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Thanks-and-Goodbye

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  1. Wir bleiben bei einer Frage zum Thema.
  2. Bedenke bitte Gewerrbeanmeldung, Steuerpflicht und ggf. Nebentätigkeitsgenehmigung vom Arbeitgeber wenn du mit dem Shop auch was verkaufen willst.
  3. https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html Ist doch eindeutig: mit der Bekanntgabe des Gesamtergebnisses durch den PA ist die Ausbildung beendet. Wird die schriftliche noch ausgewertet kann zum Termin der mündlichen Prüfung noch kein Gesamtergebnis bekanntgegeben werden.
  4. Eventuell solltest du einmal nachdenken, in welchem historischen Zusammenhang vermehrt dieser Begriff verwendet wurde und dann überlegen, ob du den Begriff in dieser Form heute so verwenden willst.
  5. Gaaaaaaanz dünnes Eis... https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__43.html https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__13.html Beim elektronischen Ausbildungsnachweis muss man dann natürlich nicht drei dicke Ordner zur Prüfung mitschleppen.
  6. Bitte nicht ganze Prüfungen über mehrere Seiten einstellen wenn nur eine einzelne Tabelle relevant ist.
  7. Nicht ganz. Ausgedachte Projekte sind schlecht, du musst ein betriebliches Projekt durchführen.
  8. Mahlzeit, auf die Gefahr hin dass es jeder schon mitbekommen hat und nur ich überrascht wurde: Euer NRW-Nahverkehrs-Abo gilt in den Sommerferien für einen deutlich grösseren Raum und am Wochenende auch NRW-weit: https://www.vrr.de/de/urlaubzuhause/
  9. Wir bauen hier grad eine Menge neu auf, deshalb können wir uns austoben wie wir wollen. Doku: alles kommt ins Confluence, aber eher nach dem Prinzip KISS (keep it short and simple). Benutzernamen stehen im Confluence, die dazugehörigen Kennwörter sind nur im Keepass hinterlegt.
  10. Merke grad selber, dass die Modi sich gegenseitig beeinflussen. Schalt mal bitte über den Footer um auf den Fi.de Standard Mode. Dann über den Header noch einmal auf dunkel umstellen, dann solltest du auf jeden Fall den neuen Darkmode haben. @StefanE: holst du noch mal den Schraubendreher raus?
  11. @albi: wir experimentieren noch rum... das alte Dark Mode hat u.a. auch in die Menüstruktur eingegriffen... deshalb haben wir aktuell einem neuen Dark Mode, der 1:1 auf dem hellen Layout aufbaut und nur die Farben ändert.
  12. @albi: switch mal bitte über die neue Funktion im Header in den Dark Mode:
  13. Das ist keine Definition von Experte. Gerade Experten wissen um die Notwendigkeit einer sauberen Dokumentation.
  14. Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun? Der Status "Experte" hat nichts damit zu tun ob man Wissen dokumentiert oder nicht.
  15. Gib die Zahlen in den Notenrechner ein. Du kannst sogar mit einer 5 bestehen.
  16. http://www.gesetze-im-internet.de/itktausbv/ Dort findest du die gesetzlichen Grundlagen. Alles weitere steht in der Prüfungsordnung deiner zuständigen IHK. http://caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html da kannst du mit den möglichen Punkten experimentiern. Wie das dieses Jahr mit den Nachprüfungen geht muss dir deine IHK mitteilen. In normalen Jahren stand zur mündlichen Prüfung die schriftliche Note fest, es konnte dann nach dem Fachgespräch noch eine Ergänzungsprüfung abgenommen werden.
  17. Damit der Forenbetreiber eine kostenpflichtige Abmahnung erhält? Vom Urheberrecht keine Ahnung? Kurz: die Veröffentlichung von Downloadlinks wird hier nicht toleriert.
  18. Du denkst viel zu kompliziert... man kann das viel eleganter lösen. https://www.gruppenrichtlinien.de/artikel/statt-loopback-benutzer-richtlinien-auf-eine-gruppe-von-computern-filtern/
  19. Charmanta ist doch total harmlos. Der will doch nur spielen.
  20. Evnetuell wäre für euch beide hier eine Kaffeepause sinnvoll, damit der Ton etwas runterkommt?
  21. Noch so eine Entgleisung und du bekommst eine Schreibsperre.
  22. Korrigiert. Kleine Nachfrage: macht es wirklich noch Sinn, nach ich weiss nicht wievielen Seiten immer noch über dieses eine Gehalt zu diskutieren, wenn der betreffende User nichts daran ändern möchte?
  23. Du kannst dich gerne als Scheinselbständiger zu einem Hungerlohn mit einem Werkvertrag an deinen Arbeitgeber verkaufen. Dann kannst du ja deine 16 Stunden durchmalochen ohne dass wer schreit.
  24. Nein, Gesetze gelten nicht nur, wenn man gerade Lust drauf hat. Gesetze sind allgemeingültig. Du verwechselst Vertrauensarbeitszeit mit Arbeitszeitwildwuchs. Nein, es ist nicht gesund, nächtelang 16 Stunden zu malochen. Nicht umsonst sind Verstösse gegen die Regelungen des ArbZG mit Bussgeldern belegt.

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