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SchoppiDeluxe

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  1. Hallo, Könntet ihr mir sagen was ich ändern sollte? Die Gehaltsvorstellung sollte mit rein ---------------------------- Bewerbung um einen Arbeitsplatz als Fachinformatiker Anwendungsentwicklung Sehr geehrte Herr XXX, das Arbeitsamt hat mich darüber informiert das Sie sich für mein Bewerbungsprofil interessiert haben. Durch ein kurzes Telefonat mit einer Ihrer Angestellten habe ich erfahren, dass ich Ihnen eine E-Mail mit meinen Kenntnissen zuschicken solle. Die für Sie wichtigsten Informationen zuerst: Ich bin ein erfahrener und tüchtiger Fachinformatiker mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung. Die Ausbildung hierzu habe ich im Januar 2006 erfolgreich bei der Firma XXX abgeschlossen. Der Schwerpunkt meiner Ausbildung lag in der programmtechnischen Umsetzung von Softwaremodulen, Datenbankabfragen mittels SQL und DAO, sowie die Erstellung von Windows – Hilfedateien, welche ich zum größten Teil mit dem Werkzeug MS Visual Basic erstellte. Des Weiteren habe ich Algorithmen zur Automatisierung von Druckfunktionen programmiert. In der Berufsschule wurden mir die Grundkenntnisse von C++ beigebracht, dabei hat es mir keine Schwierigkeiten bereitet mit einer anderen Programmiersprache zu arbeiten und diese zu erlernen. Die Anwendungsentwicklung entspricht meinen Neigungen in einem Team zu arbeiten und hat mich überzeugt, den Anforderungen gewachsen zu sein. Auch das selbständige Arbeiten und Aufgaben als einzelner zu erledigen nehme ich als Selbstverständlich. Meine Gehaltsvorstellung liegt bei 23.000,-- € p.a. Über Ihren Terminvorschlag für ein Vorstellungsgespräch freue ich mich ganz besonders. Mit freundlichen Grüßen --------------------------
  2. Hi, Falls dich noch so Rechte und Plfichten, interressieren schreib ruhig mal wieder rein, ich hab ein Buch über die Rechten und Pflichten während der Ausbildung dort steht so das meinste drin, auch mit verweisen zu den einzelnen Paragraphen in den Gesetzesgebungen. Ich habe auch noch ein Heft speziell für Verordnungen über die Berufsausbildung von Fachinformatikern. Das Buch ist zwar von 2000, aber eines will ich dir schonmal zitieren: "Ausbildung durch geeignetes Personal Der Ausbildene muss selbst ausbilden oder eien Ausbilder ausdrücklich damit beauftragen (§ 6 BBiG). Es darf nur der ausbilden, der persönlich und fachlich dazu geeignet ist (§ 20 BBiG, § 21 HwO). [...] (Der entscheidende Teil ) Die zuständige Stelle (IHK etc.) hat darüber zu wachen, dass die persönlichen und fachliche Eignung der Ausbildenden und der Ausbilder vorliegt (§ 23 BBiG, § 23a HwO). Ist dies nicht der Fall, muss die zuständige Stelle diese Tatsache der höheren Verwaltungsbehörde mitteilen, damit die Ausbildungsbefugnis entzogen wird. Wer ohne Eignung Auszubildende einstellt, ausbildet oder nicht geeignete Ausbilder bestellt, kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM belegt werden (§ 99 BBiG)." BBiG = Berufsbildungsgesetz HwO = Handwerksordnung Bezüglich auf: "Kann ich das Fehlen eines qualifizierten Ausbilders und die Zustände im Betrieb als wichtigen Grund geltend machen?" Und ich Emfpehle dir mal das Arbeitzeitengesetz (ArbZG) anzuschauen. MfG SchoppiDeluxe

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