@ Sissy:
Zum Thema Prüfung als Externer leg ich dir mal ans Herz, das BBiG zu lesen, in § 40 ist das alles geregelt.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__40.html
Und dann denk mal bitte dran, dass externe Prüflinge im vollen Arbeitsleben stehen müssen, sich alles selber aneignen müssen und die Prüfung neben ihrer normalen Arbeitszeit durchführen, bevor du hier Pauschalurteile auf niedrigstem Niveau verbreitest.
Nochmal langsam und deutlich, zum Verstehen: externe Prüflinge sind fest angestellte Menschen im IT-Bereich, die als Quereinsteiger reingekommen sind und nach 6 Jahren Berufserfahrung die Prüfung ablegen. Verstehst du das? Nicht irgendein Hinz oder Kunz wird zur Prüfung ohne Ausbildung zugelassen, da gibt es harte Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Unterstell den externen Prüflingen nicht, dass sie ITler in der Gruppe "unter ferner liefen" und "Hinterhofschrauber zum Hungerlohn" sind. Du hast vom realen Leben keine Ahnung.
Und jetzt ganz deutlich, Sissy: hör auf mit deinem Stammtischgeschwätz, werd endlich mal wach und schalte dein Gehirn vor dem Abschicken eines Beitrags ein. Erkundige dich erst, unter welchen Bedingungen eine externe Prüfung durchgeführt werden darf und red hier keinen Schmarrn.
Und falls du es nicht gemerkt haben solltest: Ich bin stinksauer über das, was ich hier von dir lesen musste.