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Thanks-and-Goodbye

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Alle Inhalte von Thanks-and-Goodbye

  1. Erstens: es ist Sonntag Abend, die meisten User haben jetzt besseres vor als hier aktiv zu sein. Zweitens: laut BBiG besteht die Probezeit zwischen 1 und 4 Monate. Du hast nicht genannt, wann du angefangen hast und wie lange die Probezeit dauer. Was in deinem Vertrag stehst, hast du uns nicht genannt. Bei Ausbildungsbeginn 1. 8. wäre deine Probezeit schon abgelaufen. Drittens: für Pausenregelungen gelten für Jugendliche (JArbSchG) andere (strengere) Regelungen als für volljährige Azubis. Auch das hast du verschwiegen. Viertens: wende dich bitte sofort (also gleich am Montag) an den Ausbildungsberater der zuständigen IHK. Dort wird dir besser weitergeholfen, als es dieses Forum leisten kann.
  2. Ich überspitze: du kannst die Prüfung mit drei Zeilen Code erledigen - denn der Code ist nicht das Wichtige. Genauso unwichtig ist die Programmiersprache, meinetwegen nimm doch OOK oder eine andere esoterische Programmiersprache. Auch für dich der relevante Auszug aus der Berufsverordnung (ITKTAusbV § 15) (Hervorhebungen stammen von mir).
  3. Es fehlen mir grundlegende Anforderungen an ein Fisi-Projekt. Momentan sieht das Projekt nur nach einer Installationsorgie aus. Ich zitiere aus der ITKTAusbV, § 15:
  4. Oh, fein, die Lösung steht schon fest, bevor eine Analyse gemacht wurde. Viel Spass bei der Bauchlandung, wenn du an den richtigen Prüfer gerätst.
  5. Ich sag es mal so: ich bilde Fisis aus, habe von Fiae nicht so die Ahnung. Ich mische mich nur dann in Fiae-Threads ein, wenn sie ganz offensichtlich auf ein massives Problem hinauslaufen und schon im Vorfeld falsch laufen. Somit gebe ich den Ball weiter an die Fiae-Ausbilder und -Prüfer, die sich sicherlich in den nächsten Tagen melden werden. Aus meiner Sicht wäre es aber im Sinne einer ganzheitlichen Bearbeitung eines Problemes durchaus sinnvoll, eher sogar notwendig, die Übergabe an die Buchhaltung im Auge zu behalten - sei es durch automatische Versendung einer Mail, Übergabe von Buchungsdaten per Datei (XML, Ascii, jenachdem, was die Buchhaltungssoftware frisst) oder Anbindung an die Buchhaltungsdatenbank...
  6. Und die Übergabe der Daten an die Buchhaltung?
  7. Nochmal meine Frage: Warum wird eine Doppelerfassung der Daten vorgenommen? Die Antwort "weil es mein Chef sagt" gilt nicht. Oder springst du auch aus dem Fenster, wenn er es sagt? Nur gut, dass ich kein Prüfer bin...
  8. Ist es denn logisch und sinnvoll, dass die Daten der Schulungsteilnehmer an den verschiedensten Stellen mit verschiedenen Techniken (Zettel an Pinwand, Termineintrag in einem Kalender, Excelliste auf einem Rechner) abgelegt werden? Die Anmeldung zu einer Schulung löst doch verschiedene Sachen aus: Ein Schulungsplatz muss reserviert werden, die Info muss an die Buchhaltung, damit eine Rechnung geschickt werden kann, die Info muss an die Trainer, es müssen Anwesenheitslisten generiert werden und am Ende auch ein Teilnahmezertifikat. Denk darüber nach, vielleicht kommt man dann zu einem runden Projekt.
  9. Wirst du Setupklicker oder Fisi? Momentan sehe ich ausser einem riesigen Installationsaufwand keine für einen Fisi relevanten Aufgaben.
  10. Warum sollen Schulungsteilnehmer für die Erstellung des Zertifikates ihre Daten noch einmal eingeben, wenn die Daten eh schon bei euch voliegen (irgendwer wird doch die Schulungsteilnehmer angemeldet haben)? Warum werden Anmeldedaten, Teilnahmedaten und Zertifikatsdaten getrennt voneinander erfasst und verarbeitet?
