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Thanks-and-Goodbye

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  1. Baden-Württemberg hat eine eigenständige Prüfung für die IT-Berufe. Alle anderen Bundesländer haben eine einheitliche Prüfung.
  2. Die Etikettenliste von MS Office ist teilweise nicht akutell. Auf http://www.avery-zweckform.com/de1/downloads/software.jsp gibt es kostenlos Downloads und Assistenten für das Avery-Zweckform Programm an Aufklebern, Visitenkarten und so weiter.
  3. Faustregel: nicht mehr Folien als Minuten, weniger ist hier eher besser. Ich kenne gute Präsentationen, die mit 10-12 Folien ausgekommen sind. Konzentrier dich bei den Folien auf das Wesentliche, erschlag die Prüfer nicht mit Text, den du dann von den Folien abliest. Das ist die Grundlage für eine einschläfernde, grottenschlechte Präsentation. Wenn du Angst hast, dich zu verhaspeln, dann arbeite mit Moderationskarten, auf denen deine Stichpunkte stehen, kein ausformulierter Text, den du abliest.
  4. Du solltest dir Gedanken über deine IP machen, mit der du hier schreibst. Das sagt eigentlich schon alles aus. Ich lass mich nicht gerne veralbern.
  5. Fein, Verwirrung komplett, Ziel erreicht. Ja, j3ns, so ist es. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann auf Antrag der Ausbildungsvertrag verlängert werden. Lässt du es sein, ist der Ausbildungsvertrag beendet, wie du die Prüfung ablegst, bleibt dir dann überlassen. Für das weitere Vorgehen solltest du dich schnellstens bei deiner IHK erkundigen. Übrigens muss ich mich korrigieren, auch wenn der von mir zitierte Paragraph 21 in meinen Augen das für mich undeutlich darstellt: eine Nichtteilnahme an der Prüfung durch Krankheit ist ein Nichtbestehen im Sinne des Gesetzes, also muss für eine Verlängerung des Ausbildungsvertrages ein Antrag gestellt werden. Eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses muss nach § 11 BBiG dann schriftlich im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Klicker
  6. Ja, Konzeptpapier liegt den Prüfungsfragen mit bei.
  7. Offensichtlich ja, allerdings musst dann auch damit rechnen, die Prüfungsgebühren selber zu tragen. Kann je nach IHK von 100 bis 500 Euro betragen.
  8. Sorry, aber auf allen mir bekannten Originalprüfungsunterlagen steht für GH1 und GH2 unter "zugelassene Hilfsmittel": "Netzunabhängiger, geräuscharmer Taschenrechner" und "Ein IT-Handbuch/Tabellebuch/Formelsammlung". Kann mir nur vorstellen, dass das in Reutlingen eine Fehlinformation oder eine undeutliche Formulierung ist. Worldeater, kannst du mal bitte den Originaltext dieser Bestimmung zitieren?
  9. Achtung, hier ist nur vom Nichtbestehen der Prüfung die Rede, nicht von einem Unterbrechen der Prüfung durch Krankheit. Das muss ganz deutlich unterschieden werden.
  10. Ganz einfach? Ich frage mich, ob das Berufsausbildungsverhältnis automatisch beendet ist. Meiner Meinung nach nicht, also besteht der Vertrag fort, mit allen Rechten und Pflichten.
  11. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__21.html Sorry, aber da finde ich nichts, dass das Ausbildungsverhältnis bei einer durch Krankheit verschobenen Abschlussprüfung automatisch endet. Ist ja was anderes als bei einer nicht bestandenen Prüfung.
  12. 1. Das Podukt heisst Windows. 2. Du solltest dir mal die grundlegende Funktion von Netzwerklaufwerken, wie bereits beschrieben, verinnerlichen. 3. Stimmen die Zugriffsrechte auf den Freigaben?
  13. Wie meinst du das?
  14. Jepps, wird über die Treiber geregelt. Win 2000 und XP bringen von Haus aus Multimonitorfähigkeiten mit, die von den Treibern erweitert werden.
  15. Es sollten dann aber beide Grafikkarten identische bzw ähnliche Grafikchips haben, da es sonst zu Problemen kommen kann.
  16. Mach mal bitte einen Screenshot und stell ihn hier ein.
  17. Ja, geht. Entweder mit Spezial-Grafikkarten wie die Matrox QID Pro (1) oder mit einem Mehrkartensystem. Die nVidia Quatro FX-Serie z.B. ist so vom Treiber ausgelegt, dass eine Desktoperweiterung auf vier Monitore möglich ist. ~~~~ verschoben in die Hardwareecke ~~~ ---------------------------------- (1) http://www.matrox.com/mga/workstation/3dws/products/qid/qid_pro.cfm
  18. Oh... Danke, an das Jugendarbeitsschutzgesetz habe ich nicht gedacht. :floet: Wird notiert.
  19. Gesetzliche Regelung: Der Betrieb muss dich zu den Prüfungen freistellen. Eine weitergehende Freistellung kann durch eine Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt sein, es kann auch betrieblicher Usus sein, aber einen gesetzlichen Anspruch aufgrund des BBiG besteht meiner Meinung nach nicht. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__15.html
  20. Im Prinzip ja, aber: Probleme können sich durch jegliches Hardwaremonitoring ergeben. Manche Boards überprüfen gerade den CPU-Lüfter beim Bootvorgang und verweigern die Arbeit, wenn die Lüfterdrehzahl nicht im vorgegebenen Rahmen ist. Passiert gerne mal bei Silent-PCs, dass da der Prozessorlüfter zu langsam für das Monitoring ist und der PC nicht durchstartet.
  21. Radio Eriwan sagt: Im Prinzip ja, aber... Bedenke bitte, dass das Mainboard durchaus selbständig den Prozessorlüfter bei Hitzeproblemen hochregelt, was in deinem Fall dann zwar eine kalte Grafikkarte, allerding dann doch einen toten Prozessor ergeben könnte. Es gibt für die Lüfteranschlüsse am Mainboard (du meinst doch die kleinen dreipoligen Anschlüsse?) in jedem halbwegs gut sortierten PC-Schrauber-Laden für wenig Geld Verlängerungskabel. Habe mir letztens ein 30 cm Kabel mit Stecker / Buchse für nen Euro geholt.
  22. Neneee, nicht die Kunden, jedenfalls nicht der Kunde von heute. Dort war es eher die geballte Handwerkerkompetenz. :D
  23. Und gleich wiedererkannt, das nenn ich mal ne Leistung. Naja, Problem ist, dass der Kunde dort echt nett ist, wir hatten eigentlich ne Menge zu lachen dort, aber heute hatte Murphy richtig zugeschlagen. :D
  24. Erfolgreich ja, sicher... aber normal? :eek Nein, bitte nicht! *um Gnade wimmer* Bist du dir sicher, dass der nicht explodiert? Nich lang schnacken, Kopf in´ Nacken!
  25. Sehr sinnvoll, es gibt durchaus Püfer, die Bilder aus dem reinen Text herausrechnen. Wie bastelst du denn ein Datenbankmodell in ein Projekt über einen PXE-Server ein?

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