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Thanks-and-Goodbye

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  1. Das JArbschG gilt aber nur für Azubis, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Für alle anderen gilt das BBiG. Dort ist nur eine Freistellung für die reine Berufsschulzeit vorgesehen.
  2. Nicht ganz richtig - 70 Stunden incl. Doku für die FIAE, 35 Stunden incl. Doku für FISI, ITK, ITSK und ITSE.
  3. Beantworte meine Frage, dann hast du die Antwort auf deine Frage. Und zum Thema Panik schieben: geh doch einfach entspannt rein in die Prüfung - vor dir haben schon viele andere die Prüfung lebend überstanden.
  4. Oh? Weltuntergang? Armageddon? Wird die vogonische Raumumgehungsstrasse doch endlich gebaut? Und ich dachte, dass nur die IT-Prüfungen geschrieben werden... so ein Mift aber auch, jetzt muss ich mir noch ein Handtuch besorgen. Ist eine Korrekturmaus dokumentenecht?
  5. Tja, das ist meinen Augen böse, da es existentiell notwendig für sauberes Projektmanagement ist - das wird bei internen Projekten oft massiv vernachlässigt. Deshalb scheitern ja auch so viele internen Projekte.
  6. Darum geht es aber nicht. Warum verlässt du das Gelände, in welchem du drei Jahre lang ausgebildet wurdest? Ich sehe es wie Charmanta, ein derart an den Haaren herbeigezogenes Thema riecht 10 Meilen gegen den Wind nach "Phantasiethema, das nur am Schreibtisch durchgeführt wird, ohne jemals einen Kunden gesehen zu haben". Es geht im Abschlussprojekt nicht darum, etwas möglichst spektakuläres abzuliefern, sondern darzulegen, dass du sauber Projektmanagement kannst und die Anforderungen, die der Beruf an dich stellt, umsetzen kannst. Um es mal beim Beispiel Fisi zu verdeutlichen: auch wenn die Prüfer schon hunderttausend Versionen von "WSUS-Einführung" erlebt haben, wird das Thema genauso neutral geprüft wie jedes andere.
  7. Das Tool funktioniert, du verwendest für 4GB Ram das falsche Betriebssystem. Dann solltest du was an deinen Englischkenntnissen ändern. Kurzübersetzung und technische Erklärung: Ein 32bit Windows kann mit 4 GB nicht vernünftig umgehen, so kann ein einzelnes Programm nur 2 GB Speicher ansprechen. Du sollst also MemTest zweimal starten. Einmal so dass der RAM zwischen 0 und 2 GB und einmal zwischen 2 und 4 GB getestet wird. Sollten dann immer noch Fehlermeldungen auftauchen, teile das noch weiter auf.
  8. Auch für Arbeitnehmer gilt TzBfG § 15. Wenn es nicht ausdrücklich ein vorzeitiges Kündigungsrecht im zwingend schriftlich vorliegenden Arbeitsvertrag gibt, dann bist auch du an den Jahresvertrag gebunden.
  9. Tolle Fehlermeldung... Funktioniert das Tool nicht oder stürzt der Rechner beim Ramtest gleich ab?
  10. Thanks-and-Goodbye

