Denke in Abteilungen, somit ist dein Chef der Auftraggeber, sprich Kunde. Du bist Auftragnehmer.
Und wenn dein Chef wünscht, dass du aus dem Fenster springst?
Nach Berufsbildungsgesetz §§ 28, 28 und 30 ist eine fachliche Qualifikation der Ausbilder gefordert, die in der AusbEignV (auch unter der Abkürzung AEVO bekannt) detailliert definiert sind.
Einen Ausbilder, der keine Ahnung von den Anforderungen der Abschlussprüfung hat sollte man *zensiert, da hier auch Jugendliche mitlesen*.
Es sollte dir ermöglichen fachlich qualifiziert technische und kaufmännische Entscheidungen zu treffen.
Das heisst: nicht "von den Clients sollen regelmässig Images gezogen werden" sondern hinterfragen, was damit erreicht werden soll und überlegen, wie so etwas anders, besser, eleganter, kostengünstiger erreicht werden kann.