Eine Prüfung nach § 45 BBiG ist nur nach nachgewiesenen 4,5 Jahren Berufstätigkeit im Berufsfeld (die 1,5 fache Regelausbildungszeit) möglich. Hilfreich zur Zulassung sind hervorragende Zeugnisse vom Arbeitgeber, Fortbildungsbestätigungen u.ä.
Vor knapp 10 Jahren war es sicherlich leichter, als Quereinsteiger in die Branche hereinzukommen, heute ist der Markt gesättigter. Zudem ist Deutschland in vielen Bereichen halt das Land der Scheine. Kenntnisse sind gut, Zertifikate sind besser. Wenn du aber einen Betrieb findest, dessen Bedarf auf dein Kenntnisprofil passt, dann kann das durchaus mit einer Einstellung klappen. Vielleicht gerade im Grenzbereich Chemie - IT?
Quereinsteiger gibt es hier durchaus, Leute die die Prüfung nach § 45 BBiG durchgezogen haben, sind auch auf dem Board anwesend.