    Net Send

    Genauer gesagt mit Servicepack 2: also schon seit August 2004.
  11. Eine Kosten-Nutzen-Analyse umfasst mehr als nur deine reine Arbeitszeit - Grundüberlegung wäre bei dir: Warum selber entwickeln: kann das nicht auch ein zugekauftes Modul? Warum selber entwickeln und nicht einen externen Entwicklungsauftrag auslösen? Warum wird die Funktion benötigt? Rentiert sich die Entwicklung überhaupt? Beispielsweise: Eingespart wird durch ein selbstentwickeltes Programm 2,50 €/Monat. Entwicklungskosten des Programmes sind 10.000 Euro. Wann amortisiert sich das Projekt? Hey, ein FiAE ist zu einem Drittel auch Kaufmann - eine Kosten-Nutzen-Analyse umfasst mehr als die Anzahl deiner Arbeitsstunden. Und fang bloss nicht an, dein Azubigehalt auf die 70 Projektstunden umzurechnen, eine Azubistunde kostet mehr als deine Ausbildungsentschädigung. Stichwort: interner Stundenverrechnungssatz.
  12. Die Bundeseinheitliche Prüfung findet am 12. Mai statt. http://www.ihk-aka.de/sites/default/files/pdf/binder1.pdf Baden Württemberg hat eine eigenständige Prüfung: eigene Termine und eigene Aufgaben.
  13. Üblicherweise gehört die Projektdokumentation in den Durchführungszeitraum von 35 Stunden. Weiterführende Dokumente (Kundendoku, Admindoku) gehören üblicherweise in den Anhang (meist ausserhalb der Zeitrechnung).
  14. Ochnöööööö, nicht schon wieder... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pruefungsfragen-im-Internet-42317.html http://www.heise.de/newsticker/meldung/IT-Pruefungen-im-zweiten-Anlauf-ohne-Pannen-39105.html http://www.heise.de/newsticker/meldung/Betrugsverdacht-bei-Abschlusspruefungen-der-IT-Berufe-98109.html http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/62764-pruefungen-im-vorfeld-durchgesickert.html
  15. Definiere überteuert - was hattest du als Budget geplant?
  16. Weils geht. Ernsthaft: erwartest du bei der Fehlerbeschreibung sinnvolle Antworten?
  17. Warum betonst du das so extrem, dass du damit die Bewerbung beginnst? Wenn du die kurze Beschäftigungszeit so herausstellst: was soll sich der Personaler denken, bei dem du dich gerade bewirbst? Es werden üblicherweise Angestellte gesucht, die sich längerfristig an einen Arbeitgeber binden. Deine Bewerbung betont einfach absolute Unkonstanz. Das ist vielfach ein K.-O.-Kriterium.
  18. Hat aber mit der Beantwortung der eigentlichen Frage nichts zu tun. Hier tummeln sich genug Telekom-Azubis, so dass da auch eine fundierte Antwort kommen könnte.
  19. Nein, wieso kommst du darauf?
  20. SoShy**, wenn du das Logfile von hijackthis hast, melde dich - solange ist der Thread wegen extrem-vom-Thema-abschweifen dicht.
  21. Für Prüflinge, die nach dem Eintritt der Gültigkeit des reformierten BBiG geprüft wurden. Für dich gilt die Regelung des BBiG 1969. Da ist kein Ermessenspielraum.
  22. http://download.intel.com/support/wireless/wlan/pro2100/sb/2100mpciprodbrief.pdf Unten in den Fussnoten. Etwa ein Acer? Das scheint sich durch die ganze Forenwelt zu ziehen, dass die wohl eine "gedrosselte" Version haben.
  23. Sorry, Glaskugel ist grad beim Optiker zur Inspektion. Ich könnte hier jetzt die ganze Nacht durchschreiben und das Forum sprengen. Erstelle ein Logfile von hijackthis und stell es hier rein - dann kann man sehen, was los ist.
  24. Zu 99,9999% kein Hardwareproblem. Es wird eher daran liegen, dass du dein System total verfrickelt hast.
  25. Genau. Da der Fragesteller aber seine Prüfung bereits 2004 abgelegt hat, fällt er unter das BBiG in der Fassung von 1969. Und dort steht zum Prüfungszeugnis nur: "Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen." (BBiG alt §34 2) In meinen Augen besteht kein Anspruch auf nachträgliche Aufnahme der Schulnoten. Aber ich bin kein Rechtsverdreher - somit ist meine Meinung nicht massgeblich. Hier mal ein offizieller Link zu einer Synopse der beiden Fassungen des BBiG: http://www.bmbf.de/pub/synopse_BBiG_alt_neu.pdf

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