Hi,
Falls dich noch so Rechte und Plfichten, interressieren schreib ruhig mal wieder rein, ich hab ein Buch über die Rechten und Pflichten während der Ausbildung dort steht so das meinste drin, auch mit verweisen zu den einzelnen Paragraphen in den Gesetzesgebungen. Ich habe auch noch ein Heft speziell für Verordnungen über die Berufsausbildung von Fachinformatikern.
Das Buch ist zwar von 2000, aber eines will ich dir schonmal zitieren:
"Ausbildung durch geeignetes Personal
Der Ausbildene muss selbst ausbilden oder eien Ausbilder ausdrücklich damit beauftragen (§ 6 BBiG). Es darf nur der ausbilden, der persönlich und fachlich dazu geeignet ist (§ 20 BBiG, § 21 HwO).
[...]
(Der entscheidende Teil )
Die zuständige Stelle (IHK etc.) hat darüber zu wachen, dass die persönlichen und fachliche Eignung der Ausbildenden und der Ausbilder vorliegt (§ 23 BBiG, § 23a HwO). Ist dies nicht der Fall, muss die zuständige Stelle diese Tatsache der höheren Verwaltungsbehörde mitteilen, damit die Ausbildungsbefugnis entzogen wird. Wer ohne Eignung Auszubildende einstellt, ausbildet oder nicht geeignete Ausbilder bestellt, kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM belegt werden (§ 99 BBiG)."
BBiG = Berufsbildungsgesetz
HwO = Handwerksordnung
Bezüglich auf: "Kann ich das Fehlen eines qualifizierten Ausbilders und die Zustände im Betrieb als wichtigen Grund geltend machen?"
Und ich Emfpehle dir mal das Arbeitzeitengesetz (ArbZG) anzuschauen.
MfG
SchoppiDeluxe