Zum Inhalt springen

Menzemer

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    528
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Menzemer

  1. also alles was man hier noch finden könnte wäre kleinkariert. Das ist ein sehr gutes Zeugnis. Habe fertig. Gruß Menzemer
  2. Schön! Und da dieser Text weniger als 10 Zeichen enthält noch dieser Satz
  3. Na, schönes Deutsch ist es nicht. Aber noch besser geht es ja wohl kaum. Gruß Menzemer
  4. eigentlich ist das Drumherum viel Ekliger als die Schraube Gruß Menzemer
  5. Ich denke, man muss hier unterscheiden. Individuell mag es sein, dass derzeit in manchen Bereichen tatsächlich die Gefahr der Impfung stärker ist, als die Gefahr die Krankheit zu bekommen. Das liegt schlichtweg daran, dass die Krankheiten aufgrund der Impfungen so gut wie nicht mehr existieren. Der Nichtimpfer profitiert also als Trittbrettfahrer von den vielen Geimpften. (für den Volkswirt ein typisches Beispiel für ein "öffentliches Gut": jeder profitiert, auch wenn er selbst nichts einbringt, was dazu führen kann, dass bald keiner mehr was einbringt und somit auch keiner mehr was davon hat.) Hier ist der Staat gefordert! Das "Nichtimpfen" scheint eine Mode zu werden. Damit steigt auch die Infektionsgefahr wieder. Die Gefahren dieser Krankheiten werden dann für alle wieder größer. Gegen gefährliche Krankheiten sollte ein Kind daher geimpft werden müssen. Gruß Menzemer
  6. Nö, ist Kulanzfrage des Verkäufers... und hat mit 2 Wochen rein gar nichts zu tun. Gruß Menzemer
  7. ich kannte auch eine Dame, die solche Ansichten vertrat. Für Sie war die Schulmedizin eine einzige Giftküche. Alle Statistiken waren gefälscht. Ihrer Meinung nach, wären Impfungen alles andere als harmlos, aber die Schulmedizinlobby würde dafür sorgen, dass davon keiner erfährt. Neben Dummheit kommen hier auch noch Verschwörungstheorien ins Spiel. Dagegen kann man nicht andiskutieren. Jedes sachliche Argument beruht ja auf "gefälschten" Statistiken. Ich kann es auch nicht verstehen aber solche Sachen sind auch unter Akademikern schick. Man gibt sich was besonders intellekturelles (!?) und hebt sich vom normalen "Dummvolk" ab. Gruß Menzemer
  8. Also... hier käme unter Umständen eine Gewährleistung in Frage. Bei nicht funktionierenden Kopierschutzmechanismen (Spiel läuft nicht) habe ich vor kurzem in der C't gelesen, wird inzwischen ein Gewährleistungsrecht bestätigt. Dein Fall ist ja (leider) nicht ganz so krass. Zu prüfen ist nach dem Gesetz, ob das Produkt die üblichen oder vereinbarten Eigenschaften nicht erfüllt. Bei einem durch Bugs unspielbaren Spiel würde ich das Bejahen. Kleinere Bugs werden hinzunehmen sein, weil sie (meine Auffassung) üblich sind. Voraussetzung ist natürlich, dass dein Rechner, die Vorgaben auf der Packung erfüllt. Wenn es also unspielbar ist kannst du mit dem Händler Nacherfüllung verlangen. (Neulieferung, Reparatur dürfte ja nicht in Frage kommen) Neulieferung hat aber nur Sinn, wenn es z.B. inzwischen eine gepatchte Version gibt. Dann wäre der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Falls nicht kommen die nachrangigen Rechte in Betracht. Dazu zählt u.a. der Rücktritt vom Vertrag (Geld zurück, CD zurück) Falls der Händler n bisschen rumzickt, würde ich ihn mit deinen ausgiebigen BGB-Kenntnissen und den Verweis auf einen Anwalt beeindrucken. Da er es auch nicht besser wissen wird, stehen die Chancen nicht sooo schlecht. Gruß Menzemer
  9. ... immer wiiiiieeeeder KSC!
  10. ... Lehrer nicht vergessen Gruß Menzemer
  11. hast du denn ein schlechtes Gewissen? Ne, würde ich nicht so sehen. Die Formulierungen sind Standard. Wenn der Aussteller was anderes ausdrücken wollte, hätte er es "komischer" formulieren können. Gruß Menzemer
  12. Ich sehe da kein Problem. Das Zeugnis ist wirklich nicht so besonders. Du kannst doch mit Hilfe der Unterlagen aus den Personalgesprächen deine 1er und 2er nachweisen? Wenn du die überdurchschnittliche Leistung beweisen kannst, müssen die das ändern. Gruß Menzemer
