Du redest wirr und wirfst Begriffe durcheinander.
Ein Geselle ist ein Handwerker mit Ausbildungsabschluss. Die in den Ausbildungsordnungen und im BBiG hinterlegten Regelungen (Die Ausbildungsabschlussprüfung darf nur 2 mal wiederholt werden und solange hat der Azubi auch ein Anrecht, im Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt zu werden) widersprechen nicht dem im GG verbrieften Recht der Berufsfreiheit. Du hast die Möglichkeit, diese Ausbildung zu machen. Das GG garantiert dir halt nicht, dass du die Prüfung auch garantiert bestehst.
Die Begrenzung des Anspruchs auf Prüfungswiederholung bietet halt auch Rechtssicherheit für das ausbildende Unternehmen. Nach deiner Logik könnte ja jemand alle halbe Jahre die Prüfung nicht bestehen und wäre bis zum Renteneintritt ein nahezu unkündbarer Azubi im Betrieb.