Zum Inhalt springen

Thanks-and-Goodbye

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    24700
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    300

Alle Inhalte von Thanks-and-Goodbye

  1. Moin! Inwieweit das Thema geeignet ist (ich gehe mal davon aus, dass es für einen FiSi sein soll), kannst du anhand des Verordnungstextes, den du auf Ulis Prüfungssseite (1) findest, nachprüfen. Ich sehe momentan deutliche Mängel, denn du planst ein reines Installationsprojekt von vorgegebenen Elementen, ohne dass du Entscheidungen triffst, ohne dass du Kosten- Nutzen-Analysen durchführst und eine Evaluationsphase fehlt momentan auch noch. (1) http://caesborn.de/pruefungspage/index.html
  2. Eine Samsung-Dsikussion gibts hier schon: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=86255 Ich selber kenne Samsung nicht, hatte die noch nie in der Hand. Deshalb kann ich dazu nichts sagen. Zu dem Ebay-Notebook: Ich würde mal sagen: Finger weg, weil da schon zu viel rumgeschraubt wurde. Laut Anbieter: Display getauscht. Ob da die Samsung-Garantie mitspielt? Kauf lieber bei einem vernünftigen Händler
  3. Sorry, wieder Denkfehler, nach dem 15.1. (unser Beispiel hier) besteht kein Arbeitsverhältnis mehr.
  4. Schau mal bitte die Google-Anzeige hier im Thread an. Da hat eine gute Freundin von mir auch eins gekauft und war mit dem Service hoch zufrieden. Preise sind auch sehr ordentlich dort. BTW: wenn du auf die aktuelle 9xx-Chipsätze im Notebook setzt: die Onboardgrafik von Intel, der Intel Graphis Media Accelerator 900 kann inzwischen DirectX 9 und ist mit der zugegeben schwachbrüstigen Leistung der 800er-Chipsatz-Grafik nicht mehr zu vergleichen. http://www.intel.com/products/chipsets/gma900/index.htm Jetzt müssten mal die Gamer sagen, ob das für CS ausreicht.
  5. Also besteht in der Kündigungsfrist ein Arbeitsverhältnis. Kündigung wird wirksam zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Kündigung muss vorher (Kündigungsfrist) ausgesprochen werden. Ergo spricht man von einem gekündigten Arbeitsverhältnis, wenn wir uns innerhalb der Kündungsfrist befinden (und die Kündigung angenommen wurde, siehe Kündigungsschutz, Klage auf Arbeitsplatzerhalt usw, wenn die Kündigung vom AG ausging).
  6. Präsentationsnotebook bedingt: leise. Highendgrafikkarte: laut. Also widersprechen sich deine Anforderungen. Ich empfehle eher ein vernünftiges Centrino-Notebook mit Intel-Sharedmemory-Grafik, für Präsentationen usw. voll ausreichend, leise, mobil und lange Laufzeiten ohne Strom. Oder bist du dir sicher, dass du immer eine Steckdose in der Nähe hast. Hochpreisige Elektronik auf Ebay momentan kaufen? Ich wäre da eher sehr vorsichtig und zurückhaltend. http://forums.ebay.de/forum.jspa?forumID=40 Nur mal auf der ersten Seite dort Querlesen, gibt genug Notebook-Threads.
  7. Und wie nennst du die Zeitspanne zwischen Abgabe der Kündigung und dem eigentlichen Ende des Arbeitsverhältnis? Selbstverständlich ist das ein gekündigtes Arbeitsverhältnis. Oder um es mal lang auszuformulieren: Ein Arbeitsverhältnis, welches noch nicht beendet ist, bei dem aber ein Teil der Vertragspartner von seinem Kundigungsrecht gebrauch gemacht hat. Da der Threadersteller in seinem Arbeitsvertrag einen Passus über den Erhalt von Weihnachtsgeld drin hat, der eindeutig von "ungekündigtem Arbeitsverhältnis" als Grundlage zur Auszahlung von Weihnachtsgeld spricht, steht ein gekündigtes Arbeitsverhältnis, auch wenn zum Stichtag noch gearbeitet werden muss, dem Anspruch auf Weihnachtsgeld entgegen.
  8. Meinst du wirklich, dass hier am Wochenende hunderte von Usern nur auf deine eine Mailadresse warten, um einen Urheberrechtsverstoss zu begehen und dir die Prüfungen zukommen lassen?
