht unbedingt (unwahrscheinlich) am letzten Tag im Februar meine mündliche Prüfung habe, sondern vielleicht Anfang/Mitte Februar (Termin steht noch nicht fest).
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wie wird nun mein Resturlaub im letzten Monat berechnet ?
Habe ich automatisch 2 Tage, auch wenn ich nicht den kompletten Februar arbeiten werde, oder anteilig an den Arbeitstagen (z.B. 20 Arbeitstage, 10 war ich da, also krieg ich einen Tag Urlaub) ?
Danke schon mal für eure Antworten.
ps.: Hab im BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) gesucht, aber leider nix gefunden, wäre genial, wenn ihr bei euren Antworten den Paragraphen nennen könntet, soweit ihr ihn kennt ;-)