Hmmmm...
Schwer darüber in Theorie zu reden, ich bin eher der Praktiker.
§ 16 BBIG eröffnet es dem Auszubildenden, ein individuelles Ausbildungszeugnis vom Ausbilder / Ausbildenden zu verlangen.
Für mich wäre es einfacher, wenn man mal das Zeugnis mit seinen Mustersätzen sehen könnte. Ich (als Ex-Ausbildender) hatte eigentlich ziemlich viel Wert auf eigenständiges Handeln der Azubis gelegt. Jedenfalls haben die Azubis damit bei mir offene Türen eingerannt und wurden dementsprechend gefördert und auch gefordert. Der Argumentation "Ein Azubi hat das zu machen, was man ihm sagt, nicht mehr und nicht weniger, dafür ist er da" mag ich so nicht folgen. Ich habe jedenfalls versucht, so auszubilden, dass der Azubi selbständig arbeiten konnte.
Wie aber schon eingangs erwähnt, ich bin eher der Praktiker als der Theoretiker. Magst du vielleicht ein paar Passagen aus dem Zeugnis hier einstellen? Das erleichtert die Diskussion.
Unstreitig halte ich allerdings, dass jeder Azubi individuell bewertet werden sollte. Sicher ist das bei einem grösseren Betrieb schwer, ich erachte es allerdings für möglich.