Ah! Endlich mal eine direkt gestellte Frage. Beantworten kann dir das das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in Schleswig Holstein, das sogar über eine Webseite mit den entsprechenden Ansprechpartnern verfügt. Klick hier
Soweit ich die Informationen dort lese, sind keine Ausschlüsse bestimmter Berufe definiert worden, vielmehr spricht man nur von einer qualifizierten Berufsausbildung, die m.M.n mit dem Ablegen einer Berufsabschlussprüfung erreicht ist. Eingrenzungen geschehen nur dadurch, dass ein bestimmter Notenschnitt und eine Berufstätigkeit gefordert wird.
Die ITKTAusbV als Berufsverordnung ist am 1.08.1997 in Kraft getreten. Somit ist ab diesem Datum der Fachinformatiker anerkannter Ausbildungsberuf.
Ausserdem: Diskussionspartnern vorzuwerfen, dass sie keine Lust haben, Fragen zu beantworten bzw. implizit den Diskussionspartnern Unwissenheit zu unterstellen, wenn man selber nicht in der Lage ist, die Fragen trotz Aufforderung zu präzisieren spricht in meinen Augen nicht gerade von einer hohen Diskussionskultur.