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Thanks-and-Goodbye

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  1. *kopfkratz* was ist günstiger? Ein preisgünstiges Gebrauchtnotebook (ich werfe mal ein HP 6910p für 199 Euro bei harlander.de in die Diskussionsrunde), bei dem es nicht so sehr weh tut, wenn es durch unangemessenen Partyeinsatz Schaden nimmt, das aber (da es doch eher in der oberen Notebookregion angesiedelt ist) durchaus mal ein Knuff und einen Stoss abkann (ich würde es knapp unter den T-Series von IBM einordnen) oder ein lowcost-Notebook, bei dem an allen Ecken und Enden bei der Herstellung gespart wurde (auch wenn Thinkpad draufsteht), das dann nach einem umgefallenen Bierglas genauso Schrott ist wie das halb so teure Gebrauchtnotebook. Ich kenne keine Garantieerweiterung, die "Bier in Gerät" mit abdeckt.
  2. Nein. Eine gesetzliche "Kann"-Bestimmung ist kein Zwang. Hier das direkte Zitat aus dem oben verlinkten Paragraphen:
  3. Dann ist die Dame unter Umständen nicht aktuell informiert. https://www.weiter-studieren-in-bayern.de/glossar/studieren-ohne-abitur/
  4. Siehe Berufsbildungsgesetz, § 37, Abs. 3.
  5. Interessant für dich könnte unter Umständen BBiG (Berufsbildungsgesetz) § 8 Satz 2 zum Thema Verlängerung der Ausbildung interessant sein. M.W. ist die zuständige Stelle (in deinem Fall die IHK) relativ reserviert mit einer Verlängerung der Ausbildungsdauer. Allerdings kann ich nur Infos von der IHK Essen weitergeben.
  6. Das ist doch unwichtig und egal. Im Falle eines Nichtbestehens kannst du auf Antrag deine Ausbildung verlängern. § 21 Satz 3 BBiG. Das heisst, dass deine Pflicht, das Berichtsheft zu führen, davon nicht tangiert wird. § 14 Satz 4 BBiG. Denn für die Kontrolle ist dein Ausbilder zuständig.
  7. Wenn du die Ausbildungsdauer verlängerst (also ein halbes Jahr dranhängst), gehört es zu deinen Pflichten, das Berichtsheft zu führen.
  8. Eine verbindliche Antwort bekommst du von deiner zuständigen IHK.
  9. Davon finde ich in deinen Fragen allerdings nichts wieder.
  10. Konzentrier dich doch einfach darauf, eine erfolgreiche Prüfung abzulegen, statt hier andere User anzupaulen.
  11. Die ITKTAusbV ist aber eine Bundesverordnung.
  12. Ich bin kein Prüfer, sondern nur Fisi-Ausbilder... aber so aus dem Bauch fallen mir folgende Fragen ein, die ich im Fachgespräch stellen würde: ROI (return of investment): ab wann rentiert sich die Geschichte Wie sicherst du die Systeme ab, dass Schulungsteilnehmer keinen Unsinn damit machen können? Wie willst du nach einer Schulung die Systeme schnell wieder auf Ausgangszustand zurücksetzen? Ich habe mir jetzt nicht jede Konfig angeschaut, aber der HP Elite 7300 ist in meinen Augen kein Multimediasystem - und mit einem i3 auch eher am unteren Leistungsende. Wie definierst du Multimedia? Welche Multimedia-Komponenten brauchst du für die Schulung? Welche Schulungssoftware (sowas wie Netop Vision o.ä.) verwendest du? Wie bekommst du es hin, dass der Bildschirminhalt eines Schulungsteilnehmers auf den Beamer gelenkt werden kann? Fragen über Fragen...
  13. http://caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html
  14. Das Forum hat eine Uploadfunktion - Sharehoster sind in vielen Firmennetzen gesperrt.
  15. Normalerweise nur den Teil (also in deinem Beispiel GH1), in dem man durchgefallen ist - es gibt aber auch Kammern, bei denen man alle Klausuren neu schreiben muss.
  16. Beide Prüfungsteile sind getrennt voneinander. Auch wenn du in den Klausuren durchgefallen sein solltest, wird Präsentation und Fachgespräch durchgeführt.
  17. Och, Word (und auch die anderen Office-Programme) können durchaus "zickig" werden, wenn es um Ausdrucken geht, auch wenn die Dateien klein sind. @ TE: teste bitte mal, wie der Ausdruck ist, wenn du Grafik und / oder Tabelle aus der Datei rauslöschst. Ich hatte letztens eine Powerpoint-Datei, die den Spoolerservice auf dem Printserver getötet hat. Es lag am Ende an einem einfachen Textfeld mit ca. 20 Buchstaben... Textfeld entfernen, neu erstellen: Druck ging.
  18. Wie würdest Du denn ein erfolgreiches Projekt definieren?
  19. Kanton? Kantone gibt es nur in der Schweiz - hier sind mehrheitlich Auzbis und Ausbilder aus Deutschland unterwegs. Deutsches Recht unterscheidet sich doch vom schweizer Recht.
  20. Hast du nun endlich mal eine Live-CD getestet?
  21. Ja, das geht. Frage deinen Ausbilder und die zuständige IHK.
  22. Hi Zeus, auch von der Admin-Seite bestätige ich das. Lieber bei Null anfangen als andauernd fehlerhaftes Wissen korrigieren zu müssen.
  23. Und für einen Report dieser Art ist die Word-Serienbrief-Funktion der absolut falsche Weg. (Die Serienbrieffunktion kann man schon gut quälen, habe selber mal 8-fach-verschachtelte Wenn-Dann-Abfragen für eine Briefanschrift gebaut, weil die Datenquelle grottig war, sinnvoll ist das aber nicht.) Schaffe eine einheitliche Datenstruktur, dann kannst du auch saubere Reports ziehen.
  24. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige (schrifliche) Abmahnung ist (ich bin juristischer Laie!) ist bei dem dir vorgehaltenen Verhalten zumindest zweifelhaft. Geh zur IHK! Und lass dich in juristischen Sachen nicht mehr von deinem Vater beraten.
  25. Die Rahmenlehrpläne stehen in der Berufsverodnung. Die zeitliche Gliederung liegt als Anhang am Berufsausbildungsvertrag. Und den hast du unterschrieben. http://www.gesetze-im-internet.de/itktausbv/index.html

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