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Thanks-and-Goodbye

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Alle Inhalte von Thanks-and-Goodbye

  1. VMWare: gibt es. Fortbildung: gibt es. In allen möglichen Berufen. Fernstudium: gibt es. In allen möglichen Studienfächern.
  2. Gegenfrage: wie würdest du denn an die Lösung dieser Aufgabe gehen?
  3. Erstens: Ausbildung zu welchem Beruf? Achte auf die Themen, auf die die Firma wert legt.
  4. Ja, sicher, dein Anwalt kennt sich damit aus. Dein Anwalt wird dir dann auch erklären, ob das nun noch unter "Geschicklichkeitsspiel im Internet" oder zu einem illegalen Glücksspiel zählt.
  5. Alte Forensitte: ein Problem: Ein Thread. Hier geht es weiter:
  6. Moin, bitte lesen: https://www.faq-o-matic.net/2015/12/28/datei-und-freigabeberechtigungen-in-windows/ https://blog.varonis.de/der-unterschied-zwischen-freigaben-und-ntfs-berechtigungen/ BTW: hat thematisch nichts mit "IT Weiterbildung" zu tun, deshalb hierher verschoben. Zudem sind diese Berechtigungen komplett unabhängig davon, ob es sich um eine Domain handelt oder einen Einzelrechner.
  7. Das ist keine saubere Fehlermeldung. Nö, die Frage ist eher: was hast du bis jetzt wie (genau beschreiben!) versucht, um das Ziel zu erreichen? BTW: die Netzwerkerkennung von Win10 ist aktiviert und die Firewall lässt prinzipiell auch die Verbindung zu?
  8. Allerdings mit Grenze von max. 25 Usern / 50 Geräten. Remote Desktop geht gar nicht - siehe den Editionsvergleich den du selber verlinkt hast.
  9. Und warum Studium und nicht Ausbildung? Was erhoffst du dir für deinen Berufswunsch für einen Mehrwert vom Studium?
  10. Du hast die Frage unter "IT-Weiterbildung" eingeordnet. Auf welcher Ausbildung soll denn das Studium eine Weiterbildung darstellen?
  11. Thanks-and-Goodbye

    Der Treiber

    Ich habe dir gezeigt, wie du an Hardware-ID und Vendor-ID kommst. @Mttkrb hatte auch noch eine Anleitung genannt. Damit kommst du sicher weiter!
  12. Ist aber nicht die Ausgangsfrage... und wenn ich mir den "Suche Prüfungen"-Thread hier auf dem Forum anschaue müsste man nach deiner Argumentation die IT Berufe auch gleich abschaffen.
  13. Thanks-and-Goodbye

    Der Treiber

    Ähm, nein... mal ein Screenshot von einem installierten Treiber... das siehst du auch bei dir.
  14. Thanks-and-Goodbye

    Der Treiber

    Welchen Treiber du benötigst kannst du selber herausfinden: Doppelklick auf das unbekannte Gerät im Gerätemanager, Register "Details", dann die Hardware-ID auslesen und mit Google suchen. Damit hast du dann Hinweise, welches Gerät es sein kann und du kannst die Treiber suchen.
  15. Zurück zur eigentlichen Frage: liegen auf dem Server noch weitere (gemeinschaftliche?) Shares und kann der Problemuser da sauber zugreifen?
  16. Neeeeee, das ist ja das Gemeine: bei Freigabeberechtigung Vollzugriff hat der User das Recht, remote auf die Schattenkopien zuzugreifen und Daten wiederherzustellen. Ist komplett unabhängig von NTFS-Rechten.
  17. Warum Vollzugriff? Soll der User selber auf die Schattenkopien zugreifen dürfen?
  18. Nach meinem unmassgeblichen Überblick über diverse Prüfungsjahrgänge hier auf dem Forum: dass ein Beamer von der IHK gestellt wird ist eher die Ausnahme.
  19. Thanks-and-Goodbye

    Der Treiber

    Und welche EXAKTE Fehlermeldung bekommst du bei der Installation von WELCHEM Treiber? Das ist keine Fehlermeldung mit der man dir hier weiterhelfen kann.
  20. Thanks-and-Goodbye

    Der Treiber

    Für welches Betriebssystem suchst du denn die Treiber? Doch nicht etwa XP?
  21. Thanks-and-Goodbye

    Der Treiber

    @ahmetaj: die einzige offizielle Seite ist http://support.ts.fujitsu.com/Index.asp?lng=de&OICOpen=ClientComputing Dort kannst du über die Seriennummer des Gerätes die passenden Treiber herunterladen.
  22. Elmshorn ist im Speckgürtel und hat inzwischen wohl schon seinen eigenen Speckgürtel... https://elmshornblog.wordpress.com/2016/04/02/der-speckguertel-im-speckguertel-was-es-nicht-alles-gibt/
  23. @ach: Kollidiert etwas mit deiner Empfehlung des X280 (ab 1279 Euro im Lenovo-Shop). Dazu noch zusätzlich ein Gaming Notebook? Lass bitte die Kirche im Dorf.
  24. @ach: warum noch ein zusätzliches Gaming-Notebook, wenn ein entsprechender Desktop vorhanden ist?

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