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Thanks-and-Goodbye

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  1. Ich glaube, dass hier die Begriffe durcheinander gewürfelt werden. "Frühestens": Maximal 12 Stunden vor Prüfungsbeginn... du kannst es auch noch eine Stunde vor Prüfungsbeginn machen. Das was du, @pyraqt meinst wäre ein "spätestens": Mindestens 12 Stunden vor Prüfungsbeginn, also auch am Abend vorher. Und jetzt bitte alle wieder beruhigen.
  2. Wer ist "Er"? Der Ansprechpartner bei dem "Schulungsanbieter"? Natürlich verspricht er dir das Blaue vom Himmel herunter. Bitte bedenke: eine Ausbildung zum Fachinformatiker dauert drei Jahre. Eine Weiterqualifikation Richtung Medizintechnik/Krankenhaus-EDV ebenfalls nochmal... und diese "Weiterbildung" will das in einem Jahr schaffen? Man darf sich die Frage nach der Seriösität dieser Ausbildung stellen. Zudem ist es eine Weiterbildung. Man setzt dabei üblicherweise auf eine berufliche Vorbildung in dem Fach auf. Betriebswirt im Handwerk wäre sowas... eine Weiterbildung, die auf dem vorhandenen Beruf aufsetzt. Was wäre denn deine Grundlage?
  3. Nunja... wenn diese Frage hier als unterlaubte Hilfe zu werten wäre müsste die IHK ja auch die von @Faramundus verlinkte Handreichung vom Netz nehmen.
  4. Weil wir dir was zu sticheln lassen wollten. Hier handelt es sich um FORMALIA, nicht um technische Details.
  5. Kleine Ergänzung zu @Faramundus: Achtet bitte drauf, bei "flüchtigen" Quellen, wie es das Internet darstellt, das Abrufdatum mit anzugeben. Bei der Wikipedia gibt es die Funktion "Permanentlink", der immer auf die Version des Artikels zeigt, die man zu diesem Zeitpunkt abgerufen hat.
  6. Tach auch, mir sind keine nebenberuflichen Umschulungen bekannt. Was ist eingentlich aus deinem geplanten Studium geworden?
  7. Junior entriegelt jetzt das Smartphone?
  8. Moin, Besonders schützenswürdige Daten, Zugriff muss besonders geschützt werden, ansonsten knurrt hier der DSB. Seit wann bestimmt HR über Soft- und Hardwareausstattung des Users? Meinst du sowas: https://www.datev.de/web/de/loesungen/unternehmer/lohn-und-personal/mitarbeiter-verwalten/?stat_Mparam=ext_sumkad_04_c-datev mitarbeiterverwaltung Ein ITler wird das eventuell implementieren und verwalten, ggf. auch die notwendigen Updates einspielen. Arbeiten und Daten pflegen ist allein Aufgabe der HR-Abteilung. Die in diesem System gespeicherten Daten haben einen ITler erst einmal nichts anzugehen.
  9. Du implizierst damit, dass hier: Fachinformatiker keine Ahnung haben hier keine studierten Informatiker vorhanden sind. Zu welcher Art zählst du dich?
  10. Ketzerische Frage am Rande: wie soll man so Medienkompetenz lernen? Je mehr dichtgemacht wird und verboten wird desto höher ist doch irgendwann der Reiz, das Verbotene erreichen zu wollen.
  11. Sorry, aber das ist eine Fehlinformation. Logitech Devices sind frei verbindbar. Dein Spamscript läuft Amok.
  12. Für den Test der Software kannst du natürlich Testlizenzen nutzen... dafür sind sie da. Bei einer Überführung in Produktiv benötigst du ja dann doch kostenpflichtige Lizenzen und hast dann die Zahlen, mit denen du rechnen kannst.
  13. Warum schreibst du @Kellerbräune nicht selber per PN an?
  14. Bevor jetzt noch mehr "schreib mich mal an"-Nachrichten verfasst werden: Wer @Ma Lte zu diesem Thema ansprechen will darf ihm eine PN schicken.
  15. Das ich das in meinem Leben noch erleben darf...
  16. Stimmt... bei mir damals war es noch die doppelte Regelausbildungszeit. Danke für Korrektur.
  17. Doch... mit doppelter Regelausbildungszeit im Berufsfeld tätig... bei Halbtagsstelle dauert es halt entsprechend länger.
  18. Mal ehrlich: wie lange soll das denn dauern? Für den Schulungsanbieter hat das sicherlich eine hohe Wertigkeit, er will ja Geld damit verdienen.
  19. Dann bist du bei so einem Kurs verkehrt. Klassische duale Ausbildug: 3 Jahre Regelausbildungszeit in Vollzeit. Klassische Umschulung: 2 Jahre Vollzeitunterricht und Praktikum Dein Kurs: 16 Monate mit 10h/Woche... Auch die Kurse vergleichbarer Schulungsunternehmen enthalten nicht viel mehr Stoffumfang.
  20. Warum hast denn dann den Antrag eingereicht, wenn du selber der Meinung bist, dass das Thema nicht komplex genug ist? Offensichtlich hat die IHK in Form des für dich zuständigen Prüfungsausschuss da eine andere Meinung.
  21. Äääähm? Genauso wie du hier antwortest:
  22. Äääähm.... Nein? Hier ist der Betrieb in der Pflicht, dir das Wissen anzueignen. Siehe hier: https://www.stade.ihk24.de/aus-und-weiterbildung/ausbildung/infos-fuer-betriebe/ausbildung-durchfuehren/umschulung-1700912 Die Regelungen werden bei anderen Kammern vermutlich vergleichbar sein.
  23. Ist wieder offen.
  24. Die neue Prüfungsordnung gilt für die Ausbildungsverhältnisse, die seit August 2020 geschlossen worden sind - und für die Altverträge, bei denen der Azubi explizit die Prüfung nach neuer Regelung gewünscht hat. Alle anderen schreiben die Prüfung nach alter Regelung.

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