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Menzemer

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Alle Inhalte von Menzemer

  1. Herr xxx hat seine Berufsausbildung stets mit Engagement und großem Einsatz betrieben. Die erzielten Leistungen waren dabei immer gut. Auch Herrn xxx Arbeitsleistung war stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Kann man für einen 2er denke ich lassen Wir danken Herrn xxx für die stets gute Zusammenarbeit Wir bedauern ihn aufgrund unserer wirtschaftlichen Lage (oder ähnliches) keine dauerhafte Arbeitsstelle anbieten zu können und wünschen ihm für seine berufliche Entwicklung weiterhin alles Gute. Ich denke, das wäre mal ein Diskussionsansatz für eine 2. Gruß Menzemer
  2. leg deinem Chef Beweise vor. Du kannst jedes beliebige Buch verwenden. Das Zeugnis ist besch*****. Gruß Menzemer
  3. Deswegen meinte ich: Hochschulabschluss. FH ist für Behörden eben etwas anderes. Gruß Menzemer
  4. zu 1. als Handelslehrer würdest du aber eher nicht an gewerbliche Schulen für FIs kommen. Das wäre dann ein schöner Zufall. Kann sein, dass du dann ganz in einer anderen Ecke landest. Hast du dich erkundigt, was mit deinem Studiengang geht? Voraussetzung wäre Hochschulabschluss. Ansonsten könntest du nur den (halben) technischen Lehrer - im Laborbereich - machen (ob es sowas im kaufmännischen Bereich auch gibt, ist mir nicht bekannt) Angesichts des Lehrermangels in verschiedenen Fachbereichen wird das z.T. aber (gilt nur für BW) nicht so eng gesehen. Da hat man plötzlich ein Zweitfach, das man noch nie studiert hat Als Berufsschullehrer muss man alles können. Ob sinnvoll oder nicht, diskutieren wir lieber wo anders. Gruß Menzemer
  5. für den Bereich eher der Diplom-Gewerbelehrer, es sei denn du willst BWL machen Gruß Menzemer (selbst Dipl.-HdL)
  6. prinzipiell unterscheidet diesen Vorschlag etwas von dem üblichen Gemeckere. Er ist konstruktiv! Ich könnte mir das als Ergänzung vorstellen. Aber es sollte auch klar sein, dass 90 % der Prüfungsthemen nicht in der C`t stehen. Warum sollte sich einer solchen Bitte irgend jemand widersetzen?? Selbst als fauler (wenn es so etwas überhaupt gibt ) Lehrer hat man ja nicht ein bisschen Mehrarbeit dadurch. Gruß Menzemer
  7. juristisch gesehen, ist ein Ausbildungsvertrag kein Arbeitsvertrag. Aber wie das ARbeitsamt das definiert, weiß ich nicht. Gruß Menzemer
  8. Hmmm... Doom mit Schneebällen? Die Schlacht um City17 mit Spritzpistolen? Ja, ich fürchte die explizite Darstellung echter Gewalt, von Blut und Gekröse gehört dazu. Manchmal fürchte ich mich vor mir selbst... So lange die Trennung zwischen "echt" und Fiktion erhalten bleibt, ist es i.O. (eben wie ein Horrorfilm oder ein Krimi) Ein Problem wird es aus meiner Sicht erst, wenn diese klare Trennung nicht existiert (America´s Army). Hier findet m.E. Gewaltverherrlichung statt. Just my 50 Pennies... Gruß Menzemer
  9. die Arbeitszeit die Arbeitszeiterfassung gehören zum "sozialen Bereich" mit weitreichenden Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates. (siehe § 87 BVerfG) Rationalisierung def. nicht. Ist wirtschaftlicher Bereich und da ist der Arbeitgeber noch Herr im Haus. Wär ja noch schöner... Kündigung hat Bimei bereits gepostet. Allerdings ist das heftig. Es steht nämlich groß drüber "Mitbestimmung bei Kündigungen". Im Paragraphen selbst jedoch steht nix von Mitbestimmung sondern nur von informieren, hören und evtl. Widerspruch einlegen. Gruß Menzemer
  10. maximal 3. Gründe siehe die vielen Threads vorher. Gruß Menzemer
  11. ... dann solltet ihr nach BW ziehen. Gruß aus dem Ländle und macht euch nicht verrückt. Wenns so übel war, wie hier wohl (fast) alle meinen, wird das mit Sicherheit bei der Korrektur berücksichtigt. Die werden nicht aus lauter 1er-Leuten 4er machen. Erst abwarten, dann kann man sich immer noch aufregen. Gruß Menzemer
  12. a) Finanzamt will Steuern: Lohnsteuer: 244,58 + Soli: 13,45 (5,5 % von 244,58) + Kirchensteuer: 19,56 (8 % von 244,58, abhängig vom Bundesland, musst du selbst wissen. In BW sind es 8 %) = 277,59 Abzüge Sozialversicherung Wenn dort Abzüge steht, sind mit Sicherheit nur die Arbeitnehmeranteile gemeint. Sozialversicherung wird i.d.R. je zur Hälfte vom AG und AN getragen. Nur die betriebliche Unfallversicherung zahlt der AG alleine. Bei Pflegeversicherung käme seit Neuestem ein Zuschlag für Kinderlose obendrauf (+0,25 %). Davon gehe ich mal nicht aus. Von Kindern ist ja nichts erwähnt und die Aufgabe dürfte ein bissel älter sein. Ich fasse alle Sozialversicherungen zusammen: 41,7 % von 1.920 Euro/2 (Arbeitnehmeranteil) = 400,32 c) Netto = Brutto - Steuern - Sozialversicherungen = 1.920 -277,59 - 400,32 =1.242,09 Eine Bemerkung kann ich dir aber nicht ersparen: Nach 3 Jahren Ausbildung, sollte man doch die eigene Gehaltsabrechnung lesen können. "Habe keinen Schimmer von dem Kram" heißt wohl eher "habe keinen Bock..." nix für ungut Gruß Menzemer
