naja, wenn sich aus diesem einen hingeschriebenen wort herauslesen lässt, dass er diesen handlungsschritt streichen wollte (auch wenn das nicht das korrekte vorgehen zur streichung einer teilaufgabe gewesen sein sollte), dann ändert sich in meinen augen doch ein wenig die diskussionsgrundlage.
andererseits, nach dem, was ich hier bis jetzt gelesen habe, ist das vorgehen zum streichen der aufgabe doch eindeutig gewesen. also: korrektes vorgehen ist dann (wenn man jetzt nichts in dieses eine unbekannte wort hineininterpretiert): nichtbewertung der letzten teilaufgabe. so hart das für den prüfling ist, aber BenNebbich hat da recht: "wo ist die grenze"? wo fange ich an, das recht in die eigene hand zu nehmen und zu beugen? im sinne einer gerechtigkeit allen prüflingen gegenüber sehe ich nur ein korrektes vorgehen. (aber ich stecke auch nicht in dieser zwickmühle, habe weder diese prüfung geschrieben, noch bin ich prüfer.)