hhmmm....
dazu aber noch eine frage:
§ 14 BBiG
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.
(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.
(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
so..das hier kennen wir ja alle...
aber was ist mit dem fall, dass das ausbildungsverhältnis im ausbildungsvertrag am 30.11.02 endet, die mündliche prüfung jedoch erst am 13.01.03 abgelegt wird????
wann endet es nun?
und ganz wichtig...was ist mit der zeit dazwischen?