Moin,
sorry, aber das ist Kappes. Auch wenn die Sniplets kürzer sind werden Abgaben an die GEMA fällig. Allerdings werden Ausschnitte bis zu 01:45 Mins nur als halber Song gewertet. Abgabepflichtig bleiben sie aber dennoch. Das Label hat mit den Rechten an den Songs rein gar nichts zu tun. Es kann vorkommen, daß sie so freundlich sind und den Service anbieten das zu klären. Grundsätzlich ist hierfür aber der Künstler bzw. die entsprechende Verwertungsgesellschaft zuständig, also die IFPI oder die GEMA. Ob Teile des Songs vom Original übernommen wurden, alles komplett neu Eingespielt wurde oder gar stilistisch verändert wurde ist dabei völlig unerheblich. Auch dafür gibt es ganz genaue Regelungen, wie viele Takte in Form, Aufbau, Instrumentierung, Melodieführung, ... dem Original entsprechen müssen/dürfen um als neues künstlerisches Werk durch die Verfremdung zu gelten oder nicht. Sowas ist aber mehr als kompliziert und wird letztendlich nur ein Anwalt für Medienrecht beantworten können, oder aber ein Gutachten durch die GEMA.
Links zum Thema:
http://www.gema.de/kunden/industrie/internet/coverbands.shtml
http://www.ifpi.de/recht/mp3.htm
http://www.ifpi.de/recht/recht-597.htm
Grütze
hellslawyer