  13. ganz so schematisch wie Saga das meint, ist es nicht. Der Lehrer hat (ich bin vorsichtig: das gilt zunächst nur für BW) einen weiten Ermessensspielraum. Er soll als Pädagoge urteilen und nicht als Durchschnittsrechner. Eine Endnote ist keinesfalls eine einfache Rechenaufgabe. Der Lehrer muss es zwar pädagogisch begründen können. Aber da gibt es genug Möglichkeiten. Man könnte z.B. anführen, dass die Notentendenz in letzter Zeit nach unten gezeigt hat und daher die zuletzt gezeigten Leistungen den "wahren" Leistungszstand zum Zeitpunkt des Zeugnisses entspricht. Man kann einzelne Noten als Ausreißer ansehen und nicht oder nur geringer werten. Letztlich ist das ein großer Spielraum, der aus Sicht der Schüler natürlich irgendwo willkürlich erscheint. Ich nutze den Ermessenspielraum meist zugunsten meiner Schüler, obwohl ich zugeben muss, dass das auch oft Feigheit vor dem "Feind" (bitte die Anführungszeichen beachten) ist. Außerdem glaube ich an das Gute im Menschen. Gruß Menzemer
  14. Für das Abgangszeugnis im 3. Jahr zählen tatsächlich nur die Noten des 3. Jahres. Bei den vorzeitigen Prüflingen (2,5 Jahre) rechnen wir aus Fairnessgründen die Abschlussnote des 2. Jahres mit ein. Das kann aber auch anders geregelt sein. Die mündliche Note und ihre Gewichtung spielt natürlich auch noch eine Rolle. gruß Menzemer
  15. als BWL-Lehrer finde ich das super. Inventur gehört zum betrieblichen Ablauf. Ist doch kein Thema, dass man das auch mal machen muss. 3 Wochen sind schon relativ lang, aber im Verhältnis zu 3 Jahren jetzt auch icht unangemessen. Du verbringst insgesamt wahrscheinlich mehr Zeit mit privaten Mails und auf diesem Forum Und wie mein Vorposter schon sagte. Argumentieren kann man immer. Ich sehe keine Chance, dass das illegal sein soll. Gruß Menzemer
  16. 400 Euro sind bei Minijobbern brutto = netto. Da zahlt der AG zusätzlich eine Steuerpauschale. Bei guten Steuerrechnern müsste tatsächlich gefragt werden, ob Minijob oder Azubi. Gruß Menzemer
  17. Steuer: nix. Liegt alles unter dem Freibetrag (ich ging mal von Steuerklasse I aus). Ansonsten natürlich die üblichen Sozialversicherungsabzüge in Höhe von ca. 21 %. Gruß Menzemer
  18. ...zumindest machen es sich manche viel einfacher als man denkt... aber das war schon mal Thema... einfach Stundenlohn, und n bissel den Stromverbrauch und Abnutzung der Tastatur *schauder*. Ich weiß nicht was man daraus ablesen soll, auf jeden Fall nicht die Kosten des Projektes. zur Ausgangsfrage: Einkaufspreise immer netto: die Umsatzsteuer sind keine Kosten für den Betrieb, da er diese als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt. Gruß Menzemer
  19. Ist das mit deiner IHK abgeklärt? So einfach ist das mit Wechseln der Stelle im Ausbildungsverhältnis nämlich nicht (siehe BBiG). Ich würde mir von dort auch grünes Licht holen. Immerhin liegt (wahrscheinlich) ein wichtiger Grund für eine Kündigung vor. Gruß Menzemer
  20. Hi Perdi, ich glaub dir gerne, dass du (wie ich dich hier kennen lerne) keine Probleme haben dürftest, einen Job zu finden. FI ist allerdings ein Ausbildungsberuf. Natürlich herrscht ein Mangel an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Wenn alle eine perfekte Bewerbung schrieben (was für den einen schwieriger ist als für den anderen), ginge der Verdrängungswettbewerb eben eine Stufe höher. Natürlich fallen erst diejenigen an der "Untergrenze" raus. Bei dem College-Block-Azubi handelt es sich wahrscheinlich auf einen 15 oder 16-Jährigen, der das erste Mal eine Bewerbung schreibt und außer Schule vom Leben noch nichts kennt. (Noch schlimmer: vielleicht hat man ihm die handschriftliche Bewerbung in der Schule als Vorbild beigebracht... ja, das gibts). Vielleicht ist er trotzdem ein guter Mann. Wer weiß? Vielleicht hätte er eine Chance verdient und ist bloß unerfahren? Entschuldigt den kleinen Ausflug ins OT... Gruß Menzemer
  21. Radio Eriwan: im Prinzip hast du natürlich recht. Es sei denn die Gewichtung wird nicht als Prozent sondern als Gewichtungspunkte verstanden. Schreibt der Schüler % ist es natürlich nicht ganz richtig. Viel Spaß bei der Korrektur. Wir in BW hatten diesmal keine Entscheidungs-Bewertungstabelle... Gruß Menzemer
  22. ähm... 20 % von 10 ist 2! Ich habe aber auch schon Varianten in Lehrbüchern gesehen, wo die Gewichtung einfach mit der Punktzahl multipliziert wurde, also 200 rauskam. Das Prinzip ist das gleiche, das Ergebnis ändert sich nicht. Ich würde da nicht päpstlicher als Clemens (der wievielte?) sein. Aber das gilt nur für die GBS Schwäbisch Hall. Ob die Gewichtung und Bewertung hinhaut, kann ich allerdings ohne Aufgabe nicht sagen. Gruß Menzemer
  23. liegt Darmstadt noch in BaWü oder schon in Hessen? Gruß Menzemer
  24. und ca. 10 - 15 Jahre später sitzt das dann als FI an der Berufsschule... *schauder* Gruß Menzemer
  25. Ich würd dich einstellen Gruß Menzemer

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...