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Thanks-and-Goodbye

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  1. Meine Herren! Bitte verwechseln wir hier nicht die Begrifflichkeiten und trennen bitte sauber zwischen Raid, zeitgesteuertem Image und einem simplen Kopierbefehl. Wenn dieses verinnerlicht ist, dann kann man gerne an der hiesigen Diskussion teilnehmen.
  2. Nur mal so am Rande bemerkt: der Thread ist aus dem Jahr 2004. :old
  3. 1. Sehe ich keine Kündigung, 2. sehe ich einen Ausbildungsvertrag, keinen Arbeitsvertrag. Ich halte die Interpretation in dem genannten Zitat für erklärungsbedürftig.
  4. http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/105156-bewertung-pruefung-bewertet.html http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/104915-pruefung-11-mai-bestaetigung-manche-aufgaben-ihk-gestrichen.html (weiter hinten im Thread lesen) Es zeigt sich, dass die Prüfer nicht die fiesen Azubifressenden Monster sind, wie viele meinen, sondern mit einem wohlwollenden Augenmass an die Bewertung der Prüfung herangehen.
  5. Hier auf dem Forum war mal ein Fall, wo es extrem hochgekocht ist, da hat man sich dann auf eine Aufhebung des Ausbildungsvertrages geeinigt, es war aber einiges anderes auch passiert. Aber ansonsten: nicht dass ich wüsste. Sicherheitshalber mal den Ausbildungsmenschen der IHK anrufen. Da kann man auch eine kompetenten Aussage bekommen. Und zum Projekt selber: geh durch die hiesige Projekteantragsabteilung, da haben sich Ausbilder und Prüfer die Finger wund getippt mit wertvollen Ratschlägen. Nur bei der eigentlichen Durchführung können wir dir nicht helfen. Und bitte auch mal *klickmich, ich bin auch ein Link lesen, in der Bewertung wird auch nicht so heiss gegessen wie hier die Gerüchteköche kochen.
  6. § 21.3 BBiG *klickmich, ich bin ein Link*
  7. Nicht unbedingt, jedenfalls sind Ausbildungsverhältnisse keine Arbeitsverhältnisse.
  8. Geregelt ist das ganze in § 629 BGB, das ist die Ecke über Arbeitsverträge. Du hast einen Ausbildungsvertrag, der nicht gekündigt wird, sondern regulär ausläuft. Damit ist das BBiG relevant. Dort gibt es aber nur eine Freistellung für Prüfungen und Ausbildungsmassnahmen. Nö. Du wirst nicht gekündigt und hast auch nicht gekündigt. Nach meinem Verständnis der Gesetze ergibt sich da kein Anspruch auf eine Freistellung. Zu verstehen ist das so: Du nimmst dir für Donnerstag einen Tag regulären Urlaub und gehst am Freitag zum Chef und willst den in eine Freistellung umgewandelt haben. Das ist nicht möglich.
  9. Die IHK benachrichtigen. Anruf oder FAX (Sendebericht aufheben!). Weiteres Vorgehen (Doku ausgedruckt per Post hinschicken?) mit der IHK abstimmen.
  10. Und aus diesem Grund sollte einge Kosten-Nutzen-Analyse schon vor dem Treffen der Entscheidung für ein Produkt durchgeführt werden, da sie ein wichtiger Bestandteil für die eigentliche Entscheidung ist.
  11. Duel Systems Ich glaube, eine neue Wlan-Card ist billiger, der Adapter wird für US $ 119 angeboten.
  12. Arbeite dich mal durch diesen Thread durch: http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/104915-pruefung-11-mai-bestaetigung-manche-aufgaben-ihk-gestrichen.html Gegen Ende kommen ein paar Prüfer zu Wort.
  13. Die eigentliche Kosten-Nutzen-Analyse (es kostet Summe X und spart Summe Y ein) sollte auf jeden Fall in die Doku. Aufwendigere Kalkulationen, Tabelle, Diagramme, auf die du dich in der Kosten-Nutzen-Analyse beziehst, können durchaus in den Anhang ausgelagert werden.
  14. Manchmal kann man eine Kostengegenüberstellung mit einer Tabelle einfacher verdeutlichen als mit einem umständlichen Roman.
  15. Bei der so exakt gestellten Frage kann ich nur sagen: Errechne was der Spass kostet (Lizenzen, Hardware, Arbeitszeit) und stelle dagegen, was eingespart werden kann (Arbeitszeiten, höhere Produktivität, Lizenzkosten an anderer Stelle niedriger).
  16. Guten Tag. Ich verweise an dieser Stelle mal dezent auf meine Signatur. Ich finde schon. Das hängt unter anderem von den verwendeten Anwendungen ab. Für den normalen Officeeinsatz mit einem normalen Bildschirmabstand in Schreibtischtiefe werde ich mir auf keinen Fall ein derartiges 27" Monster holen, da die maximale Auflösung für den geringen Monitorabstand definitiv zu niedrig ist. Ein TFT / LCD kann technisch bedingt seine Maximalschärfe nur bei seiner Nennauflösung erreichen. Eine höhere Auflösung anzusteuern als vom Display technisch geboten wird, ist nicht möglich. Ich empfehle erstmal eine neue Tastatur, die Fragezeichentaste klemmt. Dann solltest du mal sagen, wie hoch dein Budget ist. Ein paar sehr hochwertige Displays habe ich bereits genannt.
  17. FSC Myrica 27": Auflösung 1.366 x 768 Pixel FSC Scenicview P19-3 19": Auflösung 1280 x 1024, FSC Scenicview P 24-1W 24": Auflösung 1920 x 1200. Noch Fragen, weshalb grosse TFTs teurer sind?
  18. Nochmal: Ein Betriebssystem nutzt ein standardisiertes Netzwerkprotokoll. In diesem Netzwerkprotokollstandard existieren weitere Standards (z.B. FTP, POP3, SMTP usw...). Diese weiteren Standards sind durch RFCs der IETF definiert. Somit ist klar, dass ein Entwickler eines Betriebssystems bzw. einer Umsetzung des Netzwerkprotkolls sich an vorgegebene Standards halten muss und nicht einfach zu "Tisch" auf einmal "Stuhl" sagen kann.
  19. Wenn du ein Mailkonto in einem Emailprogramm einrichtest, überlegst du erst, ob du Mails von einem Unix- oder einem Windows-Server abholst? Ports sind vom Netzwerkprotokoll abhänig, somit Systemübergreifend. Siehe auch hier: http://www.iana.org/assignments/port-numbers
  20. *Eichsfelder Stracke und frisches Brot auspack* Schmeckt eh besser zu einem Bier als ein Kuchen.
  21. Oh, Brotzeit! *an den Wegesrand setz und das muntere Treiben bei Bier und Kuchen betracht* :eat:
  22. Was soll ich denn da? Dort reden alle so komisch.
  23. Wohin laufen wir eigentlich?
  24. *vorsorglich mitrenn*
  25. Das beruhigt mich aber. Achso... das ist auch beruhigend, denn ich bin weder Papst noch Fussballmeister. :old

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