@Saga Leider ist deine Quelle etwas veraltet, da zum 01.01.04 das Gesetz mal wieder geändert wurde.
Im Moment liegt der Freibetrag bei 7680€ + 920€ Werbungskosten. Du kannst bei der Familienkasse deiner Stadt anrufen und einen Antrag auf erhöhte Werbungskosten stellen. Unter Werbungskosten fallen u.a. Abos von Fachzeitschriften, Fachbücher, der Weg zur Schule, Rechner, uvm. einfach mal da anrufen und dir den Wisch zuschicken lassen.
Auf deinen Bruttojahres verdienst incl. aller sonstigen Einnahmen, wie VL, Urlaubsgeld usw., kommen noch 3% evtl. Tariflohnsteigerungen, die aber am Ende des Jahres bei nichtgewähren wieder abgezogen werden und du kannst dann dein Kindergeld rückwirkend einfordern.
/me hat sich da bei seiner örtlichen Familienkasse des Vertrauen Beraten lassen