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Thanks-and-Goodbye

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Alle Inhalte von Thanks-and-Goodbye

  1. Nein. Das Projektumfeld ist eine Beschreibung des Betriebes, der Abteilung oder des Kundens.
  2. Hast du denn schon einmal mit Latex gearbeitet?
  3. Mit dem Textverarbeitungsprogramm, das man am besten beherrscht. Während der Projektzeit noch in ein neues (und doch eher aufwändig zu bedienendes) Textsatzsystem einzuarbeiten halte ich für kontraproduktiv.
  4. Und welche Lernmethoden (auditiv, visuell, manuell) liegen dir? Welche Lernmethoden kannst du für dich nutzen, um das von dir schon erkannte Manko auszugleichen?
  5. Hast du über deine Computergrundkenntnisse mal tiefer in die IT-Berufe reingeschnuppert? Vielleicht mal ein Praktikum gemacht? Ohne dir absprechen zu wollen, dass du mit Energie an deinen neuen Beruf und neuen Lebensabschnitt gehst: überlege dir bitte ob eine Umschulung wirklich das richtige ist - eine klassische duale Ausbildung hat auf dem Arbeitsmarkt die besseren Chancen.
  6. Ja, das geht. Aber auch dabei den Kaufmann im Fachinformatiker nicht vergessen.
  7. Hallo, du kannst mir sicher erklären, wie aus Outlook Terminen eine automatische Übergabe in die Buchhaltung zur Weiterberechnung an den Kunden funktioniert. Ich möchte dich hiermit mal an die bereits genannten Anforderungen erinnern:
  8. Ach, es existiert ein Tarifvertrag? Welcher denn? Oder nur ein Haustarifvertrag?
  9. Und aus welchem Grund sollte dir dein ehemaliger und zukünftiger Arbeitgeber jetzt mehr bieten? Du warst doch vor einem Jahr damit zufrieden...
  10. Ahoi, warst du vorher Angestellter oder Azubi? Wenn ersteres: warum sollte der AG dir mehr anbieten als vorher?
  11. Wuwu, keines der von dir verlinkten Urteile passt zu diesem Fall. Nenn mir bitte einen Beleg, dass unentschuldiges Nichtantreten mit einer Verlängerungsverpflichtung des Ausbilders in Deckung gebracht werden kann.
  12. Das bringt aber nichts mehr für den User. Kann der User vorübergehend mal den cached modus von seinem Postfach deaktivieren und dann den Kram löschen? Macht weniger Datenverkehr.
  13. Kann sich der User über OWA einloggen? Dann soll er das tun und die Mails löschen. Schritt zwei wäre dann vor dem Exchange ein Spamgateway zu etablieren.
  14. Falsch. Nichtantreten zur Prüfung ist Nichtantreten zur Prüfung. In diesem Paragraphen geht es einzig und allein um eine nichtbestandene Abschlussprüfung. Somit ist in diesem Fall nur BBiG § 8 Satz 2 zu verwenden. Also: Antrag des Azubi bei der entsprechenden Stelle, sprich Kammer, danach Anhörung des Ausbildenden. Ich glaube aber nicht, dass ein "wir haben den Termin verpennt" als Argument zugelassen wird. Und noch eine Anmerkung am Rande: Pennt ihr alle im Wiso-Unterricht? Es ist erschreckend, wieviel Halbwissen hier verbreitet wird.
  15. Der Ausbildungstrag muss verlängert werden. BBiG § 8 Die IHK muss darüber informiert werden. BBiG §§ 34 bis 36
  16. @ Pixie: Nein. BBiG § 21: der Ausbildungsvertrag endet mit dem vertraglich vereinbarten Endtermin. Ist die Prüfung bis dahin nicht abgelegt, endet er trotzdem. Das was du meinst, ist die Beendigung, wenn die Prüfung vor dem schriftlich fixierten Vertragsende bestanden wird: dann endet der Ausbildungsvertrag mit dem Zeitpunkt des Bestehens der Prüfung.
  17. Über das Wieso und Weshalb kann man natürlich diskutieren - und generell hast du mit deinen Anmerkungen auch Recht. Nur bin ich der Meinung, dass jetzt schnell gehandelt werden muss, wenn man etwas retten will. Also: ab zur IHK!
  18. Achtung! Du stehst dann ab Sommer ohne Ausbildungsvertrag da! SOFORT mit der IHK Kontakt aufnehmen.
  19. Da du sicherlich ein HP Business Notebook hast, aktivierst du einfach im BIOS die Funktion LAN-/WLAN Switching. Sobald das Gerät eine Kabelverbindung LAN hat, wird die WLAN Karte deaktiviert.
  20. Nein, denn deine Idee kollidiert mit den sinnvollen Sicherheitsgedanken von Microsoft. Du willst dich bitte in die Techniken der UAC einlesen: http://technet.microsoft.com/de-de/library/cc709628%28WS.10%29.aspx Verwende dein Hirnschmalz bitte zur Einführung einer Remoteinstallationslösung statt hier das Unmögliche zu fordern.
  21. Okay... Oder anders formuliert: ich kann gar nicht so viel essen wie ich momentan brechen möchte. Ich hoffe, dass du deine "Ausbildung" sauber im Berichtsheft dokumentiert hast und dieses auch regelmässig vom Ausbilder unterschrieben wurde. Du machst bitte morgen sofort einen Termin mit dem Ausbildungsberater von der IHK, um mit ihm über deine Situation zu sprechen. Die Kammern haben unterschiedlich hohe Ansprüche an das Projekt. Da muss Hilfe vor Ort kommen, das Forum kann dir hier wenig helfen, so gerne wir das hier machen.
  22. Was hast du denn in der Ausbildung gemacht, das man als Projekt mit eigenständigen komplexen Entscheidungen verwenden könnte? (Ja, alle bitte mal aufschreien, ein Projekt darf erst nach der Genehmigung durch den PA begonnen werden. Diskutieren wir also um eine Testumgebung und Machbarkeitsstudie...) Projektdokus als Beispiel gibt es im hiesigen Downloadbereich sowie auf pruefungsausschuss.de.
  23. Falsch. Was macht ihr denn alle im WISO-Unterricht in der Berufsschule? Man lese BBiG § 22: Während der Probezeit ist eine Kündigung für beide Seiten ohne Angabe von Gründen möglich. Nach der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auszubildenden nur möglich, wenn er die Berufsausbildung aufgeben will oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will.
  24. Lies bitte hier im Forenbereich, was deine Kollegen vornehmen und was ein komplexes Projekt im Sinne der Ausbildungsordnung ist.
  25. Ich sehe keine Chance, da was rauszuholen. Schau dir bitte die anderen hier diskutierten Themen an.

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