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Lloyd Christmas

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  1. 1. Grundsatz Gemäß Â§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB (§ 536 BGB a.F.) hat der Vermieter (!) die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, d.h. der Vermieter muß die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) leisten. Nur wenn der Mieter die Sache durch vertragswidrigen Gebrauch (d.h. nicht normale Abnutzung) beschädigt, muß dieser den Schaden ersetzen. Diese Regelung kann jedoch durch Vertrag geändert werden, was heute der Regelfall ist. 2. Laufende Schönheitsreparaturen a) Umfang Es handelt sich um die Beseitigung von Dekorationsmängeln. Eine Definition findet sich in § 28 II 5 5 II. BerVO. Danach umfassen Schönheitsreparaturen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenstern und Außentüren von innen. Diese Norm kann zur Auslegung des Begriff auch im freifinanzierten Wohnraum entsprechend herangezogen werden. Qualität der Arbeit Der Mieter kann zur fachmännischen Durchführung verpflichtet werden, nicht jedoch dazu , einen Fachhandwerker zu beauftragen. Wenn der Mieter eine fachmännische Eigenleistung erbringen kann, ist ihm dies gestattet (abweichende Regelungen sind nach § 9 AGBG unwirksam, wenn sie individualvertraglich einen bestimmten Fachbetrieb vorschlagen nach Par. 138 I BGB). c) Fristen Es dürfen in AGB Fristen für die Arbeiten vorgeschrieben werden. Als üblich und angemessen gelten: Küche/Bad alle 3 Jahre, Wohnräume alle 5 Jahre, übrige Bereiche alle 7 Jahre). Findet sich keine Fristenvereinbarung, werden diese Fristen in ergänzender Vertragsauslegung in Anlehnung an den Mustermietvertrag des BJM angenommen. 3. Grundrenovierung bei Ein-/Auszug Grundsätzlich kann eine vertragliche Abwälzung auf den Mieter nur für eine Grundrenovierung - also entweder bei Einzug oder bei Auszug erfolgen. a) Einzug Eine Grundrenovierung bei Einzug wird nur bei einer entsprechenden individualvertraglichen Vereinbarung geschuldet (BGH NJW 1993/532) Auszug Eine Endrenovierung schuldet der Mieter entweder weil er die Schönheitsreparaturen nicht pflichtgemäß durchgeführt hat oder aufgrund einer entsprechenden individualvertraglichen (nicht formularmäßigen, OLG Frankfurt, DWW 1981/293) Klausel im Mietvertrag. Wenn der Mieter die laufende Renovierung erfüllt hat, darf ihm für den Fall des Auszugs nur eine solche Renovierung zusätzlich vorgeschrieben werden, die den Ausgleich der nach der letzten Renovierung eingetretenen Dekorationsmängel betrifft. c) Kostenbeteiligung Wenn bei Auszug kein Grundrenovierung geschuldet ist, kann aber (durch AGB) vereinbart werden, daß der Mieter anteilig die Kosten für die nächste fällige Schönheitsreparatur zu tragen hat (OLG Stuttgart NJW 1982/1294). Beispiel: wenn die Küche alle 3 Jahre renoviert werden muß und 1 Jahr seitdem verstrichen ist, würde nach einer solchen Klausel der Mieter 1/3 der Kosten für die nächste Schönheitsreparatur tragen müssen. Der Mieter darf alternativ auch die noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen ausführen.
  2. Ääähm, suuuuupiiiii!!!! Also dann will ich auch mal: Wer kann mir denn helfen? Ich suche Sie! Bin sportlich, groß und männlich Du solltest sein: sportlich, süß und weiblich :-)
  3. Nein, weit verfehlt... Ist eine Überraschungsparty...
  4. Der Satz fällt beim Junggesellenabschied... Danach folgt ein Film im Film...
  5. King's Verfilmungen sind auch Schrott, bis auf Zwei: Stand by me Die Verurteilten
  6. Soll ich euch die Lösung nennen oder seid ihr noch am grübeln?
  7. Der Prinz aus Zamunda Du weisst, alle lieben Dich... Gott wie ich das Hasse!
  8. Richtig! Weiter...
  9. Ich kann tote Menschen sehen
  10. Kill Bill
  11. @all - Buch ist besser als Film-Sager: Dasist doch immer so, muss man das zu jedem Film sagen?
  12. Du weisst doch noch gar nicht wie es ausgeht...
  13. Ich weiß es nicht...gebe auf.
  14. Daran hab ich auch sofort gedacht, aber das sind ja keine Filme... Vielleicht "Die Flodders"
  15. Ich habs bis jetzt nicht kapiert, weil einfach nichts zusammen passt aus dieser Story. Egal, wie dem auch sei: Schlechtester Film aller Zeiten für mich!
  16. Mach doch einfach weiter... mir fällt heute morgen einfach nichts ein....
  17. Is ja nett gemeint die Erklärung, aber was haben die Aliens mit Träumen zu tun und warum ist der kleine Held??? Warum bekommen die Leute vom Diddel die Kräfte und wo kommt der kleine überhaupt her???
  18. Da stimm ich zu. Der Film hat schon total lustig angefangen, als er von seinem sinkenden Schiff runter geht... Und einer der schlechtesten wie schon hier einmal gesagt: Dreamcatcher Total sinnlos, plötzlich tauchen irgendwelche Aliens aus dem Klo auf, ein kleiner Junge spielt eine wichtige Rolle in dem Fikm, wobei ich bis heute nicht kapiert hab, warum der überhaupt dabei ist.... Und außerdem, der Film war einfach nur schlecht... Warum überhaupt Dreamcatcher???? So ein blöder Titel...
  19. OK, dann geh doch einfach mal ohne make-up raus :-)
  20. Hier ein Bericht der C'T: Was haltet ihr davon?
  21. OK, bei deutschen Filmen kann ich einfach nicht mitreden.
  22. Ja genau, einen Tipp... vielleicht welcher Film das ist :-)
  23. OK, wer macht weiter???
  24. Das kann ja jeder Film sein :-) Ich brauch da mehr input...
  25. Watt is ein Gouvenator? schon gut :-)

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