  9. Bingo. Läuft bei mir momentan im Hintergrund, von denen ein langsameres Stück mit einem tollen Text (Texte lohnen sich bei Dream Theater eh immer). Du bist dran.
  10. Von Norton bin ich aus folgenden Gründen nicht so sonderlich überzeugt: Virensignatur-Updates kommen sehr spät Belastet das System stärker als andere Security-Pakete Momentan nutze ich die Internet-Security von F-Secure. Vorteile: schnelle Virensignatur-Updates Enthält Adaware Professional
  11. Die gedankliche Verbindung der in bestimmten Unterarten des Tantra angelegten Sexualmystik mit einer - wenn auch nur angedeuteten - sexuellen Freizügigkeit beweist mal wieder nur, dass du absolut keine Ahnung hast.
  12. Na, dann will ich auch mal:
  13. Hey, das ist ja mal was, das ich auch kenn. Müsste die Truppe von Ozzy Osborne sein, Black Sabbath mit "Paranoid"...
  14. Herzlichen Glückwunsch zum Raviolitag, Bako! :hawk Statt Geburtstagstorte gibt es dann was aus der Dose? Oder doch mal frische, selbstzubereitete Teigwaren? :eat: Oder Sahnetorte mit Tomatensosse?
  15. :eek Kein weiterer Kommentar... Die Geräte mussten doch irgendwann mal angeschafft worden sein, sowas fällt normalerweise nicht vom Himmel. Dann gibt es doch so nette Begriffe wie "Abschreibung", die man verwenden könnte.
  16. Wie? Was? Hier werden Spalter und Abweichler toleriert? :floet: *Bimei schonmal die Dartpfeile reich*
  17. *Ouzo schnapp, bevor es Grog wird.* Was? Klar darfst du dich schämen. :D
  18. Bimei, das war bei mir eine Mindestzeitangabe. Hey, was hältst du davon, wieder mal eine Runde Voodoo-Dart zu spielen? @ Lonie: und sowas erzählst du mir hier, nach ich weiss nicht mehr wievielen Wochen voller Montage und Dau-Erlebnisse? Schämst du dich wenigstens?
  19. Na gut, dann mal auf zu einer Runde juristischem Hochreck, damit das hier mal verständlich wird. § 53 UHrG behandelt Kopien urheberrechtlich geschützter Werke für private Zwecke. Daraus abzuleiten, dass erlaubte Privatkopien weiterveröffentlicht werden dürfen, halte ich für eine Fehlinterpretation des Begriffes "Privat". Auch mit dem erneuten Aufschreiben der Notation durch einen Hörer ergibt sich m.E. kein neues Werk, das selbständig weiterverbreitet werden darf. Hier möchte ich dann doch mal § 62 UHrG erwähnen, das Änderungsverbot. Somit können wir konkludierend herausarbeiten, dass private Erstellung eines Notenwerkes eines Musikstückes durch Abhören und Neuschreiben eine rechtliche Grauzone ist. Rechtlich eindeutig ist aber, dass eine Veröffentlichung von Noten im Internet ohne eindeutige Zustimmung des Rechteinhabers als nicht legal betrachtet werden muss. Zum Nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
  20. Eeeeeeendlich Wochenende... Daus, Deppen, Kunden, ich will sie bis Montag früh nicht mehr sehen... *Voodoopuppe mit Extralangen Nadeln bearbeite* :hells:
  21. @ Manitu: FSC (nicht FJS) hat einige Produktlinien an TFTs im Programm. Welche meinst du? Consumerline (Scaleoview) oder die Professional Line (Scenicview)? Welche Untermodelle meinst du?
  22. Was verstehst du unter "kleinen Betrieb"? Ich sehe da dann doch ein wenig Kollision mit dem Sharepoint aufziehen.
  23. Morgääääääähn! Gibts hier Kaffee oder bin ich im falschen Thread? @ grueni: :hawk Och, Hawk, meinst du, das stört die beiden?
  24. Bedenke bitte, dass das Projekt nicht zum Selbstzweck durchgeführt wird, sondern einen betrieblich veranlassten Hintergrund besitzen soll. Also nicht: "irgendwas mit Sharepoint machen", sondern auf den betrieblichen Hintergrund achten.
  25. Schau dir mal www.traybackup.de an.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...