Korrektur: Massgeblich ist das BBiG, reformiert 2005, § 45. Das Gesetz spricht von 1,5 facher Regelausbildungszeit, also 4,5 Jahre (Link 1).
Korrektur: Das BBiG (Bundesbildungsgesetz) ist ein Bundesgesetz und steht über einer Ländergesetzgebung. Also kann es unter den Bundesländern in dieser Hinsicht keine Unterschiede geben.
Allerdings sehe ich ein Problem: Wie will FtC22 das nach ITKTAusbV (Link 2) geforderte betriebliche Projekt ablegen? Irgendwoher braucht er also einen Betrieb, in welchem er (z.B. als Praktikum) das Projekt bearbeiten kann.
FtC22: der Weg als Externer ist machbar. Allerdings solltest du am besten mal den Ausbildungsberater der für dich zuständigen IHK anrufen, damit ihr gemeinsame einen Weg findet, das Ziel zu erreichen.
Och weissst du, es fällt ja garnicht auf, dass du da eine Seite massiv propagierst. Aber vielleicht solltest du mal ganz einfach hier ein wenig lesen, du wirst sehr schnell merken, dass nahezu alle Fragen hier kompetent beantwortet werden können.
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Links:
BBiG: Klick
ITKTAusbV: Klack
Die Rahmenlehrpläne der IT-Berufe sind übrigens auch über den hier vorhandenen Downloadbereich erreichbar.