Zur privaten Nutzung des betrieblich bereitgestellten Internetzugangs gibt es ein ausführliches Paper des BITKOM, in dem auch die Zusammenhänge von TKG (Telekomminukationsgesetz) und TDG (Teledienstgesetz) beschrieben werden.
Kurz: stellt ein Unternehmen einen Internetzugang zur Verfügung, ist es Diensteanbieter im Sinne vom TDG und damit auch haftbar, wenn über diesen Anschluss Gesetzesvertösse begangen wurden.
Zur Handydiskussion:
Ich denke mal, dass zu dieser Haltung zwei Seiten gehören, einmal natürlich die Azubis, auf der anderen Seite aber auch die Chefs, die sich bei dieser Massnahme sicher was gedacht haben und es für diese Massnahme sicher auch eine Ursache gab.
Perdi: nicht gleich immer schwarz-weiss malen, wir kennen hier nur die Darstellung einer Seite. Zu einer fairen Beurteilung fehlt die andere Seite.
BITKOM-Link: http://www.bitkom.org/de/publikationen/38337_33696.aspx