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FIAE2004

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  1. ... das ist ja soweit richtig, aber in meinem Ausbildungsvertrag steht nun einmal "Erlangung der Ausbildereignungsberechtigung". Und mal abgesehen davon, bin ich immer noch der Meinung, dass dieser Schein bei Bewerbungen von Vorteil ist, da viel Softwarehäuser auch eine eigene Schulung für ihre Kunden anbieten. ...oder?
  2. Hallo Ich mache zur Zeit eine Umschulung zum Fachinformatiker. Der Ausbildungsinhalt beinhaltete bis vor ein paar Tagen noch eine Ausbildungseignungsprüfung. Durch den neuen Beschluss der Bundesregierung, ist unsere Schule auf die Idee gekommen, diesen Teil der Ausbildung einfach wegzulassen. Ich denke aber, dass die Teilname an der AEVO von Vorteil bei Bewerbungen ist. Und das es in fünf Jahren schon wieder so sein kann, dass sie wieder verlangt wird und dann sitzen wir wieder in der Schule und holen die AEVO nach. Was haltet ih davon? Ist es richtig, dass die Schule diesen Teil der Ausbildung einfach streicht? MfG Andi

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