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Über Eisenherz
- Geburtstag 07.06.1975
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JA, Einstellungstests sind mittlerweile nicht nur bei Großkonzernen sondern auch im Mittelstand üblich, besonders bei Azubi-Bewerbern. Gruß und Viel Erfolg Eisenherz
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dann haste wenigstens keine Sperrfrist bei dem ALG.
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Rein rechtlich gesehen: Der Urlaub muss genehmigt werden! ein stillschweigen ist nicht als Genehmigung haltbar! sozusagen absolute Grauzone bei euch im Betrieb. Zumindest sollte eine mündliche Zusage erfolgen (evtl. unter Zeugen). (Anrufen ob genehmigt und dabei Lautsprecher einschalten wäre eine Möglichkeit.) Leider steht es dir nicht frei die 9 Tage zu nehmen, der AG muss dir zwar Urlaub genehmigen aber wann er das tut ist betriebsbedingt zu betrachten! Wenn du vorher kündigst werden dementsprechend die Urlaubstage gekürzt. Gruß Eisenherz
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Mein Tipp: Nimm den Urlaub, dann am nächsten Arbeitstag gehst du mit der Kündigung in der Hand (ohne Einhaltung einer Frist) zu deinem Chef. Denn bereits genehmigte Urlaubstage darf er dir nicht wieder streichen. Aber achte auf eine schriftliche Genehmigung. Gruß Eisenherz
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das ist ja der volle Halsabschneider!!! Immerhin hast du ihn von 1500 auf 1800 bewegt! Nicht schlecht +20%! Zu den Vertragsangelegenheiten: laut meinen Inormationen zählt zuerst des normal geltende Recht, dies kann durch einen Tarifvertrag oder durch Einzelverträge abgewandelt werden! Also in der Probezeit keine Kündigungsfrist ist nicht selten, aber in der Regel 14 Tage. Frage Urlaub: Sind die Urlaubstage noch aus deiner Ausbildungszeit ? oder bereits durch Arbeitsverhältnis entstanden? Wenn die noch von der Ausbildung übrig sind, dann verfallen Sie in der Regel mit bestehen der Prüfung, denn das Ausbildungsverhältniss ist ja auch mit bestandener Prüfung erledigt. Eine Kündigung würde ich nie ankündigen!!!, denn dann würdest du von mir (als AG), keinen Urlaub mehr genehmigt bekommen. Gruß Eisenherz
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Hierbei würde ich die zweite Version erst nach dem Fazit, zum Ausblick vorstellen, dann sehen die Prüfer, dass das Projekt was taugt und weiterentwickelt wird! Gruß Eisenherz
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Absolute Zustimmung. Mach einen Punkt daraus den du Fazit nennst. Gruß Eisenherz
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Was ist denn jetzt aus deiner Verhandlung rausgekommen? Falls du noch nicht bei deinem Chef warst, argumentiere lieber mit deinen STÄRKEN, nicht mit deinen AUSGABEN! Einstiegsgehalt zwischen 2.200 und 2.500 sehe ich als vollkommen real. Viel Glück Gruß Eisenherz
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Das ist doch kein Argument!
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Wenn die anderen 2.000 haben, wieso sollte man Ihn als Berufsanfänger denn höher eingruppieren? Gruß Eisenherz
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Du wirst auf jeden Fall von der IHK eingeladen. Dann liegt es am Prüfungsausschuss, natürlich an deinem Fachwissen und einer gehörige Portion Glück! Mein Tipp: Sei auf jeden Fall auf das schlimmste vorbereitet dann kanns nur besser werden. Viel Glück
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Hallo Jörn, ich würden auch sagen min. 30.000.-, wenn du 24.000.- Brutto nimmst kannst du mal hier (Übersicht: Rechentools) prüfen was dann noch übrig bleibt. Dein Vorteil die Firma sucht doch händeringend nach Fachpersonal! Gruß Eisenherz
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Arbeitszeugnis bewerten
Eisenherz antwortete auf Lloyd Christmas's Thema in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
Hallo, nochmals als Gedankenstütze: Zwei Sätze sind jedoch im Zeugnis am entscheidendsten. Der Satz: "Die Arbeiten wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt", kommt der Note eins für den Arbeitnehmer gleich, fehlt aber das Wort stets oder vollsten ist es nur eine Zwei. Wurden die Arbeiten aber nur zur vollen Zufriedenheit erledigt, wird dem Mitarbeiter lediglich eine drei bescheinigt. Des weiteren ist der Schlusssatz wichtig: Wird dem Arbeitnehmer darin beruflich und privat alles Gute gewünscht, kann man bei zweifelhaften Formulierungen davon ausgehen, dass sie positiv gemeint sind. In deinem Fall würde ich auf den ersten Satz ("Alle ihm übertragenen Aufgaben ...") verzichten, zusätzlich würde ich am Schluss noch einen Satz zur weiteren Zusammenarbeit schreiben. z.B. "Über eine weitere Zusammenarbeit würden wir uns sehr freuen, bla,bla,bla". -
soweit OK. zwischen Projektbeschreibung und Ist-Analyse evtl. noch Definitionen (Fremdbegriffe etc.) aufführen. Vor dem Fazit evtl. noch einen Abschluss (für Funktionsteste usw.).
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Yast Kontrollzentrum aufrufen, unter Andere Versionshinweise.