Hallo allerseits,
ich hätte ne Frage bezüglich Stegreifaufgaben in der Berufsschule. In der bayerischen Berufsschulordnung und bei Google hab ich dazu nichts finden können.
Die Frage ist, ob ich bei einer Stegreifaufgabe, welche den Stoff der letzten Unterrichtsstunde zum Inhalt hat, mitschreiben muss, wenn ich diese Stunde jedoch anderweitig verhindert war (z.B. Krankheit oder dringende Arbeiten im Betrieb).
Vielleicht noch einige Informationen dazu: es handelt sich um eine bayerische Berufsschule, um wöchentlichen BS-Unterricht (d.h. kein Block-Unterricht)...
Über eine Antwort würd ich mich freuen. Danke im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen,
kRyptOnIte