Moin,
der Wille des Kunden zu Homeuserbilligbastellösungen ist irrelevant, wenn du deine fachlichen Beratungsleistungen darstellen willst. Als verantwortlicher Techniker vor Ort musst du den Ars** in der Hose haben und zu Not auch einem Kunden sagen "so nicht". Im schlimmsten Fall hast du eine Schadensersatzklage am Hals, weil deine tolle "Datensicherung", die nun wirklich nicht das Wort "Datensicherung" wert ist, versagt hat, weil der Kunde zu doof war, per Hand regelmässig die Daten zu kopieren.
Der Rest vom Antrag ist genauso schlimm, es existieren Vorgaben ohne Ende, du wirst zum reinen Ausführungssklaven degradiert, weil alle Entscheidungen schon vorher feststehen.
Und wenn du dich schon mit Vorratsdatenspeicherung aus dem Fenster hängst: dir ist das Telemediengesetz bekannt (wann wird man Provider?) und auch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin (VG 27 A 232.08) zum Thema "wer trägt die Kosten der Vorratsdatenspeicherung".
Hier im Forum bin ich ja nett und weise dich im Vorfeld auf die Fallstricke hin, in der Prüfung werden sie dir das Genick brechen.