@ PFC:
Zum einen: Die zuständige IHK überprüft schon, ob jemand zur externen Prüfung zugelassen werden kann. Belegt werden muss das durch Bestätigungen / Zeugnisse vom Arbeitgeber, in denen auch die Tätigkeiten drinstehen müssen. Also wird ein Kaufmann mit Admin-Nebentätigkeit wohl auffallen.
Verhältnismässigkeit? Ich denke mal, dass das dadurch gegeben ist, dass eine Berufstätigkeit von 6 Jahren vorgeschrieben ist. In den 6 Jahren sammelt sich eben auch Wissen an, das dem eines Fachinformatikers entspricht. Wieso soll dann nicht die Möglichkeit bestehen, den de-facto-Zustand (Berufstätigkeit entspricht dem eines Fachinformatikers) zu einem sauberen Berufsabschluss umzuwandeln?
Ich bitte dich, Leute die Jahrelange Berufserfahrung haben, sollten die Chance haben, einen Berufsabschluss erlangen können. Meinst du etwa, dass Quereinsteiger in der IT-Branche weniger qualifiziert sind? Meinst du, dass der Weg über die externe Prüfung leichter ist? Das ganze läuft berufsbegleitend. Jemand, der die Prüfung extern ablegt, arbeitet weiter, wird nicht für die Berufsschule abgestellt, verwendet seinen Urlaub für Prüfungen, Fortbildungen, Vorbereitungskurse.
Bitte denk erst nach, bevor du meinst, dass irgendwelche Verhältnisse nicht mehr stimmen.