  11. Warum brauchst du bei anderen Firmen einen Internetzugang??? Warum werden die Daten externer Teilnehmer nicht in einer Datenbank erfasst und dort bearbeitet?
  12. Und wie werden die Daten der externen Teilnehmer verarbeitet? Warum wird so etwas nicht für externe Teilnehmer eingeführt?
  13. Und da bin ich voll auf deiner Linie.
  14. Meinst du das ein FIAE rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen kann, die nicht dazu führen, dass der nächstbeste Abmahnanwalt die Messer wetzt? Zudem bleibt meine Frage zu der Verwendung von AGB weiterhin offen: Warum braucht man im Innenverhältnis eine AGB?
  15. Von der gesetzlichen Seite gibt es keine Mindestanforderungen für eine Berufsausbildung. Wenn eine Firma höhergehende Anforderungen stellt, ist das ihr gutes Recht.
  16. Erstens: AGB heisst "Allgemeine Geschäftsbedingungen", das ist an sich schon Plural. Da gehört kein Plural-S dran. Und ein Plural-S wird nicht mit einem Deppenapostroph abgetrennt. Zweitens: wer soll den AGB zustimmen? Sekretärin Müller-Lüdenscheid, die die Teilnehmer eurer Schulungen verwaltet? Warum muss eure interne Verwaltungskraft noch zusätzlich den AGB zustimmen? Zusätzlich: die Teilnehmerdaten sind Daten Dritter. Somit sind die im geschäftlichen Betrieb besonders zu schützen. Und abschliessend: welche Sprache und welche Methode im Abschlussprojekt zu verwenden ist, hast du begründet im Projekt herauszuarbeiten. Bitte versenke das Thema in der Rundablage und geh nochmal auf Los und ziehe keine 4000 Mark ein.
  17. Das ist halt der Unterschied zwischen der gesetzlichen Grundlage und der faktischen Lage in der Wirtschaft. Du brauchst de jure keinen Schulabschluss, sondern nur deine Pflichtschuljahre - doch damit eine Ausbildungsstelle zu finden ist schwierig. Bessere Schulbildung erleichtert das doch ungemein.
  18. Nein. Generell braucht man keinen Abschluss, sondern nur, dass man seine Pflichtschuljahre absolviert hat (Schulgesetze der Länder). In keiner der mir bekannten Ausbildungsordnungen ist die Schulbildung vorgeschrieben. Ja. Allerdings sollte die Rechtschreibung deiner Bewerbung besser sein als deines Beitrags hier. Ja. Du steigerst deine Chancen auf eine Ausbildungsstelle ungemein. Als Alternative kannst du dir ja den TAI in Verbindung mit einer Fachhochschulreife anschauen.
  19. Wenn du dein Mainboard kennst, dann geh auf die Downloadseite des Mainboardherstellers und lade dir dort die aktuellen Treiber herunter.
  20. Hast du vor der Neuinstallation nachgeschaut, was du für Geräte hast?
  21. Du lädst dir die Treiber für die Netzwerkkarte mit deinem Desktop-PC beim Hersteller der Netzwerkkarte, dem PC Hersteller, dem Hersteller des Mainboards oder sonstwo herunter, kopierst es auf einen USB Stick und bekommst es so auf den anderen Rechner. Kontrolliere bitte im Gerätemanager, was alles an Treibern fehlt. Üblicherweise kontrolliert man vorher im Gerätemanager, was an Geräten installiert ist und besorgt sich vorher die Treiber.
  22. Treiber für die Netzwerkkarte installiert?
  23. Bei welcher IHK? Jede Kammer ist rechtlich selbständig und muss nicht unbedingt am Online-Verfahren teilnehmen. Bitte solche Aussagen nicht pauschalisieren.
  24. Thanks-and-Goodbye

    Imac

    ~~~ Beiträge ohne Bezug zum Thread wurden entfernt ~~~
  25. Nicht ganz. Die Ausbildungsvergütung hat jährlich anzusteigen: BBiG § 17 Sie hat angemessen zu sein. Gleicher Paragraph. Über die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt: 5 AZR 226/90 BBiG § 10 entspricht BBiG § 17. Es gab 2005 eine Überarbeitung des BBiG.

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