Aber gerne doch.
Stimmt. Zudem besteht die Pflicht, diese Niederschrift des Vertragsinhaltes durch beide Vertragsparteien zu unterzeichnen. Wo liegt denn nun genau der Unterschied zwischen einem schriftlichen Vertrag und der gegenseitig unterzeichneten Niederschrift eines mündlichen Vertrages? Erlangt ein mündlich geschlossener Vertrag Rechtskraft, wenn das dem Vertrag zugrundeliegende Gesetz eine beidseitig abgezeichnete Niederschrift des Vertrages fordert, diese Niederschrift aber nie stattfand?
Sicher, ist es und ich bin nicht derjenige, der Gesetzestexte bis ins kleinste auslegen kann (und darf, siehe dazu RBerG ).
Ich denke mal, das kommt jetzt in den Bereich des juristischen Hochalpinbereiches. Unstrittig ist aber in meinen Augen die Pflicht, den Ausbildungvertrag in schriftliche Worte zu fassen.