  13. Das Fax hat genau das selbe Problem wie die E-mail. Alles was zählt ist Schriftform - am besten nachweisbar (Einschreiben mit Rückschein o.ä.) Gruß Menzemer
  14. also ich habe meine Infos von einem amerikanischen Schüler. Der hat die Geschichten mit dem verstorbenen Notfall bestätigt, der nur deswegen keine Aufnahme in einem (normalen) Krankenhaus fand, weil er nicht versichert war. Natürlich gibt es auch Krankenhäuser, die solche Fälle aufnehmen müssen. Dummerweise sind das vielleicht nicht gerade diejenigen, die am schnellsten zu erreichen sind... dumm nur bei einem Notfall. Daraus folgt: man sollte nicht zu gutgläubig sein. Um viele Dinge, die bei uns selbstverständlich sind, muss man sich dort eben kümmern... z.B. privat versichern. Je nach Risikoklasse wird das nicht unbedingt günstiger als bei uns. Und 800 Euro Pflegezuzahlung scheinen viel Geld zu sein. Die andere Hälfte, die die Pflegekasse zahlt, sollte man aber nicht unterschlagen. Nach meiner Info: Heimunterbringung Pflegestufe II: 42,63 pro Tag, ca. 1.300 Euro pro Monat. Gruß Menzemer
  15. 1) der Betrieb muss dich für die Berufsschule freistellen. 2) die Berufsschule kann ein Fernbleiben akzeptieren, muss es aber nicht. Einfach eine Entschuldigung an das Sekretariat schreiben, wird zwar in der Regel akzeptiert, muss aber nicht. 3) die Ausbildung (und damit m.E. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule) endet mit der bestandenen Abschlussprüfung 4) Die Frage, ob überhaupt eine gesetzliche Berufsschulpflicht besteht erübrigt sich m.E., da im Zweifelsfall, die Berufsschule zwar freiwillig, aber wenn, dann mit allen Rechten und Pflichten eines Berufsschülers besucht wird. (d.h. auch Anwesenheitspflicht) Gruß Menzemer
  16. dafür habt ihr noch den Buß- und Bettag... Gruß Menzemer
  17. die Aufgaben in BW werden ohne Rückkopplung mit anderen Bundesländern erstellt. Überschneigungen in einem Jahr, wären daher reiner Zufall. Gruß Menzemer
  18. Am besten die Lösung noch dazuschreiben... tststs. Um es zu präzisieren. Es geht darum, ob das Kind im Haushalt wohnt. Dann gibts nämlich einen extra Freibetrag. Auch mit Lohnsteuerklasse I kann man nämlich Kinder haben. (guggst du auf Steuertabellen LSK I, siehst du 0,5; 1;... Kinderfreibeträge; gilt aber nur noch für Soli und KiSt.) Gruß Menzemer
  19. Oh je, eine Wissenschaft für sich. Ich muss die Details auch immer nachschlagen. Ein paar Sachen, die mir noch in Erinnerung sind. Einreichungsnote BWL, ITS, SAE mit Nachkommastelle. Wird zu einem Durchschnitt gerechnet (m.W. mit Nachkommastelle). Einreichungsnote zählt einfach, Prüfungsnote (GA1 + GA2) zählt zweifach. Wirtschaftskunde, Deutsch, GK (ganze Einreichungsnote) wird mit Prüfungsnote (zweifach) verrechnet. Fachlicher Teil zählt *6, allgemeine Teile (Wi, GK, D) jeweils einfach. Alle Angaben ohne Gewähr. So ähnlich zumindest. Gruß Menzemer
  20. Falls du mit Rahmenplan auch den Lehrplan meinst, kann ich dich beruhigen. Da steht auch nicht viel drin. Das Problem habt ihr dann bei der Prüfung und wir beim Unterrichten. Irgendwo muss man eine Auswahl treffen, die unter Umständen nicht 100 % prüfungskompatibel ist. Gedankenlesen können auch Lehrer noch nicht. Die Frage ist, ob das in einer Berufsschule unbedingt sein muss. Wenn das an der Uni so ist, na gut... wo sonst, wenn nicht da. Gruß Menzemer
  21. bei uns in BW steht: "ein nicht programmierbarer Taschenrechner" Gruß Menzemer
  22. ich muss sissy voll zustimmen. Aber ich glaube das wollte der Threadersteller nicht wirklich hören.. Gruß Menzemer
  23. Naja, bei uns ist in meinen 5 Jahren eigentlich noch keiner durchgefallen. Anspruch? Ach so, wahrscheinlich liegts am guten Unterricht Gruß Menzemer
  24. 1. jetzt wartet doch erst mal ab... 2. mit welcher Begründung wollt ihr denn da was anfechten? Die Begründung "war sehr schwer" kann man auch als Qualitätskriterium sehen. So lange formell alles i.O. war. Irgend jemand findet einen Aufgabenteil immer als zu schwer. Na und? Hätte man halt mehr tun müssen... außerdem ging es allen genau so. 3. Anstatt euch zu beschweren, klotzt jetzt halt für die Projektprüfung ran. Durch die Verrechnung mit Anmeldenoten und den anderen Prüfungsteilen wirkt sich EINE schwere Aufgabe nun auch nicht so dramatisch aus. *kopfschüttel* Menzemer
  25. schaut euch einfach die entsprechenden Threads aus dem Vorjahr an und dann die aus dem Jahr davor und davor und davor. Zum Schluss sind 90 % der Panik unbegründet. Gruß Menzemer

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