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Thanks-and-Goodbye

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  1. Nicht ganz, die Speedports 70x der T-Online werden mit aktiviertem WPA2 ausgeliefert. Die Provider lernen dazu. Dafür ist auf dem 700 die Fernkonfiguration werksseitig aktiviert. :D
  2. Bei den Boards die ich kenne, gibt es teilweise einen Recovery-Jumper. Den Jumper im ausgeschalteten Zustand setzen, mit Bios-Disk im Laufwerk booten und das Board flasht automatisch das auf der Diskette befindliche Biosfile ins Bios. Danach: System wieder ausschalten und den Recovery-Jumper entfernen.
  3. Solange ihr es nicht übertreibt... :bimei
  4. Nunja, einige Hersteller und auch ein grosser Provider sind ja jetzt mittlerweile dazu übergegangen, Wlan-Router mit voreingestellter Verschlüsselung auszuliefern, was schon einmal ein grosser Fortschritt ist. Funktioniert dann auch noch das Austauschen der Schlüssel zwischen AP und Nic so komfortabel wie bei Linksys und AVM mit der Autokonfiguration, müsste eigentlich der Prozentsatz der offenen Wlans drastisch sinken. BTW, nur mal so am Rande: der Techniker eines grossen Providers hatte mal am Arbeitsplatz einer Bekannten einen offenen Wlan-Router aufgestellt, verbunden mit einem Volumenvertrags-DSL. War echt nett, das Volumen-Log zu lesen, man wusste genau, wann die Nachbarn zu Hause waren. :floet:
  5. Eindeutig Netzwerkbereich, in der Hardwareecke will ich das nicht haben. :D Achso: :hawk dgr auch hier.
  6. Ich wollte dir auch nicht widersprechen, sondern nur darauf aufmerksam machen, dass man seine Chancen auf einen Ausbildungsplatz im IT-Bereich doch deutlich verbessern kann, wenn man eine höhere Schulbildung hat.
  7. Nein. Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz steigen mit der Schulbildung. Auch wenn es keine formale Voraussetzung für die Berufsausbildung im IT-Bereich gibt (Hauptschulabschluss reicht aus und es gibt auch die entsprechenden Auszubildenden hier), stellen viele Betriebe nur noch Abiturienten als Auszubildende ein. Was meinst du mit "Ausbildung als itsi"? Diese Abkürzung ist nicht gebräuchlich.
  8. Sieht nicht gut aus. BBiG § 22
  9. Ich kenne das Board nicht, aber manche Boards haben einen Recover-Jumper, bei dem sofort und ohne User-Eingriff ein Bios von Diskette geflasht wird.
  10. Rechtliche Grundlage der Straffreiheit des Einklinkens in ein offenes Wlan ist in StGB § 202a festgelegt. Strafbar ist nämlich nur der Einbruch in ein geschütztes Netz. Link Allerdings wird der Eigentümer eines offenen Wlan zu einem Teledienstanbieter (§ 3 TDG) (sprich Provider) und ist in vollem Umfang erstmal für das haftbar, was über seinen Internetzugang geschieht. Ein interessanter Artikel ist auch hier zu finden: Onlinekosten.de - News - Ratgeber: Was ist beim Wardriving erlaubt?
  11. Zustimmung! Handys haben ja meist noch eine stärkere Plexiglasscheibe über dem eigentlichen Display, so dass nicht das Display, sondern diese Scheibe poliert wird. Diese Scheibe fällt ja bei Monitoren weg. Ich sag mal so: bevor du noch weitere Schäden verursachst, lass den Kratzer so, wie er ist.
  12. Ist das ein anerkannter Ausbildungsberuf? Diese Berufsbezeichnung ist mir als Ausbildungsberuf unbekannt.
  13. Abschreibung und Buchwert, nur mal so als Schlagworte ins Feld geworfen.
  14. Ich weise mal ganz deutlich auf die hiesigen Boardregeln hin: Diskussionen über das Knacken von Verschlüsselungen oder auch das Einbrechen in fremde Router sind hier nicht akzeptiert.
  15. Halt deinem Arbeitgeber bitte das BBiG unter die Nase. Die entsprechenden Paragraphen stehen hier im Thread.
  16. Und was ist jetzt deine Frage? BTW: man verwende Satzzeichen am Ende eines Satzes sparsam, auf dem Weltmarkt steigen gerade die Preise für Ausrufezeichen, weshalb Tastaturen auch teurer werden.
  17. Ping (Datenübertragung - Wikipedia) Und die fragen das auch nicht immer.
  18. In der Prüfung bist du der Fachmann. Oder willst du in der mündlichen Prüfung deinen externen Fachmann als Telefonjoker befragen? Das geht nicht. Wenn du jetzt schon merkst, dass du mit dem Projekt überfordert bist, weil dir tiefergehendes Fachwissen fehlt, kannst du dir einerseits das Fachwissen noch aneignen oder dir ein anderes Projekt suchen.
  19. Klick Interessant ist auch BBiG § 24: wenn du bis August weiterarbeitest, hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen, der dich auch an Kündigungsfristen bindet. Klick Zudem sollte man das Thema Übernahme vor der Prüfung mit dem Arbeitgeber besprechen.
  20. *reintob* *Sandsack kaputtbox* Wo ist der mit Rum gefüllte Schokonikolaus? Kunden... ich sag nur Kunden... :beagolisc Erst supereilig bestellen ("Lieferung gestern"), wenn der PC da ist "nein, heute keine Zeit und morgen auch nicht, Freitag aber ab %Feierabend vom Chief%".
  21. doch, im Antrag und im Projekt steht deine Zeitplanung drin.
  22. Moin! Eine reine Installationsorgie bringt nie die erforderliche Tiefe des Projektes. Wenn du aber mit einer Evaluationsphase arbeitest (Client-Server Netz gegen WTS gegen Citrix), die technischen Vor- und Nachteile herausarbeitest und das ganze noch auf die Wirtschaftlichkeit abklopfst (Kosten-Nutzen-Analyse), dann könnte das ein gutes Projekt werden, auch wenn das ganze nur in einer Testumgebung stattfinden wird.
  23. Entweder per WSUS oder per c't-Offline-Update CD.
  24. Meine Kollegen aus der Copytechnik laufen mit Amilos rum. Ausser dass denen der Parallelanschluss fehlt, habe ich keine Klagen gehört. Stabil müssen die Geräte schon sein, sie sind im Aussendiensteinsatz.

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