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Thanks-and-Goodbye

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  1. Nirgendwo. Liegen nur den Prüfern vor. Ausserdem sind das nur Lösungshinweise.
  2. Ja, genau. Es wird auch nicht umgesetzt werden. Weder die Bewertungsfunktion noch die "Ranglisten".
  3. Achtung. Auch die Bekanntgabe der Noten ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich. Ich habe meine Wiso-Note irgendwann per Post erhalten, GH1 und 2 dann erst nach Präsi und Fachgespräch. (IHK Hannover)
  4. Sind ja auch momentan nur etwas über 700 User online. Da darf der Server auch mal in die Knie gehen, oder?
  5. Geht nur über Profilwechsel, es kann pro Outlookprofil nur ein einziges Exchange-Konto eingestellt werden. Anders ist das mit Pop3-Konten.
  6. Hihi... erinnert mich an den thüringer Grillcontent im beetlebum-Blog. Jojos illustrierter Blog » Standsäulengrill Typ ERFURT I/1 Wann findet das fi.de-interne Grilltesten statt? :bimei
  7. Dann wende dich an den Hersteller der Software. Es scheint ja doch recht eindeutig an der Software zu liegen.
  8. Tolles Rätselraten hier. Handelt es sich überhaupt um Windows-Systeme? Welche Wächterkarte? Welche Wächtersoftware?
  9. Ist das nun eine Frage oder ein Ausruf? Projekte kann man sich hier im Downloadbereich herunterladen, bei begga.de gibt es auch was. Allerdings ist das Leben kein Ponyhof und ein Projekt geht nicht nach "ich will was mit XYZ machen". Vielmehr geht es darum, dass du für ein bestehendes Problem oder eine Aufgabe eine Lösung finden sollst. Und diese Lösungsfindung besteht auch darin, dass du über den Tellerrand hinausschaust und dich selber fragst, wie und mit welchen Alternativen die Aufgabe technisch wie wirtschaftlich optimal gelöst werden kann. Reines Installieren ist nur ein kleiner Teil vom Projekt.
  10. An welchem Prüfungsteil kann krankheitsbeginn nicht teilgenommen werden? Falls entschuldigt (Attest) krank zur schriftlichen, geht es üblicherweise mit Präsi und Fachgespräch weiter und man schreibt in einem halben Jahr die Klausuren nach. Nachschreibtermine sind mir bisher unbekannt.
  11. Tja, es ist aber nicht nur so, dass die Programmiersprache zweckbezogen gewählt wird, es kann auch von Ausbildungsbetrieb zu Ausbildungsbetrieb unterschiedlich sein. Kurz. Wenn du Spass dran hast, was zu lernen, dann mach es. Rechne aber nicht, dass du genau das in der Ausbildung anwenden kannst. Ausserdem ist es für Ausbilder deutlich schwerer, auf gewachsenem Halbwissen aufzubauen, statt die Ausbildung von Grund auf aufzubauen.
  12. Man sollte einen PC bedienen können. Ansonsten wurde das recht hitzig vor wenigen Tagen diskutiert: http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/115412-vorbereitung-ausbildung-fisi.html
  13. Was ist besser: einen eigenen Stiefel machen oder sich an die deutlichen Vorgaben der Kammer halten?
  14. Allerdings ist es doch recht ungewöhnlich, wenn die Projektdoku zweiseitig ausgedruckt wird. Dies bitte vorher mit der Kammer abklären!
  15. Solange es bei einem Montag in der Woche bleibt, geht das ja noch. :old
  16. Naja... Sagen wir es so: du bist doch auch schon lange genug dabei, um zu wissen, dass derartiges Userbashing gar nicht gerne gesehen wird.
  17. Nicht alle PC haben die Möglichkeit, Videodaten wiederzugeben, aber wenn ich das richtig verstehe und du die Platte wirklich aufgeschraubt hast: herzlichen Glückwunsch zum Elektronikschrott, wenn sie vorher noch nicht kaputt war, jetzt ist sie es auf jeden Fall.
  18. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__37.html
  19. Taucht denn Firewire im Gerätemanager auf?
  20. Nein. BaWü nimmt nicht an der bundeseinheitlichen Prüfung teil und schreibt eine eigene Prüfung, die an zwei Tagen stattfindet.
  21. Und wie bei den DVD-Normen schadet es nichts, die Grundlagen der Normen zu kennen.
  22. Da du aber die relevante Information, nämlich auf welche Verordnung sich dieser ominöse § 10 Abs. 1 Ziff 2 beziehen soll, sondern als "blablabla" abgetan hast, frage ich mich, ob ich da ernsthaft drauf eingehen soll oder ob dir die beiden Bundesgesetze BBiG und JArbSchG reichen. Bundesrecht steht über Landesrecht. Ausserdem ist es nur als Bitte formuliert, nicht als "Prüflinge sind zu den Terminen X und Y freizustellen". Tante Edith lässt ausrichten: die Paragraphenzählung könnte auf das von mir zitierte JArbSchG passen, das gilt aber lediglich für Arbeitnehmer und Auszubildene unter 18 Jahren.
  23. Der Link passt. Von der Gesetzeslage wird nur zu den Prüfungen freigestellt. Mit etwas Pech darf man auch am Nachmittag noch im Betrieb auftauchen. Für die Freistellung am Tag vor der Prüfung: das gilt nur für Prüflinge, für die das JArbschG noch gilt (sprich das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__10.html Also: keine generelle Freistellung am Dienstag (ausser BaWü, die schreiben ja schon Dienstag).
  24. Klar, und aus Marketinggründen wurden bei den Mainboardherstellern die Lötautomaten auch alle ausgetauscht, damit bleifreies Lot verwendet werden kann. Lies mal http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0095:EN:HTML http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0096:EN:HTML

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