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Thanks-and-Goodbye

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  1. Moin, ich habe auf einem Win7 64 System mit Robocopy den Benutzterordner samt allen Unterordnern auf eine USB Festplatte kopiert. Allerdings ohne den Schalter /XJ, so dass Robocopy die junction points ignoriert hat und Application Data in einer Endlosschleife kopiert hat. Ergebnis: der Backupordner lässt sich nicht löschen, ausser man klickert sich durch ca. 35 Ordner und Unterordner und kürzt in jedem Ordner den Ordnernamen Application Data auf einen einstelligen Ordnernamen. Bei einigen angelegten Usern und der Unterscheidung zwischen dem Ast \benutzer\appdata\ und benutzer\local\appdata kann das Abendfüllend werden... Hat irgendwer ein Tool zur Hand, was sich entweder nicht um zu tiefe Ordnerverschachtelungen schert und diese "hart" löschen kann oder automatisch rekursiv Ordnernamen kürzen kann? Danke und Grüsse CW
  2. *Staub vom Thread wedel* So, nach etwas über drei Jahren hat es die Maus aus dem Set zerlegt... die Gummierung der Seitenflächen wurde doch mit der Zeit nicht nur unansehnlich, sondern klebrig. Anscheinend zersetzt sich das Material nach ein paar Jahren. Mein "Büroset" in der V3-Version des genannten Sets hat diese Abnutzungserscheinungen noch nicht. Nach langen Microsoft-Jahren hat Logitech mit der Performance MX Mouse eine neue Chance bekommen - und für das Couch-surfing die K400-Tastatur von Logi.
  3. Themen löschen können nur Moderatoren. Bitte wende dich an die zuständigen Moderatoren des entsprechenden Unterforums.
  4. @ TobberT: bitte "gaming" etwas genauer definieren? Um welche Spiele geht es? @ mikee: die Rambausteine stehen auf der QVL von Asrock?
  5. Ausserdem ist die Ausbildung dazu da, dass du ausgebildet werden sollst - oder wird von einem KfZ-Mechatroniker-Azubi auch verlangt, dass er ein Auto komplett reparieren kann? Nichts ist frustrierender für einen Ausbilder, als (aus falschverstandenem Ehrgeiz des Azubis) halb- oder falschverstandenes Halbwissen beim Azubi geradezurücken.
  6. Hallo, Könnte daran liegen, dass "Netzwerktechnik auf Kindergartenniveau" noch eine Marktlücke darstellt. NEIN. Das wurde dir bereits schon mehrfach erklärt. Könntest du BITTE vor dem Absenden deines nächsten Forenbeitrages jemanden drüberschauen lassen, der sich mit der deutschen Rechtschreibung und Sprache auskennt? Es ist eine Unverschämtheit von dir, mit einem derartigen unverständlichen Gestammel zu fordern, dass DIR in verständlichen Worten ein Sachverhalt erklärt wird.
  7. Das hiesse aber, dass in die Lücke, die zwischen zwei Paketen von A1 nach B1 auftritt, mehr Daten von A2 nach B2 "gepresst" werden, als Platz wäre. Oder anders formuliert: fahren zu viele Autos auf einer engen Autobahn gibt es einen Stau.
  8. Hallo SilentWolf, von dem was du schreibst, kann man leider auch kein Wort verstehen. Versuche bitte wenigstens die grundlegenden Regeln der deutschen Grammatik und Rechtschreibung zu verwenden. Zur Verständnisfrage: nach diesem Forenbeitrag hast du anscheinend 2008 eine IT-Ausbildung angefangen. Somit sollte JETZT, also fast vier Jahre später, soviel Wissen bei dir vorhanden sein, dass du die von Eye-Q doch sehr sauber und verständlich formulierten Sachverhalte verstehen solltest.
  9. Jetzt sag nicht, dass du ARP nicht kennst? Axel Rudi Pell - Tear Down The Walls (Live) - YouTube Mal so zum reinhören...
  10. Wenn du das Handbuch meinst, was zur schriftlichen Prüfung zugelassen ist: das ist das Westermann-Handbuch.
  11. Bitte folgendes lesen und verstehen, danach die Frage noch einmal stellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Switch_%28Computertechnik%29 http://de.wikipedia.org/wiki/Bandbreite http://de.wikipedia.org/wiki/Daten%C3%BCbertragungsrate Eine Kaskade hat primär erstmal nichts mit einem Flaschenhals zu tun. Eine Kaskadierung von Switchen muss nicht zwangsläufig einen Flaschenhals erzeugen.
  12. Und somit ist bewiesen, dass nicht jeder des Lesens kundig ist. Die Fusszeile des Dokumentes ist dir wohl nicht aufgefallen? Im Falle einer Abmahnung übernimmst du die Kosten?
  13. Macht es doch... es existiert auf der Windows-Platte der Win7 Bootloader, der dann auch XP starten kann.
  14. Da du nicht schreibst, was du wie auf welchen Geräten konfiguriert hast, kann dir niemand weiterhelfen. Was für einen Router verwendest du? Was ist auf dem Router eingestellt? Was ist an diesen Sätzen nicht zu verstehen?
  15. Na, irgendwo wirst du doch eine Zeitplanung im Projekt haben... also dort einen Part "Abweichungen gegenüber dem Projektantrag" reinbringen und begründen.
  16. Könntest du bitte etwas konkreter werden?
  17. Naböööönd, ich bilde zwar "nur" Fisis aus, aber nach meiner Interpretation der ITKTAusbV ist das bei einem ITSE nicht gefordert und damit nicht notwendig. *klickerklacker zum entsprechenden Link*
  18. Zu 2.: man zitiert einzelne Wikipedia-Artikel, nicht die gesamte Wikipedia. Also gehören die Einzelartikel mit Abrufdatum (Webseiten sind schnell veränderlich) in das Literaturverzeichnis.
  19. Dein Einwand hat auch seine Berechtigung, führt jetzt aber eher in den Bereich "Erbsen filletieren".
  20. Es geht hier um die Überschriften der Absätze... also K.I.S.S.: keep it short and simple. Ausufernde Nominalkonstruktionen könnt ihr verwenden, wenn ihr eure Doktorarbeit schreibt.
  21. Du hast alles auf eine einzige Bewerbung gesetzt?
  22. Könnte aber auch wer anders sein... http://www.xing.com/net/itconnection/it-und-weiter-bildung-it-fachliteratur-634738/welche-anforderungen-werden-an-einen-is-business-analyst-gestellt-40381808/40432399/ Oder vielleicht doch: http://www.ms-office-forum.net/forum/showthread.php?t=288882 Oder vielleicht nicht? http://www.datenbankforum.com/threads/berufliche-anforderungen-an-einen-is-business-analyst.601/ Aber auf jeden Fall wird es mit dieser Arbeitseinstellung nichts: http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/148798-wieviel-uberstunden-macht-durchschnittlich-pro-woche-2.html#post1368004
  23. Zum innerfamiliären äussere ich mich nicht, da musst du selber deinen Weg finden. Zum juristischen: Natürlich fällt deine Kündigung unter den Bereich "Berufsaufgabe". Eine "Kündigung aus wichtigem Grund" ist allgemein als "fristlose Kündigung" bekannt - und die braucht einen triftigen Grund. Aus diesem Grund kann dein Ausbildungsgrund dich auch nicht so einfach kündigen. Zum Thema Schadensersatz: Lese bitte die §§ 22, 23 und 12 des BBiG.

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